QUERDENKEN
711 – Stuttgart
PRESSEMITTEILUNG
Mega-Lockdown: Die Fehler des ersten Lockdowns nicht wiederholen – von China lernen
Stuttgart/11.01.2021 Die Bundesregierung hat im ersten Lockdown viele Fehler gemacht: Medizinische Ausrüstung wurde nicht rechtzeitig organisiert und der Lockdown wurde zu moderat und nicht konsequent durchgeführt. Der gleiche Fehler wurde mit dem sogenannten „Lock-down-Light“ im November erneut begangen. Die Infektionszahlen konnten nicht nachhaltig gesenkt werden und gleichzeitig wurden geschlossene Einrichtungen durch diese Strategie in den finanziellen Ruin getrieben. Mit dem nun erneut verlängerten Lockdown wird die wirtschaftliche Not noch weiter forciert. Um die wirtschaftlichen Kollateralschäden zu minimieren, fordert Querdenken daher einen zeitlich befristeten Mega-Lockdown! Hierbei sollen Folgende Maßnahmen konsequent umgesetzt werden:
- Aussetzung der öffentlichen Verkehrsmittel sowie des Flugbetriebes
- Schließung der Außengrenzen und striktes Reiseverbot
- Notbetrieb für Medien und Zeitungen
- Schließung aller Fabriken und Unternehmen
- Die öffentliche Verwaltung sowie der Bundestag werden geschlossen
Durch die inkonsequente Strategie der Bundesregierung war es absehbar, dass die Maßnahmen das Infektionsgeschehen nicht eindämmen werden. Wir möchten uns daher an China orientieren, die durch einen zeitlich befristeten Lockdown die Pandemie beenden konnten:
Da von Medien und Politik China immer wieder als Vorbild für einen erfolgreichen Umgang mit der Pandemie erwähnt wird, empfehlen wir das demokratische Erfolgsmodell für die Bundesrepublik zu adaptieren. Wir begrüßen hierbei den Vorschlag des Thüringer Ministerpräsidenten Bodo Ramelow, der sich unsere Ankündigung des Mega-Lock-downs vom 31.12.2020 bereits zu Herzen genommen hat und einen „kompletten Lockdown“ für die Bundesrepublik fordert.
Nur noch 35% der Deutschen halten derzeit laut einer aktuellen Studie ihren Job für sicher; 2018 waren es noch 50%, 2016 sogar über 65%. Mit einem Mega-Lockdown könnte die Wirtschaft wieder schnell angekurbelt werden – und eine potenzielle Insolvenzwelle verhindert werden.
Durch die kommende Gefahr der neuen Virus-Mutation B 1.1.7, die laut Experten bis zu 70% ansteckender sein soll und in Anbetracht der bereits überfüllten Krankenhäuser, fordern wir die Bundesregierung dazu auf, Verantwortung zu übernehmen und den Mega-Lockdown ab dem 18.01.2021 umzusetzen. Wir schlagen für die Zeit des totalen Lock-downs folgenden Notfallplan vor:
Ab dem 18. Januar 2021:
- stellen alle Flughäfen den Flugbetrieb, die Deutsche Bahn und der ÖPNV alle Verbindungen ein.
- schließen der öffentlichen Verwaltung, das Finanzamt, die Parlamente sowie der Bundestag.
- werden alle Unternehmen geschlossen.
- gehen die Medien in einen Notbetrieb. Druckerzeugnisse werden für zwei Wochen eingestellt. Die öffentlich-rechtlichen Medien schalten in einen Ein-Sender-Betrieb. Private Sender schließen.
- wird der Brief- und Paketverkehr eingestellt.
- werden die Außengrenzen geschlossen.
In den zwei Wochen des Lockdowns erfolgt die Kommunikation ausschließlich über Video-Konferenzen. Alle systemrelevanten Gruppen schützen sich mit Schutzanzügen, FFP-2 Masken sowie Gummihandschuhen. Wir empfehlen überdies auch die Supermärkte zu schließen und lediglich überlebensnotwendige Lebensmittel mit einem Lieferservice zu liefern. Es sollten überdies Essengutscheine verteilt werden, um die Versorgung der Bürger zu gewährleisten. Transporte systemrelevanter Kräfte werden durch die Polizei, das THW oder die Feuerwehr gewährleistet.
Wir sind uns sicher, dass der Mega-Lockdown unsere Freiheiten wieder unmittelbar herstellen wird und das Infektionsgeschehen nachhaltig eingedämmt wird. China hat es bereits vorgemacht und die Pandemie erfolgreich beendet – machen wir es ihnen nach.
Am Ende dieser Pressemitteilung möchten wir noch auf folgende Gesetzesentwürfe hinweisen:
GEPLANTE GESETZESANDERUNGEN
Änderung Bundeswahlgesetz – Ausschussdrucksache: 19(14)197(2)
Vorgeschlagen wird einer neuer § 52 Abs. 4 BWahlG, der das Bundesministerium des Innern ermächtigen soll, im Falle einer Naturkatastrophe oder eines ähnlichen Ereignisses höherer Gewalt, durch Rechtsverordnung ohne Zustimmung des Bundesrates von den Bestimmungen über die Aufstellung von Wahlbewerbern abweichende Regelungen zu treffen, um die Benennung von Wahlbewerbern ohne Versammlungen zu ermöglichen.
Verschiebung der Bundestagswahl – Aktenzeichen: wd 3 – 3000 -183/20
„Verschiebung der Bundestagswahl – Verfassungsrechtliche Aspekte und Konsequenzen“
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