Weilheim – Oberbayern Das nächste Urteil gegen die Maskenpflicht in Schulen

Im oberbayrischen Weilheim wurde von einem Familiengericht unter dem Aktenzeichen (Az. 2 F 192/21) die Maskenpflicht in Schulen gekippt.

Ein Kind wurde von der Maskenfplicht in der Schule befreit, das Urteil hat natürlich Auswirkungen auf die ganze Schule.

Das Gericht ordnete an, dass die Schulleitung dem Kind nicht das Tragen eine Maske auf dem Schulgelände vorschreiben darf.

Das Urteil ist für Bayern recht progressiv, daher dementierte das bayrische Kultusministerium umgehend, den Verdacht, dass ab sofort die Maskenpflicht in Schulen gekippt sei.

Nach Ansicht des Kultusministeriums gelte die Regelung des Bayrischen Verwaltungsgerichtshofs weiter

Eine Familie hatte vor dem Gericht gegen die „Isolation“ ihres Kindes geklagt und somit Recht bekommen.

Das Gericht in Weilheim entschied auch präventiv, dass das Kind wegen des Urteils nicht in der Klasse isoliert werden dürfe. Grundsätzlich wird durch die Gerichtsentscheidung aber nicht die entsprechende Verordnung gekippt, so die Auffassung der Verwaltung. Denn für eine solche rechtliche Überprüfung wäre nicht das Amtsgericht zuständig, sondern die Verwaltungsgerichte.

Auch im thüringischen Weimar hatte das Familiengericht bereits gegen die Maskenpflicht an zwei Schulen entschieden. Das Bildungsministerium in Thüringen hatte daraufhin „gravierende verfahrensrechtliche Zweifel“ an der Entscheidung angemeldet. Die AfD im bayerischen Landtag forderte die Staatsregierung in München umgehend auf, die Verordnungen zu ändern, weil sich diese „schon länger als unsinnig und schädlich erwiesen“ hätten.

 
R.Freund

Bild: Freepik.com

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