Corona-Notbremse statt froher Osterbotschaft: Bis zum 18 April geht der Lockdown weiter. Vom 1. bis einschließlich 5. April soll das Leben dann noch weitgehender heruntergefahren werden. Bis dahin gelten die aktuellen Regelungen.
Kanzlerin Angela Merkel (CDU) und die Ministerpräsidenten bitten die Bürger dringend, „alle Kontakte auf das absolut notwendige Minimum zu beschränken und insbesondere Zusammenkünfte in Innenräumen zu vermeiden“. Der Corona-Gipfel zog sich bis in den Morgen hinein.
Gegen 2:30 Uhr gab es die Pressekonferenz.
Hintergrund sind leicht gestiegene Inzidenzzahlen in manchen Regionen. Bund und Länder warnen in ihren neuen Beschlüssen vor einer Überlastung des Gesundheitswesens im April. Verstärkte Tests lassen die Inzidenzzahlen steigen, auch wenn keine verstärkte Häufung von Infektionen auftritt.
Während des Oster-Lockdowns vom 1. bis 5. April soll ein generelles „Ansammlungsverbot“ im öffentlichen Raum gelten – darauf verständigten sich die Spitzen von Bund und Ländern in rund zwölfstündigen Verhandlungen in der Nacht zu Dienstag. Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) sprach von „sehr unkonventionellen Maßnahmen“.
Sofern keine abweichenden Regelungen beschlossen wurden, gelten die bisherigen Vorgaben weiter. Neuerungen sollen die Länder bis zum 29. März in ihre Verordnungen übernehmen, sie gelten bis vorerst zum 18. April.
Söder: „Das Team Vorsicht hat sich durchgesetzt“
„Das Team Vorsicht hat sich durchgesetzt“, sagte Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (CSU) nach den Marathonberatungen.
Mit Blick auf den harten Lockdown Anfang April ist in dem Papier von einer „erweiterten Ruhezeit zu Ostern“ die Rede. „Die Regelung wird analog zu Sonn- und Feiertagen sein“, erläuterte Merkel. An Gründonnerstag sollen sämtliche Läden schließen, am Ostersamstag soll lediglich der Lebensmittelhandel „im engen Sinne“ öffnen dürfen.
Ostergottesdienste mit Präsenzpublikum soll es nicht geben. Bund und Länder wollten auf die Religionsgemeinschaften zugehen und diese bitten, nur virtuelle Veranstaltungen anzubieten, sagte Merkel. Impf- und Testzentren sollten geöffnet bleiben, bestimmte Unternehmen – analog zur Sonntagsarbeit – ebenso.
Merkel: „Wir haben eine neue Pandemie“
Merkel begründete die verschärften Maßnahmen vor allem mit der raschen Ausbreitung der gefährlichen britischen Virusmutation. „Wir haben ja im Grunde genommen eine neue Pandemie“, sagte sie. Das neue Virus sei „deutlich tödlicher, deutlich infektiöser“.
Verschärfte Maßnahmen sollen insbesondere in Landkreisen mit einem Inzidenzwert von über 100 gelten – „wir müssen von der Notbremse Gebrauch machen“, sagte Merkel dazu.
Corona-Runde wegen großer Differenzen unterbrochen
Der Beschluss führt für diese Fälle eine Reihe von Optionen auf: etwa eine Tragepflicht medizinischer Masken von Mitfahrern auch im privaten Pkw, soweit diese nicht dem Hausstand des Fahrers angehören. Zudem werden „Ausgangsbeschränkungen“ und „verschärfte Kontaktbeschränkungen“ genannt – allerdings ohne Details.
Die Beratungen in der großen Runde aus Ministerpräsidenten und Kanzlerin waren am frühen Abend wegen großer Differenzen unterbrochen und zeitweise in kleine Runden fortgeführt worden – Söder und Berlins Bürgermeister Michael Müller (SPD) bezeichneten die Beschlüsse beide als „sehr schwere Geburt“.
Zäher Streit entzündete sich vor allem an dem Vorhaben von fünf Ländern, ihren Bürgern „kontaktarme“ Urlaubsreisen im eigenen Land zu ermöglichen. Dies wollte Merkel aber verhindern. Aus dem letztlich verabschiedeten Beschluss wurde der Passus zu den „kontaktarmen“ Reisen gestrichen.
NOTBREMSE
Bund und Länder betonen, es sei notwendig, die Anfang März vereinbarte „Notbremse“ konsequent anzuwenden. Sie soll greifen, wenn die 7-Tage-Inzidenz pro 100.000 Einwohner in einem Land oder einer Region an drei aufeinanderfolgenden Tagen über 100 (Neu-)infektionen bzw. positiven PCR-Testergebnissen liegt.
Dann gelten ab dem zweiten darauffolgenden Werktag wieder die Beschränkungen, die bis zum 7. März in Kraft waren. Weitere Öffnungen soll es nur geben, wenn die 7-Tage-Inzidenz unter 100 und stabil ist oder sinkt.
