QUERDENKEN-711 Stuttgart – Offener Brief an die Mitarbeiter der deutschen Presse

Stuttgart/26.03.2021 Stellungnahme zu den bundesweiten Demonstratio­nen vom 13.03.2021 der Bürgerinitiative „Es reicht!“.

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir, die bundesweit aktive Bürgerinitiative Querdenken, sind einiges durch Sie gewöhnt:

Da wird Ihrerseits oftmals einfach schriftlich drauflosverdächtigt und mit un­haltbaren Vorwürfen überzogen, sodass sich die Balken biegen.

Da werden Verdachtsberichte veröffentlicht, ohne uns zuvor angehört zu haben. Da wer­den viele wesentliche Fakten einfach weggelassen, oder gerne auch mal ver­dreht, oder einfach eine einzelne Ausnahmen-Szene aus einer Demonstration aus dem Zusammenhang gerissen. Da wird ein diskriminierendes, verzerrtes und irreführendes Bild geschaffen.

Ihre Vorverurteilungen, Verleumdungen, Diffamierungen, Verdächtigungen und Stigmatisierungen sind uns durch viele unwahre Berichterstattungen bekannt. Wir haben Sie immer wieder höf­lichst an den Pressekodex erinnert und an Ihre Pflicht, Ihre unwahre Tatsa­chenbehauptungen zu berichtigen und uns vorher anzuhören.

Sie haben Ihre Strategie, uns zu ignorieren aber zugleich über uns zu berichten, weiterver­folgt.

Sie schreiben, nebenbei bemerkt, über eine große Masse der breiten Bevölke­rung und über unbescholtener Bürger.

Ein schillerndes Ereignis Ihres Presseversagens war z.B. der sogenannte „Reichstagssturm“ vom 29.08.2020, der uns als vermeintliche Akteure unge­prüft und wahrheitswidrig angelastet wurde.

Obwohl wir uns am 29.08.2020 mit unserer Demonstration auf der „Straße des 17. Juni“ an der Siegelsäule befanden und diese Demonstration am Reichstag gerade eben nicht organi­siert oder angemeldet hatten und damit rein gar nichts zu tun hatten, schien Sie das überhaupt nicht zu interessieren.

Stattdessen warfen Sie „Querden­ken“ mit „Reichstagssturm“ desselben Tages in einen Topf und machten dar­aus ihre eigene Verschwörung. Kaum jemand Ihrer Zunft hat dabei hinter­fragt, wer die Demonstration am Reichstag an jenem Tage angemeldet hatte und warum gerade diese Demo am Reichstag von der Berliner Regierung nicht ebenfalls versucht wurde zu verbieten?

Beinahe alle Medien haben stattdessen nachgeplappert, was ein öffentlich-rechtlicher Sender in diesen Tagen einfach losgetreten hatte?

Einer Ihrer Lieblingsframings scheint dabei:

Alle, die gegen die Politik der Regierung bezüglich der Corona-Maßnahmen sind, seien automatisch „Nazis“, „Reichsbürger“, „Extremisten“, „Verschwörungstheoretiker“, „Coronaleugner“ und „Schwurbler“. Sie haben einfach kritiklos die Aussagen von Politikern übernommen, ohne zu hinterfragen, ob es sich hier schlichtweg um unge­rechtfertigte Hetze handeln könnte und dabei politisch und ideologisch ge­färbte Berichterstattung offenbart. Man nennt dies auch Verdachtsberichter­stattung, ohne die Verdächtigen jemals angehört zu haben.

Dass Sie sich diesem politischen Vorwurf anschließen, war ganz im Sinne des Berliner Innensenators Geisel, der unsere Demonstration an der Siegelsäule am 29.08.2020 zu verbieten versuchte und genau diese Diffamierungen aus seinem Amtsmund zuvor hasserfüllt

(Wir erinnern an sein Zitat: „Auch Arsch­löcher haben Grundrechte“) in die Medien hinhauchte.

Sie haben diese Vor­würfe und Verdächtigungen gegenüber einer großen Bürgerbewegung sinn­gemäß ungeprüft übernommen und uns zu diesen Vorwürfen nicht angehört.

