Die RKI-Protokolle und die Maskenpflicht des Herrn Markus Söder…

Die RKI-Protokolle zeigen, dass Markus Söders Maskenpflicht ohne „fachliche Grundlage“ getrofeedn wurde.

Markus Söder war bekannt für seine entschiedene Unterstützung von Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie.

Als einer der ersten Ministerpräsidenten führte er die FFP2-Maskenpflicht ein.

Doch nun zeigen Protokolle des Robert Koch-Instituts (RKI), dass diese Entscheidung gegen ausdrücklichen Expertenrat und ohne wissenschaftliche Grundlage getroffen wurde.

Das RKI hat in seinen Dokumenten, den sogenannten RKI-Protokollen, wiederholt festgehalten, dass FFP2-Masken nicht als universelle Lösung angesehen werden sollten. Am 29. Juli 2020 erklärte das RKI: „Die Anwendung von FFP-Masken in der allgemeinen Bevölkerung wird nicht empfohlen.“ Als im Herbst die Fallzahlen stiegen, betonte das RKI am 30. Oktober 2020 erneut: „Es gibt keine Evidenz für die Nutzung von FFP2-Masken außerhalb des Arbeitsschutzes, dies könnte auch für die Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden.“ Diese Informationen wurden jedoch nicht öffentlich bekannt gegeben.

„Keine wissenschaftliche Grundlage für die Empfehlung“

Im Januar 2021 begannen einige Bundesländer, darunter Bayern, vorzupreschen. Markus Söder empfahl Mitte Januar als einer der ersten Politiker die Verwendung von FFP2-Masken im öffentlichen Nahverkehr und im Einzelhandel, was das bayerische Kabinett am 12. Januar beschloss und ab dem 18. Januar umsetzte. Diese Entscheidung scheint nicht auf wissenschaftlichen Erkenntnissen basiert zu haben.

Am 15. Januar 2021 diskutierte das RKI auch eine „Überprüfung der Maskenempfehlung“, insbesondere in Bezug auf Bayern. Die Studienlage hatte sich nicht geändert: „Internationale Empfehlungen sehen nicht vor, dass FFP2-Masken in der Allgemeinbevölkerung getragen werden sollen, bzw. sprechen sich explizit dagegen aus.“ FFP2-Masken sollten dem medizinischen Personal vorbehalten bleiben. Es gab „keine explizite Empfehlung/Verbot für das Tragen in anderen Bevölkerungsgruppen.“

„Warnung vor unerwünschten Nebenwirkungen“

Drei Tage später ging das RKI noch einen Schritt weiter und erklärte: „Es gibt keine wissenschaftliche Grundlage für die Empfehlung, dass die Bevölkerung FFP2-Masken trägt.“ Daher wurde in den internen FAQs eine „Warnung vor unerwünschten Nebenwirkungen“ hinzugefügt.

Warum Bayern jedoch die Einschätzungen des RKI offenbar nicht berücksichtigte und auf welcher wissenschaftlichen Grundlage die FFP2-Maskenpflicht im Freistaat eingeführt wurde, bleibt fraglich. Die Staatsregierung antwortete auf Anfrage der Frankfurter Rundschau, dass es „klar sei, dass FFP2-Masken eine bessere Schutzwirkung haben als ein medizinischer Mund-Nasen-Schutz (MNS, OP-Maske).“ Vom Bayerischen Verwaltungsgerichtshof sei zudem bestätigt worden, dass die FFP2-Maskenpflicht verhältnismäßig war.

„Der Schutz der Menschen war stets das Ziel des Handelns der Bayerischen Staatsregierung“, heißt es weiter. Während der Pandemie stand man eigenen Angaben zufolge im ständigen Kontakt mit Experten aus verschiedenen Fachbereichen. Einige dieser Experten hatten jedoch offenbar eine andere Meinung als die Staatsregierung, wie die Protokolle des Robert Koch-Instituts vor und während der Einführung der FFP2-Maskenpflicht in Bayern zeigen.

Quelle: Apollo-News

Bilder: (X) Screenshot

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