Rechtsstaat wieder herstellen: Anwälte helfen gegen Corona-Willkür
Lockdown, Maske, Massentests und Zwangsimpfungen – nach wie vor ist Corona omnipräsent. Die Leitmedien zelebrieren die angebliche Gefahr und Bundeskanzler Kurz möchte positiv Getestete „aus dem Verkehr ziehen.“ (1) Doch sind die Maßnahmen überhaupt rechtens? Mitnichten, sagen die Anwälte für Grundrechte Österreichs und fordern die Bürger auf, sich aktiv gegen die Repressalien zur Wehr zu setzen.
„Für die in den Medien kolportierten und von Entscheidungsträgern angepriesenen Massentestungen kann jedenfalls nur dann eine Rechtsgrundlage angenommen werden, wenn die ausdrückliche Einwilligung der betroffenen Person zu einer Testung vorliegt. Das gilt für alle Bevölkerungsgruppen, also auch für Lehrer /Lehrerinnen, Polizisten /Polizistinnen usw.,“ konstatieren die Rechtsanwälte Dr. Michael Brunner und Mag. Alexander Todor-Kostic.
Ohne Zustimmung sind Tests illegal!
Weiters führen sie aus: „Für eine Zwangstestung besteht keine gesetzliche Grundlage. (…) Sollte jemand durch Gewalt oder gefährliche Drohung zu einer Testung genötigt werden, wird dadurch der Straftatbestand des § 105 StGB verwirklicht. Sollte die Behörde der Ansicht sein, dass eine Person getestet werden muss, so soll die betroffene Person die Erlassung eines bekämpfbaren Bescheides durch die Behörde beantragen. Sollte die Behörde die Ansicht vertreten, dass kein Bescheid zu erlassen wäre, so hat sie einen Zurückweisungsbescheid zu erlassen, der ebenso bekämpfbar ist. Die Behörde wird allenfalls einen Absonderungsbescheid (Quarantäne) erlassen, der von der betroffenen Person wiederum bekämpft werden kann.“
Nein zur asymptomatischen Testung!
Die Plattform Respekt ergänzt, dass Asymptomatische weder Vorteil noch Sicherheit durch einen Test haben und empfiehlt, mit Hilfe des zur Verfügung gestellten Formulars gegen eine drohenden Materialentnahme vorzugehen:
„ALLE am Markt derzeit zugelassenen und in Österreich verwendeten Testsysteme (PCR Tests und auch Antigen Tests) wurden in Eilzulassungen ohne klinische Prüfung auf den Markt gebracht. Dieser Vorgang erfordert lediglich eine Konformitätserklärung des Herstellers. Das bedeutet: der Hersteller alleine bestätigt, dass das Produkt funktioniert.
Ein Test funktioniert NUR unter der Voraussetzung, dass ALLE Schritte vom Test bis zur Erstellung des Befundes laut Anleitung und Zulassung durchgeführt wurden. Dies ist nicht gegeben, wenn Sie als Patient keine Symptome haben. Dann ist ein Ergebnis, egal ob positiv oder negativ UNGÜLTIG und kann auch keine Folgen nach sich ziehen.“
Der „Außerparlamentarische Corona Untersuchungs-Ausschuss Österreich“
Am 19. November 2020 wurde im Rahmen einer Pressekonferenz die Gründung des Außerparlamentarischen Corona Untersuchungsausschuss Österreich bekanntgegeben. In Anlehnung an das deutsche Vorbild ACU schlossen sich die mittlerweile vierzehn Rechtsanwälte für Grundrechte und die Organisatoren der Plattform Respekt zusammen und definieren ihr Tätigkeitsfeld wie folgt:
„Der ACU-A wird sich der rechtlichen Aufarbeitung der Ereignisse in Österreich bezüglich der von der Regierung verordneten ‚Corona-Schutzmaßnahmen‘ annehmen, und das unter Berücksichtigung medizinischer, sozialer, wirtschaftlicher und kultureller Aspekte.“
Am Abend desselben Tages nahmen Dr. Michael Brunner und der Arzt DDr. Martin Haditsch noch im virtuellen Studio von Bittel TV Platz und stellten sich den Fragen des Publikums.
