WHO-Pandemievertrag – Generalstaatsanwaltschaft lehnt Strafanzeige gegen Bundesregierung wegen Hochverrats ab…

Die Generalbundesanwaltschaft hat auf eine Strafanzeige bezüglich möglichen “Hochverrats am Deutschen Volk” gegen Olaf Scholz und andere Politiker der Ampelregierung reagiert. Diese Anzeige bezieht sich auf die Vorbereitung des WHO-Pandemievertrags.

Uwe Kranz, ehemaliger Präsident des Landeskriminalamtes in Thüringen, und Marianne Grimmenstein-Balas, die 2016 durch eine Verfassungsbeschwerde gegen das CETA-Handelsabkommen bekannt wurde, haben im Sommer 2023 Mitglieder der Bundesregierung und andere Bundespolitiker beim Generalbundesanwalt in Karlsruhe wegen des Verdachts auf versuchten Hochverrat und weitere mögliche Straftaten angezeigt.

Die Kläger behaupten, dass durch politische Entscheidungen zur Beteiligung der Bundesrepublik am WHO-Pandemievertrag mehrere grundlegende verfassungsrechtliche Prinzipien und Gesetze zum Schutz der deutschen Bürger verletzt wurden.

Deutsche Politiker, darunter Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD), Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) und die Fraktionsvorsitzenden der Ampel-Parteien, könnten möglicherweise Straftatbestände wie die Vorbereitung eines hochverräterischen Unternehmens, Begehen durch Unterlassen, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Völkermord erfüllt haben.

Daher forderten die beiden Mitglieder der Menschenrechtsorganisationen “United for Freedom” und “Mediziner und Wissenschaftler für Gesundheit, Freiheit und Demokratie” (MWGFD) im Sommer 2023 von der Generalbundesanwaltschaft am Bundesgerichtshof Ermittlungen gegen die betreffenden Politiker.

Die Generalbundesanwaltschaft am Bundesgerichtshof in Karlsruhe hat nun zu der Anzeige der beiden Menschenrechtler Stellung genommen.

Deutschland hat sich seit langem bemüht, sich als Vorreiter in der globalen Gesundheitspolitik zu positionieren.

Der frühere Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU), dem eine Nähe zur Pharmaindustrie vorgeworfen wird, hat maßgeblich zur Stärkung der WHO beigetragen.

Im Mittelpunkt der zwölfseitigen Strafanzeige steht der Entschließungsantrag “75 Jahre WHO – Stärkung und Reform der Weltgesundheitsorganisation”, den die Ampelkoalition am 9. Mai 2023 in den Bundestag eingebracht hat.

Das Parlament stimmte dem Antrag zur Reform der WHO am 12. Mai 2023 zu, der darauf abzielt, der Organisation “die Fähigkeiten zu geben, ihr Mandat vollumfänglich zu erfüllen”. 

497 Abgeordnete stimmten dafür, 68 dagegen und 25 enthielten sich. 

Die AfD-Fraktion stimmte geschlossen dagegen, ebenso wie zwei fraktionslose (ehemals AfD-Abgeordnete) und ein CDU-Politiker. 

Die Linke enthielt sich bei der Abstimmung.

Die Anzeigenerstatter kritisieren, dass im Rahmen des Schutzes der Gesundheit Souveränitäts- und Freiheitsrechte der Bundesrepublik an die WHO übertragen werden sollen.

In Bezug auf den Entschließungsantrag soll ein Vertreter der Bundesregierung bei der 77. Jahrestagung der WHO im Mai 2024 – ohne weitere Mitwirkung des Bundestages – den Änderungen der Internationalen Gesundheitsvorschriften und der Annahme des neuen WHO-Pandemievertrages zustimmen. 

Der Pandemievertrag muss anschließend noch vom Bundestag ratifiziert werden. 

Die Internationalen Gesundheitsvorschriften hingegen können ohne Ratifizierung durch das Parlament in Kraft treten.

Der Generalbundesanwaltschaft fehlen Gewalt oder Drohung als Tatmittel.