Zu Herrn Geisels Ehrenrettung kam der „Reichstagssturm“ vom 29.08.2020 am Tage unserer Demonstration und nach dem Scheitern vor Gericht wie ge­rufen und genau dazwischen und Sie, als die Meisten der deutschen Presse, gaben sich mit dem Versagen von 4 Polizisten zufrieden, die in Videos sogar noch sichtbar einen Zaun zur Seite geschoben hatten (was YouTube mittler­weile natürlich gelöscht hat), um Demonstranten direkt vor den Reichstag zu lassen:

https://reitschuster.de/post/der-erfundene-reichstags-sturm-hier-die-wahre-geschichte/

Offenbar hat sich kaum ein Journalist mit der Inszenierung dieser Aktion be­schäftigt. Wir waren jedenfalls nicht daran beteiligt.

Anstatt einer Forderung gegenüber dem Innenminister Ihrerseits wegen der Diskriminierung von Bürgern zurückzutreten, kam scheinbar keiner der Re­daktionen auf die Idee bei der Polizei nachzufragen, wer diese fragliche Demonstration am Reichstag organisiert und angemeldet hatte und vor al­lem:

Warum Herr Geisel diese dort geplante Demonstration nicht, ebenso wie die unsrige, hatte verbieten lassen wollen, wo doch sensationspassend ge­rade dort die Reichsflaggen zu sehen waren, die zu seinem Framing und sei­nem Grund seines beabsichtigten Demonstrationsverbotes wie die Faust aufs Auge passten?

Sie stellen Politikern und Bürgern wenig Fragen, obwohl es ihre Aufgabe ist, so müssen wir feststellen. Vielmehr wirken Sie auf uns, die wir dieses Schauspiel seit mehr als einem Jahr beobachten, nicht wie Journa­listen, die selbstständig agieren, sondern wie Schreiberlinge, die einfach 1 zu 1 wiedergeben, was Ihnen die Politiker mitteilen – ohne dies kritisch zu hin­terfragen.

Seither gleicht auch Ihre Sprache und Sicht der Dinge die des Innenminis­ters Geisel, gleich einem hasserfüllten Wording mit dem unaromatischen Duft eines Tik-Syndroms, man nennt es auch Framing oder Gaslighting, bei dem es hauptsächlich darum geht kritische Bürger in Gruppen zu ächten, zu diffa­mieren und zu diskreditieren, ohne sie angehört zu haben. Das hatten wir in der dunklen Ära der deutschen Geschichte schon öfter, z.B. bei den guten al­ten Stasimethoden der „Formen der Zersetzung“:

https://www.bstu.de/assets/bstu/de/Downloads/schulausstellung_vertie-fung-zum-poster_die-methoden-der-stasi.pdf

Herr Geisel, ehemals SED-Mitglied, wird möglicherweise damit Erfahrung ha­ben, aber dass die Medien dies so kritiklos und unhinterfragt übernommen haben, das hatte uns alle dann doch ein wenig enttäuscht.

Ein halbes Jahr nach dem Reichtstagssturm ist jedenfalls zwischen dem ideo­logisch gefärbten Hetzpranger-Blog und den vermeintlichen „Faktenchecker“ namens „Volksverpetzer“ (oder doch lieber „Volksverhetzer“?)

der wohl auch aus Spenden durch Parteien mitfinanziert wird, wie man hört, und uns an ein Propagandainstrument auf „Stürmer“-Niveau erinnert, ja, sogar noch von den öffentlich-rechtlichen Sendern unterstützt wird – und zwischen der seriösen deutschen Presse selbst – kaum noch einen Unterschied zu finden.

Im Gegensatz zur Presse, fällt anderen Menschen sehr wohl auf, dass die Rhetorik dieses Bloggers hasserfüllter nicht sein könnte, als es das Stasi-Handbuch in Punkt 2.6.2. empfahl:

https://www.youtube.com/watch?v=MjPmwEvZOEU

Die Gleichschaltung der Medien hat offenbar perfekt funktioniert:

Alle blöken ins selbe Horn die gleiche Parole, die besagt: Wer nicht für Agenda Merkel ist, der wäre rechts außen und Staatsfeind. Vor allem zeigt sich dabei aber auch für uns, dass die entsprechenden Medien auf propagandistische Weise gegen unser Grundgesetz (Art. 26 Abs. 1) verstoßen könnten.

Bis wir alle entschieden haben wegen der Wiedererlangung unserer Grund­rechte auf Demonstrationen zu gehen, waren wir fest davon überzeugt, dass die deutsche Presse seriös recherchiert, politisch unabhängig berichtet und die Wahrheit aufdecken wolle.