INZIDENZ ÜBER 100
In Landkreisen, wo die 7-Tage-Inzidenz über 100 liegt, greifen härtere Maßnahmen. Diese können so aussehen:
– Pflicht zum Tragen besser schützender Masken im Auto für Mitfahrer, die nicht zum Hausstand des Fahrers gehören
– Ausweitung einer Schnelltest-Pflicht auf Bereiche, wo Abstandsregeln und konsequentes Maskentragen erschwert sind
– Ausgangsbeschränkungen
– verschärfte Kontaktbeschränkungen
KONTAKTE
Es dürfen sich maximal fünf Personen aus zwei Haushalten treffen. Paare sollen generell als ein Hausstand zählen.
Kinder bis 14 Jahre zählen extra.
Das gilt laut aktuellem Beschluss auch für die Osterzeit vom 1. bis zum 5. April.
Die weiterhin geltende Notbremse wird in diesem Abschnitt nicht erwähnt. Diese sieht für Regionen oder Länder mit einer 7-Tage-Inzidenz von über 100 vor: Es dürfen sich nur ein Haushalt und eine weitere Person treffen, Kinder bis 14 Jahre wieder ausgenommen.
OSTERN
In der Zeit vom 1. April (Gründonnerstag) bis zum 5. April (Ostermontag) gilt ein Verbot von Ansammlungen im öffentlichen Raum. Geöffnete Außengastronomie wird geschlossen. Geschäfte müssen ebenfalls geschlossen bleiben, nur der „Lebensmitteleinzelhandel im engen Sinne“ darf am Karsamstag (3. April) öffnen.
Religionsgemeinschaften werden gebeten, in dieser Zeit nur virtuelle Gottesdienste durchzuführen. Impf- und Testzentren bleiben geöffnet. Eventuelle Öffnungsschritte nach dem am 3. März vereinbarten Fahrplan sollen frühestens am 6. April greifen.
IMPFSCHUTZ
Das Robert Koch-Institut soll bis zur nächsten Bund-Länder-Runde am 12. April einen Bericht dazu vorlegen, ab welchem Zeitpunkt Geimpfte „mit so hinreichender Sicherheit nicht infektiös sind, dass eine Einbeziehung in Testkonzepte möglicherweise obsolet wird“.
SCHNELL- UND SELBSTTESTS
So bald wie möglich sollen Beschäftigte in Schulen und Kitas sowie Schüler zwei Mal pro Woche getestet werden.
ÖFFNUNGEN IN MODELLPROJEKTEN
In „zeitlich befristeten Modellprojekten“ dürfen die Länder in ausgewählten Regionen ausprobieren, wie sich Bereiche des öffentlichen Lebens „mit strengen Schutzmaßnahmen und einem Testkonzept“ öffnen lassen.
ARBEITSPLATZ
Arbeitgeber sollen ihren Mitarbeitern weiterhin Homeoffice ermöglichen. Wo das nicht geht, sollen sie regelmäßige Tests anbieten, „mindestens einmal und bei entsprechender Verfügbarkeit zwei Mal pro Woche“.
Anfang April sollen die Wirtschaftsbereiche Bericht erstatten, wie viele Unternehmen sich beteiligen. Die Bundesregierung will dann mögliche schärfere Arbeitsschutzvorschriften prüfen.
WIRTSCHAFTSHILFEN
Für Unternehmen, die besonders schwer und lange unter Schließungen leiden, will die Bundesregierung weitere Hilfen entwickeln.
REISEN
Bund und Länder appellieren „eindringlich“, auf nicht zwingend notwendige Reisen im In- und Ausland zu verzichten. Für Rückkehrer aus ausländischen Gebieten mit hohen Infektionszahlen oder mit einer starken Verbreitung von Virusvarianten gibt es schon eine Quarantänepflicht.
Da insbesondere bei beliebten Urlaubszielen mit einer leichten Verbreitung von Covid-19-Varianten zu rechnen sei, „erwarten“ Bund und Länder von allen Fluglinien „konsequente Tests von Crews und Passagieren vor dem Rückflug und keine weitere Ausweitung der Flüge während der Osterferien“.
Die Bundesregierung will zudem einen Test vor dem Abflug für die Einreise nach Deutschland vorschreiben – dafür müsste aber der Bundestag einer Änderung des Infektionsschutzgesetzes zustimmen.
SENIOREN-, FPLEGE- UND BEHINDERTENHEIME:
Ungeimpfte Bewohner sollen schnell ein Impfangebot erhalten. Das Angebot des Bundes, etwa mit Bundeswehrsoldaten beim Testen zu helfen, steht weiter.
NÄCHSTE SCHRITTE
Kanzlerin Angela Merkel will am 12. April wieder mit den Ministerpräsidenten beraten.
Quelle: Epochtimes.de
Bild: Unsplash – hannah Lim
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