Der Bevölkerung Österreichs helfend zur Seite stehen
Man wollte eine Plattform für die „geschundene Bevölkerung Österreichs“ gründen und werde die Leute flächendeckend informieren. Es bestünde immenser Bedarf an Aufklärung, da in den Leitmedien nichts Entsprechendes zu finden sei.
Die Aufgaben des Ausschusses umfassten ein weites Spektrum, wobei
ein Schwerpunkt in der Ausleuchtung der Kollateralschäden liege.
Alles, was die Maßnahmen angerichtet haben, soll evidenzbasiert geprüft und beurteilt werden, führt Dr. Michael Brunner aus und fragt: „Warum gab es keine Verhältnismäßigkeit? Warum hat man andere Stimmen nicht gehört? Warum durfte man nicht diskutieren? Welche Verantwortung tragen die Medien dabei?“
„Es geht um ein globales Projekt, um eine globale Aufarbeitung der vergangenen Situation“, so Brunner. Anschließend würden die Konsequenzen gezogen für alle, die verantwortlich sind.
Rechtsschutz leisten, Rechtsstaat wieder herstellen
Der Bevölkerung müsse zudem die Wichtigkeit von Grundrechten nähergebracht werden, da derzeit mit Hilfe der Medien ein Anschlag auf Demokratie und Verfassungsstaat stattfände und eine Notwendigkeit bestünde, die Situation zu verändern.
Aktuell werden die Grundrechte einfach beiseite geschoben aufgrund eines Virus, dessen Gefährlichkeit das nicht ansatzweise rechtfertigt, stellt Dr. Roman Schiessler fest und ruft dazu auf, sich von Behörden stets Bescheide ausstellen zu lassen und diese anschließend mit Rechtsanwälten zu besprechen. Keinesfalls müsse man Aufforderungen beispielsweise zu einem Test, welche per E-Mail oder SMS zugestellt würden, Folge leisten.
Informationen in den „neuen Medien“ suchen!
„Ich bin wirklich an der Front und sehe tagtäglich, wie die Bevölkerung unter diesen Maßnahmen leidet,“ erzählt Mag. Gerold Beneder. Er habe auf der Universität gelernt, dass die Grund– und Freiheitsrechte etwas Heiliges sind. In seiner Anwaltsausbildung habe er gelernt, dass ein Anwalt dazu da wäre, die Bevölkerung gegen den Staat und allenfalls übermächtige Gegner zu schützen. Er nehme diesen Auftrag ernst, versichert Beneder und fordert alle Bürger auf, sich alternativ abseits der gängigen Medien zu informieren: „Sogar ich habe einen Telegram Kanal gegründet,“, berichtet er.
Nicht von positiven Testzahlen ins Bockshorn jagen lassen!
„Es kommen täglich die Meldungen von positiven Tests. Kein Mensch sagt uns, wie viele von diesen positiven Tests tatsächlich infiziert sind, die tatsächlich infektiös sind, die tatsächlich erkrankt sind,“ erläutert Beneder weiter. „Nicht einmal das Sozialministerium gibt dazu Auskunft.“
Er verweist auf das Urteil eines portugiesischen Berufungsgerichts, welches den PCR-Test für unzuverlässig befand und infolgedessen Quarantänemaßnahmen aufhob. Die deutschen Anwälte für Aufklärung belegen in ihrem 3. offenen Brief vom 22. November ausführlich, weswegen die Anordnung von Quarantäne rechtswidrig ist. Und auch Wochenblick hatte über die Problematik der PCR-Tests berichtet.