Nach unzähligen diffamierenden, unwahren und zeitweise hetzerischen Berichten von und durch deutsche Journalisten, bei denen man vermuten muss, dass diese nicht einmal bei den Demonstrati­onen anwesend waren, müssen wir zugeben, dass die meisten Redaktionen weder recherchieren noch sich der Wahrheit verpflichtet sehen. So schämen wir uns zum Teil fremd.

Vielmehr konnten wir feststellen, dass die meistens Kollegen und Kollegin­nen ihrer Zunft keine Berichterstattung zur Aufklärung betreiben, sondern sich manipulativer und ideologisch gefärbter Framings und Wordings bedie­nen, die gewünschte politische Agenda aus Berlin fleißig und kritiklos umset­zen und die Lage der Spaltung der Bevölkerung damit nur noch mehr anhei­zen, anstatt ihren Bildungsauftrag der Wahrheitsfindung zu erfüllen.

Die freie, kritische und politisch unabhängige Presse, wie wir sie in den 90er Jahre als 4. unabhängige Gewalt noch erleben durften und geschätzt haben, die gibt es in der allgemeinen Breite scheinbar im Moment nicht mehr.

Das Land der Dichter und Denker versinkt in demonstrationsphoben, manipulati-ven, propagandistischen und skandalisierenden Gefilden und einer Hate Spe­ech dunkler deutscher Zeiten, die eines aufgeklärten und den Pressekodex wahrenden Journalismus, aus unserer Sicht zumindest, nicht mehr würdig ist.

Es geht scheinbar nur noch darum jeden und alle zu verdächtigen, die von ihrer Bürgerrechten Gebrauch machen.

Kommen wir nun also zu Ihren Pflichten:

Eine sogenannte Verdachtsberichterstattung ist nach der deutschen Recht­sprechung des Bundesgerichtshofes rechtswidrig, insofern die durch den BGH formulierte journalistische Sorgfaltspflicht nicht eingehalten worden ist:

Denn die Presse darf grundsätzlich nur über bewiesene wahre Tatsachen be­richten. Hierbei ist Art. 5 Abs. 2 GG i.V.m. §§ 186, 187, 188 StGB einschlägig. Unter Berücksichtigung bestimmter Voraussetzungen erlaubt die Rechtspre­chung der Presse ausnahmsweise und analog zu § 193 StGB auch über soge­nannte „Verdachtsmomente“, also unbewiesene Tatsachen zu berichten.

Da­runter fällt jede negative Kritik, sowie Straftatvorwürfe, die den Ruf und das Ansehen des Betroffenen oder einer Betroffenengruppe geeignet sind, herab­würdigen.

Vgl. hierzu OLG Hamburg, Urt. v. 08.04.2008, Az.: 7 U 21/07 = ZUM-RD 2009, 326 (328)

LG Köln, BeschL v. 27.11.2013, Az. 28 0 469/13

Die Presse darf dies allerdings nur unter gewissen Gegebenheiten tun. Laut der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes darf die Presse dies nur, wenn:

„vor Aufstellung oder Verbreitung der Behauptung hinreichend sorgfältige Re­cherchen über den Wahrheitsgehalt angestellt werden. Die Pflichten zur sorg­fältigen Recherche über den Wahrheitsgehalt richten sich dabei nach den Auf­klärungsmöglichkeiten.

Sie sind für die Medien grundsätzlich strenger als für Privatleute. An die Wahrheitspflicht dürfen im Interesse der Meinungsfreiheit keine Anforderungen gestellt werden, die die Bereitschaft zum Gebrauch des Grundrechts herabsetzen.

Andererseits sind die Anforderungen umso höher, je schwerwiegender die Äußerung das Persönlichkeitsrecht beeinträchtigt (…) er­forderlich ist jedenfalls ein Mindestbestand an Beweistatsachen, die für den Wahrheitsgehalt der Information sprechen und ihr damit erst „Öffentlichkeits­wert“ verleihen.

Die Darstellung darf keine Vorverurteilung des Betroffenen enthalten; sie darf also nicht durch eine präjudizierende Darstellung den unzu­treffenden Eindruck erwecken, der Betroffene sei der ihm vorgeworfenen Handlung bereits überführt. Auch ist vor der Veröffentlichung regelmäßig eine Stellungnahme des Betroffenen einzuholen.

