Wir fordern den Mega-Lockdown

QUERDENKEN

711 – Stuttgart

PRESSEMITTEILUNG

Mega-Lockdown: Die Fehler des ersten Lockdowns nicht wiederholen – von China lernen

Stuttgart/11.01.2021 Die Bundesregierung hat im ersten Lockdown viele Fehler gemacht: Medizinische Ausrüstung wurde nicht rechtzeitig organisiert und der Lockdown wurde zu moderat und nicht konsequent durchgeführt. Der gleiche Fehler wurde mit dem sogenannten „Lock-down-Light“ im November erneut begangen. Die Infektionszahlen konnten nicht nachhaltig gesenkt werden und gleichzeitig wurden ge­schlossene Einrichtungen durch diese Strategie in den finanziellen Ruin getrieben. Mit dem nun erneut verlängerten Lockdown wird die wirtschaftliche Not noch weiter forciert. Um die wirtschaftlichen Kolla­teralschäden zu minimieren, fordert Querdenken daher einen zeitlich befristeten Mega-Lockdown! Hierbei sollen Folgende Maßnahmen kon­sequent umgesetzt werden:

  • Aussetzung der öffentlichen Verkehrsmittel sowie des Flugbetrie­bes
  • Schließung der Außengrenzen und striktes Reiseverbot
  • Notbetrieb für Medien und Zeitungen
  • Schließung aller Fabriken und Unternehmen
  • Die öffentliche Verwaltung sowie der Bundestag werden ge­schlossen

Durch die inkonsequente Strategie der Bundesregierung war es abseh­bar, dass die Maßnahmen das Infektionsgeschehen nicht eindämmen werden. Wir möchten uns daher an China orientieren, die durch einen zeitlich befristeten Lockdown die Pandemie beenden konnten:

Da von Medien und Politik China immer wieder als Vorbild für einen er­folgreichen Umgang mit der Pandemie erwähnt wird, empfehlen wir das demokratische Erfolgsmodell für die Bundesrepublik zu adaptie­ren. Wir begrüßen hierbei den Vorschlag des Thüringer Ministerpräsi­denten Bodo Ramelow, der sich unsere Ankündigung des Mega-Lock-downs vom 31.12.2020 bereits zu Herzen genommen hat und einen „kompletten Lockdown“ für die Bundesrepublik fordert.

Nur noch 35% der Deutschen halten derzeit laut einer aktuellen Studie ihren Job für sicher; 2018 waren es noch 50%, 2016 sogar über 65%. Mit einem Mega-Lockdown könnte die Wirtschaft wieder schnell ange­kurbelt werden – und eine potenzielle Insolvenzwelle verhindert wer­den.

Durch die kommende Gefahr der neuen Virus-Mutation B 1.1.7, die laut Experten bis zu 70% ansteckender sein soll und in Anbetracht der be­reits überfüllten Krankenhäuser, fordern wir die Bundesregierung dazu auf, Verantwortung zu übernehmen und den Mega-Lockdown ab dem 18.01.2021 umzusetzen. Wir schlagen für die Zeit des totalen Lock-downs folgenden Notfallplan vor:

Ab dem 18. Januar 2021:

  1. stellen alle Flughäfen den Flugbetrieb, die Deutsche Bahn und der ÖPNV alle Verbindungen ein.
  2. schließen der öffentlichen Verwaltung, das Finanzamt, die Parlamente sowie der Bundestag.
  3. werden alle Unternehmen geschlossen.
  4. gehen die Medien in einen Notbetrieb. Druckerzeug­nisse werden für zwei Wochen eingestellt. Die öffentlich-recht­lichen Medien schalten in einen Ein-Sender-Betrieb. Private Sender schließen.
  5. wird der Brief- und Paketverkehr eingestellt.
  6. werden die Außengrenzen geschlossen.

In den zwei Wochen des Lockdowns erfolgt die Kommunikation aus­schließlich über Video-Konferenzen. Alle systemrelevanten Gruppen schützen sich mit Schutzanzügen, FFP-2 Masken sowie Gummihand­schuhen. Wir empfehlen überdies auch die Supermärkte zu schließen und lediglich überlebensnotwendige Lebensmittel mit einem Lieferser­vice zu liefern. Es sollten überdies Essengutscheine verteilt werden, um die Versorgung der Bürger zu gewährleisten. Transporte systemrele­vanter Kräfte werden durch die Polizei, das THW oder die Feuerwehr gewährleistet.

Wir sind uns sicher, dass der Mega-Lockdown unsere Freiheiten wieder unmittelbar herstellen wird und das Infektionsgeschehen nachhaltig eingedämmt wird. China hat es bereits vorgemacht und die Pandemie erfolgreich beendet – machen wir es ihnen nach.

Am Ende dieser Pressemitteilung möchten wir noch auf folgende Ge­setzesentwürfe hinweisen:

GEPLANTE GESETZESANDERUNGEN

Änderung Bundeswahlgesetz – Ausschussdrucksache: 19(14)197(2)

Vorgeschlagen wird einer neuer § 52 Abs. 4 BWahlG, der das Bundesministerium des Innern ermächtigen soll, im Falle einer Naturkatastrophe oder eines ähnlichen Ereignisses höherer Gewalt, durch Rechtsverordnung ohne Zustimmung des Bundesrates von den Bestimmungen über die Aufstellung von Wahlbewerbern abweichende Regelungen zu treffen, um die Benennung von Wahlbewerbern ohne Versammlungen zu ermöglichen.

Verschiebung der Bundestagswahl – Aktenzeichen: wd 3 – 3000 -183/20

„Verschiebung der Bundestagswahl – Verfassungsrechtliche Aspekte und Konsequenzen“

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