Zahlen völlig willkürlich gewählt
Die Leute seien darüber aufzuklären, dass die Zahl „50 von 100.000“, welche dazu dienen soll, Lockdown-Maßnahmen zu regeln, vollkommen willkürlich ist. „Das ist eine Mondzahl,“ so Beneder, der sich mit seiner Kritik auch an die Gerichte wendet. „Ich weiß nicht, wem das eingefallen ist. 50 von 100.000 positive Tests ist nichts, wenn ich mir überlege, dass von diesen positiven Tests vielleicht 3% infektiös sind.“
Es gehe darum, Politiker, Journalisten und die Bevölkerung generell davon zu überzeugen, sich mit derartigen Aspekten auseinander zu setzen und man werde beharrlich bleiben, bis dies geschehe.
„Eine Maskenpflicht gibt es nicht!“
Ein Blick nach Deutschland. Auch dort wird der Ruf nach Gerichten, die sich inhaltlich mit den Details der verschiedenen Maßnahmen auseinandersetzen, immer lauter. Eines der am häufigsten debattierten Themen ist dabei die sogenannte Maskenpflicht, die es laut Rechtsanwalt Ralf Ludwig nie gegeben hat (ab Min. 44:50).
Ludwig, der ebenfalls auf Telegram zu finden ist, begründet seine Aussage unter anderem damit, dass das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung mittels Verordnung geregelt wäre und eine Verordnung Ausnahmen zuließe. In Interviews, auf Demonstrationen und auch im Zuge der Corona-Info-Tour ermutigte Ludwig unzählige Bürger, sich gegen das Tragen von Masken zur Wehr zu setzen.
Zusätzlich bietet er im Rahmen der Klagepaten-Videoreihe „Rechtsfragen in Corona-Zeiten“ Hilfestellung zu unterschiedlichen Schwerpunkten – Folge Eins befasst sich unter anderem mit dem Corona-Alltag an Schulen und bieten Eltern Informationen, um sich und ihre Kinder zu schützen.
Seine Rechte kennen und durchsetzen!
Sein Kollege, der Rechtsanwalt und Bürgerrechtler Markus Haintz, empfiehlt ebenfalls, sich keinesfalls einschüchtern zu lassen, wenn es um die Maske geht: „Legt gegen jeden Bußgeldbescheid Einspruch ein. Die sind alle rechtswidrig,“, forderte er anlässlich einer Demonstration im Sommer dieses Jahres das Publikum auf.
Für Dr. Todor-Kostic vom ACU-A sind Masken bei Kindern aufgrund der möglichen nachteiligen physischen und psychischen Folgen unvertretbar. Als Familienvater ist ihm dieses Thema ein besonderes Anliegen und er fordert alle Eltern auf, dagegen vorzugehen.
Alle Lehrer, die Masken direkt anordneten, wären in der Pflicht: „Da kann man sich nicht auf irgendeine Kompetenzverteilung Bund oder Land ausreden, weil letztlich derjenige verantwortlich ist, der das auch exekutiert. Und das ist der Lehrer direkt in der Schulklasse, der dann auch zivil-und strafrechtlich dafür verantwortlich ist.“
Haditsch: Entspannung der Lage ist dringend erforderlich
In der Zusammenfassung wäre sichtbar, resümiert DDr. Haditsch am Ende der Pressekonferenz, dass es zahlreiche Baustellen gäbe, die sich weitestgehend auf medizinische Aspekte fokussierten.
Seine Sorge gehe jedoch in eine ganz andere Richtung: „Die Regierung spannt mit ihren Maßnahmen den Bogen, spannt ihn immer stärker. Und hat ihn in weiten Bereichen wahrscheinlich auch schon überspannt. Meine Sorge ist, dass anstatt hier Deeskalation zu üben, das Ganze immer weiter eskaliert und es irgendwann einmal zum großen Knall kommt. Wenn jemand nichts mehr zu verlieren hat, fällt auch die Beißhemmung weg. Und damit sehe ich hier Szenarien, die man mit allen verfügbaren Mitteln verhindern sollte“, mahnt Haditsch und hofft, mit dem ACU Österreich zur Entlastung der angespannten Situation beitragen zu können.
Rechtsstaat wieder herstellen: Anwälte helfen gegen Corona-Willkür
Quelle: Wochenblick.at
Bild: Pixabay – 7515416
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