Schließlich muss es sich um einen Vorgang von gravierendem Gewicht handeln, dessen Mitteilung durch ein In­formationsbedürfnis der Allgemeinheit gerechtfertigt ist.“ BGH, Urt. v. 18.11.2014, Az. VI ZR 76/14 = NJW 2015, 778 (779)

Diesen Pflichten des Urteils des BGH’s sind Sie in Ihrer grundsätzlichen Be­richterstattung über uns, in der Sie den Vorwurf aufgestellt haben, dass auf unseren Demonstrationen „Reichsbürger“, „Nazis“ und „Rechtsextremisten“ in geeignet großer Menge anwesend seien, um diese Ihren Berichten besonders hervorzuheben, gerade eben nicht nachgekommen.

Wir gehen daher davon aus, dass auch Ihre aktuellen Berichte dazu dienen sollten, uns erneut Vorwürfe zu machen und uns zu verdächtigen und es sich hierbei um einen Verdachtsbericht, beziehungsweise um Prangerartikel han­delt.

In dem Sie uns zu Beschuldigten machen, haben Sie in einem solchen Fall eine umfangreiche Stellungnahme vorher einzuholen, um unseren Stand­punkt zu erfahren und sie in unserem berechtigten Interesse ggf. zur Vertei­digung Ihrer Vorwürfe vorzubringen.

Hierzu: BGH, NJW 1996, 1131, 1134

Schlüter, Verdachtsberichterstattung, S. 100

„Nur auf diese Weise wird der von einer Verdachtsäußerung Betroffene in die Lage versetzt, in angemessener Weise den im Raum stehenden Verdacht zu entkräften (vgl. Lehr, NJW 2013, 728, 731).“ LG Köln, Urt. v. 10.01.2018, Az. 28 0 301/17

Dabei sind Sie verpflichtet, uns vor der Veröffentlichung Ihres geplanten Berichts zu sämtlichen belastenden Vorwürfen angehört zu haben, was Sie hierbei meist unterlassen haben.

Haben Sie eine erforderliche Stellungnahme vor der Veröffentlichung Ihres Berichts unterlassen, welcher sich auf Ihre Vorwürfe vollumfänglich bezieht, hat dies zwingend und automatisch nach deutscher Rechtsprechung zur Folge, dass Ihr Bericht rechtswidrig ist:

„Die Verdachtsberichterstattung war — wie das Landgericht zutreffend ausge­führt hat —schon deshalb rechtswidrig, weil die Beklagte eine Stellung­nahme des Klägers nicht eingeholt hat.“

OLG Köln, Urt. v. 05.06.2012, Az. 15 U 15/12 = BeckRS 2012, 18427 KG Berlin, Urt. v. 02.07.2007, Az. 10 U 141/06 = ZUM 2008, 58 BGH, Urt. v. 30.01.1996, Az. VI ZR 386/94 = NJW 1996, 1131, 1134 BGH, Urt. v. 25.05.1965, Az. VI ZR 19/64 = GRUR 1966, 157, 158 Keil, Verdachtsberichterstattung, S. 119 Steffen, in Löffler, Presserecht, LPG, § 6, Rn. 170

Als Bürger und Bürgerinnen einer Republik mit freiheitlicher-demokratischer Grundordnung schämen wir uns mittlerweile für die, zumindest – moralisch und entgegen der Rechtsprechung des BGH – äußerst fragwürdige Herange­hensweise von vielen Reportern – die wir stetig darauf hinweisen, dass seit über einem Jahr unser aller allgemeine individuellen Grundrechte außer Kraft gesetzt worden sind – und die stattdessen eine Täter-Opfer-Umkehr be­treiben wollen.

Haben Sie vergessen wie eine Gleichschaltung im dritten Reich von statten ging? Glauben Sie, dass dies immer mit Uniform und Anti­semitismus einhergehen muss und sich immer im militanten Orden-Mantel des Rechts-Faschismus versteckt? Wie konnten Sie vergessen, dass es auch Ihre Grundrechte sind, die hier massiv eingeschränkt werden?

Wie konnten Sie vergessen, dass die Grundrechte dem Grunde nach nie, auch in keiner Krisenzeit, 365 Tage außer Kraft gesetzt werden dürfen und diese eben ge­nau deswegen „Grund“-Rechte heißen und sich aus den Menschenrechten ab­leiten?

Nun haben Ihre Redaktionen in ihrem Possenspiel die Krone aufgesetzt und – natürlich erneut voneinander abschreibend – eine bundesweit organisierte Demonstration an verschiedenen Landeshauptstädten am 13.03.2021 durch die freie Bürgerorganisation „Es reicht!“ – wieder mal der Bürgerinitiative-Querdenken angehaftet.

Wir wissen nicht welche Vorbildung Ihre Journalisten haben müssen und ob diese über die Pflichten des Pressekodex oder der Medienstaatsverträge im Bilde sind?