Kranz zweifelt daran, dass es mit dem deutschen Grundgesetz vereinbar ist, dass ein einzelner Delegierter den Internationalen Gesundheitsvorschriften zustimmen kann, deren aktueller Inhalt dem Bundestag nicht einmal bekannt ist.

„Das ist möglicherweise verfassungswidrig“, erklärte der ehemalige Kriminalist.

Für ihn müsste auch der Bundesrat einbezogen werden, da die Bundesländer in Gesundheitsfragen gemäß der föderalen Aufgabenverteilung über eigene Kompetenzen in der Gesundheitspolitik verfügen.

Die Mitglieder der Bundesregierung und die Fraktionsvorsitzenden der Ampelkoalition hätten mit ihren Bemühungen, der WHO Rechte zu übertragen, gezeigt, dass sie nicht nur die parlamentarische Willensbildung durch die gewählten Volksvertreter, sondern auch den Föderalismus und das geltende Subsidiaritätsprinzip missachten, so der Vorwurf des Anzeigenerstatters.

Die Generalstaatsanwaltschaft antwortete auf die Anzeige mit einem achtseitigen Schreiben, das den Medien vorliegt. Sie sieht keine ausreichenden Anhaltspunkte für ein strafbares Handeln oder Unterlassen der Beschuldigten. 

Für den Straftatbestand des Hochverrats gegen den Bund fehle es an einem Handeln, das den Bestand der Bundesrepublik beeinträchtige oder eine Änderung ihrer verfassungsmäßigen Ordnung anstrebe. 

Auch sei keine Gewalt oder Drohung als Tatmittel erkennbar.

Die WHO hat ein Mandat gegenüber den UN-Mitgliedstaaten.

Nach Ansicht des Generalbundesanwalts hat die WHO gemäß ihrer Satzung ein Mandat gegenüber den UN-Mitgliedstaaten als “leitende und koordinierende Institution des internationalen Gesundheitswesens”. 

Diese Aufgabe stehe nicht im Widerspruch zu den grundgesetzlich garantierten Grundrechten.

Die Stärkung der WHO gemäß dem Entschließungsantrag der Ampelfraktionen sei eine Hilfe für die Regierung, effektiv ihren aus dem Grundgesetz erwachsenen staatlichen Auftrag zu erfüllen, nämlich Leben und Gesundheit ihrer Bürger zu schützen und die Funktionsfähigkeit des Gesundheitssystems zu gewährleisten. Dies sei ein verfassungsrechtlich zulässiges oder sogar gebotenes Ziel, so die Staatsanwaltschaft am Bundesgerichtshof.

Maßnahmen der WHO seien nicht gegen die Menschenwürde oder grundlegende Freiheitsrechte gerichtet. Entsprechende Unterstellungen ließen sich weder aus den bisherigen Statuten und dem bisherigen Handeln der WHO noch aus den jetzigen Entwürfen für den Pandemievertrag ableiten.

Maßnahmen wie Zwangsschließungen, Quarantäne, Impfpflicht oder ein digitaler Impfausweis, die auf Rat der WHO national umgesetzt werden können, seien weder gegen die Menschenwürde gerichtet, noch seien sie von vornherein verfassungsrechtlich unzulässig.

„Anhaltspunkte dafür, dass solche Maßnahmen künftig sachwidrig und ohne Abwägung mit entgegenstehenden und einzuschränkenden Rechten umgesetzt werden würden, liegen genauso wenig vor wie dafür, dass dies in der zurückliegenden Pandemie der Fall gewesen sein könnte“, so die Staatsanwaltschaft.

Den Vorwurf des Hochverrats durch Regierungsmitglieder, weil sie Kontakte zu privaten Stiftungen und gesellschaftlichen Gruppierungen pflegten, ohne entsprechende Gesprächsinhalte zu protokollieren, wie es in der Anzeige formuliert ist, erfüllt laut dem Staatsanwalt nicht den Tatbestand des Hochverrats. Auch eine Pflicht, solche Protokolle der Öffentlichkeit zu Kontrollzwecken zugänglich zu machen, sei verfassungsrechtlich nicht begründet, heißt es aus Karlsruhe.

Das Grundgesetz befürworte angeblich die Mitwirkung an internationalen Organisationen.

