Spanien – Oberstes Verfassungsgericht – Lockdowns verfassungswidrig

Das oberste spanische Verfassungsgericht hat die ganztägige Ausgangssperre am Anfang der Corona-Pandemie  für verfassungswidrig erklärt.

Es besteht die Möglichkeit das der Staat Geldbußen in Millionenhöhe zurückzahlen muss.

Es geht um mehr als eine Million Geldstrafen. Im März 2020 hatte die spanische Regierung zu Beginn der ersten Welle der Corona-Pandemie die Bewegungsfreiheit der 47 Millionen Spanier drastisch eingeschränkt. 

Jetzt hat das Verfassungsgericht die entsprechenden Vorschriften nachträglich für verfassungswidrig erklärt. Die Bürger durften damals nur aus triftigen Gründen, wie Einkäufe von Lebensmitteln und Arztbesuche, ihre Wohnungen verlassen. Auch der Straßenverkehr war wochenlang massiv eingeschränkt. Zwischen dem 14. März und dem 21. Juni wurden zudem fast 10.000 Spanier festgenommen, die gegen diese und andere Auflagen verstoßen hatten.

Jetzt können viele tausend Spanier darauf hoffen, dass ihre Strafen aufgehoben werden und sie möglicherweise ihre Geldbußen vom Staat zurückerhalten. 

Alleine in der Region Valencia waren es laut Presseberichten mehr als 14 Millionen Euro. Justizministerin Pilar Llop sagte, man werde das Urteil akzeptieren, verteidigte aber zugleich das damalige Vorgehen der Linkskoalition: Auf diese Weise habe man in Spanien „Hunderttausende Menschenleben gerettet“. In anderen europäischen Ländern seien ähnlich drastische Maßnahmen ergriffen worden, argumentiert die Regierung. Der Ausnahmezustand war regelmäßig vom Parlament gebilligt und sechs Mal verlängert worden – zunächst auch von der oppositionellen konservativen Volkspartei (PP).

Druck auf eine Verfassungsrichterin?

Geklagt hatte die rechtspopulistische Vox-Partei, die das zwischen einem konservativen und einem progressiven Block gespaltene Verfassungsgericht vor eine juristische Zerreißprobe stellte: Die Entscheidung fiel nach einer angeblich heftigen, mehrere Tage dauernden Debatte mit sechs zu fünf Stimmen. 

Ausschlaggebend war am Ende die Stimme der auf Vorschlag der regierenden Sozialisten ernannten Vizepräsidentin Encarnación Roca. Sie hatte sich zuvor über Druck beklagt, im Sinne der Linkskoalition zu entscheiden, ohne jedoch Einzelheiten zu nennen.

Das Gericht erklärte nicht, den gesamten Alarmzustand, der abermals auf ähnliche Weise im vergangenen Oktober verhängt worden war, für verfassungswidrig, sondern nur den Artikel, der das „Confinamiento“ vorschreibt, die ganztägige Ausgangssperre. Die Richter stellten klar, dass für einen solchen starken Eingriff das Parlament und nicht die Regierung den Ausnahmezustand hätte beschließen müssen. Erst wenn die detaillierte Begründung vorliegt, wird klar sein, welche Auswirkungen das auf die – laut Innenministerium – gut eine Million verhängten Geldbußen haben wird.

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Quelle: FAZ.net

Bild: Unsplash – Jens Maes’s

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