Aber ein Mindestmaß an Recherche dürfte doch auch in Ihrer Zunft noch zu erwarten sein. Denn hier hört die Haftungsfreiheit Ihrer Mitar­beiter auf.

Wenn Ihre Redaktionen nicht einmal mehr in der Lage sind zwi­schen Bürgerinitiativen zu unterscheiden und alle Bürgerinitiativen in einen Sack stecken, dann haben Sie offenbar übersehen, dass es sehr viele Bürger in dieser Republik gibt, die die Nase von dieser Politik gehörig voll haben, endlich Aufklärung fordern und vor allem die Presse satthaben, die den Leu­ten ein X vor dem U vormacht.

Wir dürfen Sie an Ihre geistigen Ergüsse vom 13.03.2021 erinnern, die als Er­gebnis zu den Demonstrationen der Initiative „Es reicht“ der bundesweit akti­ven „Querdenken-Initiative“ zugeschustert wurden und wahrheitswidrig in die Welt hinausposaunt wurden:

  1. https://www.tagesschau.de/inland/demos-corona-109.html
  2. https://www.mdr.de/sachsen/dresden/dresden-radebeul/corona-demonstra-tion-querdenken-dresden-protest-lockdown-100.html
  3. https://www.fr.de/politik/dresden-querdenken-corona-demo-protest-polizei-wasserwerfer-impfzentrum-gewalt-polizei-twitter-zr-90240815.html
  4. https://www.zdf.de/nachrichten/panorama/corona-demos-deutschland-quer-denken-100.html
  5. https://www.berliner-zeitung.de/news/querdenker-gericht-verbietet-demo-ge-gen-corona-massnahmen-in-dresden-li.145856
  6. https://www.focus.de/politik/deutschland/demos-in-ganz-deutschland-corona-demonstranten-verpruegeln-polizisten-querdenker-zeigen-ihr-wahres-ge-sicht idhtml
  7. https://www.freiepresse.de/nachrichten/sachsen/querdenken-demo-verboten-
  1. https://www.rbb24.de/panorama/thema/corona/beitraege/2021/03/berlin-demonstration-friedrichstrasse-gegner-corona-massnahmen.html
  2. https://www1.wdr.de/nachrichten/corona-querdenken-demo-duesseldorf-
  1. https://www.allgemeine-zeitung.de/lokales/mainz/nachrichten-mainz/quer-denker-demonstrieren-in-mainz-gegen-corona-massnahmen 23321627
  2. https://www.ardmediathek.de/ard/video/hessenschau/gro-demo-der-quer-denker-in-wiesbaden/hr-fernsehen/Y3JpZDovL2hyLW9ubGluZS8xMjk4NDc/
  1. https://www.br.de/nachrichten/deutschland-welt/bayern-und-deutschland-zahlreiche-demos-gegen-corona-politik,SRYu73m
  2. https://www.br.de/nachrichten/bayern/es-reicht-corona-demo-in-muenchen-aufgeloest,SRXmF7e
  3. https://www.n-tv.de/panorama/Querdenker-demonstrieren-trotz-Verbot-ar-ticle22422908.html
  4. https://www.lvz.de/Region/Mitteldeutschland/Gegen-Corona-Massnahmen-Querdenker-und-Wellenlaenge-in-Dresden-unterwegs-der-Liveticker-zum-13.3.-dd1303
  5. https://stark-gemacht.de/de/pressespiegel.php
  6. http://www.wiesbadenaktuell.de/startseite/news-detail-view/article/de-monstrationen-querdenken-protest-und-gegen-kundgebung-in-der-reisinger-anlage-herbertanlage-in.html
  7. https://www.dnn.de/Dresden/Lokales/Dresden-Demo-von-Querdenken-aus-ser-Kontrolle
  8. https://www.report-d.de/Duesseldorf/Aktuelles/Duesseldorf-Polizei-be-kommt-mehrere-hundert-Querdenker-nicht-in-den-Griff-142065
  9. https://www.merkur.de/politik/dresden-corona-querdenker-demo-video-atta-cke-polizisten-wasserwerfer-zr-90240871.html
  10. https://www.freiepresse.de/nachrichten/sachsen/querdenken-demo-verbo-ten-polizei-ruestet-sich-dennoch-artikel11392979
  11. https://www.tag24.de/dresden/dresden-veranstaltungen/polizei-alarmiert-tausende-querdenker-in-dresden-aktuelle-lage-1876957
  12. https://www.hna.de/politik/corona-deutschland-neuinfektionen-rki-impfung-astrazeneca-mutation-b117-dritte-welle-kassel-news-90237655.html
  13. https://www.hessenschau.de/tv-sendung/demo-von-corona-kritikern-in-wies-baden,video-145994.html
  14. https://www.ndr.de/nachrichten/info/meldungen/nachrichten313 con-html
  15. https://www.bild.de/video/clip/news-inland/polizei-im-grosseinsatz-aus-schreitungen-bei-verbotener-demo-in-dresden-75727844.bild.html