Gemäß Paragraf 92 des Strafgesetzbuches beeinträchtigt den Bestand der Bundesrepublik Deutschland, “wer ihre Freiheit von fremder Herrschaft aufhebt, ihre staatliche Einheit beseitigt oder ein zu ihr gehörendes Gebiet abtrennt”. Die Generalbundesanwaltschaft ist der Ansicht, dass eine solche Zielsetzung nicht den Parlamentariern unterstellt werden kann, die am 9. Mai 2023 den Entschließungsantrag zur Stärkung der WHO eingebracht haben.

„Das Grundgesetz beabsichtigt […] die Mitwirkung Deutschlands an internationalen Organisationen.“ Einschränkungen der staatlichen Souveränität in bestimmten Bereichen sowie die Übertragung einzelner Hoheitsrechte seien daher kein Hochverrat.

Die Generalstaatsanwaltschaft sieht auch keine Anzeichen dafür, dass eine Stärkung der WHO die verfassungsrechtliche Identität Deutschlands in Frage stellt oder dass ein Verlust der Fähigkeit zur selbstverantwortlichen politischen und sozialen Gestaltung der Lebensverhältnisse insgesamt droht.

“Nur suboptimale Ergebnisse und Fehleinschätzungen”

Für Kranz ist es unverständlich, dass der WHO jetzt mehr Weisungsrechte übertragen werden sollen. “Die WHO hat in den letzten 20 Jahren nur suboptimale Ergebnisse erzielt und zahlreiche Fehleinschätzungen gemacht, wenn es um internationale Gesundheitsnotfälle ging”, sagte Kranz gegenüber der Epoch Times. “Jetzt heißt es, weil das in der Vergangenheit nicht geklappt hat, müssen wir [der WHO] jetzt noch mehr Rechte geben?”

Er kritisiert die Antwort der Generalbundesanwaltschaft als „juristisches Herunterbeten“ nach dem Motto „verneinen, verneinen, verneinen“. Er stellt sich die Frage, ob die Anwaltschaft überhaupt den gesamten WHO-Vertrag und die noch “viel toxischeren” Neufassungen der Gesundheitsvorschriften studiert hat.

Bundesregierung: “Globale Lösungen gemeinsam finden”

Die COVID-19-Pandemie habe gezeigt, dass “niemand sicher ist, solange nicht alle sicher sind”, so das Bundesgesundheitsministerium in einer Antwort auf die Epoch Times.

“Umso wichtiger ist es daher, gemeinsam globale Lösungen zu finden, die zur besseren Verhinderung und Bewältigung von Pandemien in Deutschland und weltweit beitragen können.”

Mit dem Pandemievertrag verfolgt die Bundesregierung drei Ziele:

  • Stärkung der Prävention, um im besten Fall die nächste Pandemie zu verhindern;
  • gerechte Verteilung von Pandemieprodukten wie Medikamenten, Impfstoffen und medizinischer Schutzausrüstung;
  • Zugang zu mehr Daten zur Verbesserung der Zusammenarbeit zwischen den Staaten und zur Klärung von Finanzierungsfragen.

Bei den Verhandlungen für ein internationales Pandemieabkommen handele es sich um einen zwischenstaatlichen Verhandlungsprozess für mögliche völkerrechtliche Selbstverpflichtungen, so das Ministerium.

Zur Frage, wie Bundestag und Bundesrat in den Ratifizierungsprozess bzw. das Inkrafttreten des Pandemieabkommens und der Gesundheitsvorschriften eingebunden sind, antwortet das Bundesgesundheitsministerium wie folgt:

„Bei völkerrechtlichen Verträgen (WHO-Pandemievertrag), die von der Bundesregierung ausgehandelt werden, ist die Zustimmung oder Mitwirkung der jeweils für die Bundesgesetzgebung zuständigen Körperschaften in Form eines Bundesgesetzes erforderlich, sofern sie die politischen Beziehungen des Bundes regeln oder sich auf Gegenstände der Bundesgesetzgebung beziehen.“

Quelle: Epochtimes

Bilder: KI erzeugtes Bild Staatsanwalt Karlsruhe

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