(Auszug)

Sie haben wirklich ein Problem:

Sie schreiben an der Bevölkerung und deren Bedürfnissen vorbei und entweder verschweigen Sie dabei oftmals die Wahr­heit, kratzen nicht einmal die Oberfläche an, oder Sie suchen einfach nicht nach der Wahrheit. Sie zensieren sich scheinbar selbst, obwohl Art. 5 Abs. 1 Satz 3 GG die Pressefreiheit garantiert. Sie begeben sich stattdessen auf das abwertende Niveau eines Bloggers wie Thomas Laschyk, dessen Sprachge­brauch uns an einen Blockwart erinnert, anstatt an seriöse Berichterstattung.

Dass es viele Bürgerinitiativen gibt und immer mehr entstehen, die mittler­weile alle auf die Straße gehen, ist ihnen offenbar entgangen?

Denn die einzigen, die wirklich recherchiert haben, das waren ihre Kollegen von der MAZ, denen wir unseren Dank aussprechen:

https://www.maz-online.de/Lokales/Potsdam/Potsdam-Corona-Demo-gegen-Lockdown-abgesagt-Demonstranten-protestieren-trotzdem

Da diese ebenfalls wie die LVZ der Verlagsgesellschaft Madsack GmbH & Co. KG angehören, hat es also doch etwas mit den jeweiligen Redaktionen und deren Berufsethos zu tun.

Sie scheinen auf beiden Augen blind, zudem taub und stumm. Sie bemerken nicht einmal, dass die Dinge schon lange aus dem Ruder laufen:

https://uncutnews.ch/der-internationale-strafgerichtshof-nimmt-eine-klage-

wegen-verletzung-des-nuernberger-kodex-durch-die-israelische-regierung-

und-pfizer-an/

 

Wir verweisen auf die deutsche Rechtsprechung. Wir erwarten, dass Sie den Begriff „Querdenken“ aus Ihren Schlagzeilen und Ihrer Berichtserstattung vom 13.03.2021 unverzüglich entfernen und aufhören, uns als Bauernopfer zu missbrauchen.

Die Marke „Querdenken“ ist außerdem markenrechtlich ge­schützt. Sie verstoßen mit dieser unwahren Behauptung gegen Ziffer 1, 2 und 12 des Pressekodex. Ihre Artikel betreffen die Demonstrationen der Bürger­initiative „Es reicht“ und nicht die unsrigen.

Dieser offene Brief wird ebenso an den deutschen Presserat gesendet. So viele Beschwerden kann man dem Presserat gar nicht schicken, wie Sie den Pressekodex in Gänze bei Ihren Verdächtigungsberichten, gemäß des Urteils des BGH’s, außer Acht gelassen haben.

In diesem Zusammenhang danken wir all denen, die sich bis heute an den Pressekodex halten und politisch unabhängig geblieben sind.

PS:

Wir wünschen uns, dass Julian Reichelt als Chefredakteur der BILD diese Propaganda gegen ihn beruflich übersteht. Er hat das einzig Richtige gesagt – das, was der Großteil der Bevölkerung schon lange denkt und Sie nicht wa­gen zu schreiben, obwohl es Ihre Aufgabe ist.

Unterschriften:

Querdenken-201 Essen Querdenken-203 Duisburg Querdenken-211 Düsseldorf Querdenken-215 Krefeld Querdenken-231 Dortmund Querdenken-2331 Hagen Querdenken-234 Bochum Querdenken-241 Aachen Querdenken-242 Düren Querdenken-284 Moers Querdenken-2932 Hochsauerlandkreis Querdenken-242 Düren Querdenken-30 Berlin Querdenken-341 Leipzig Querdenken-410 Ahrensburg Querdenken-441 Oldenburg Querdenken-446 Friesland Querdenken-511 Hannover Querdenken-53 Braunschweig Querdenken-6051 Gelnhausen Querdenken-711 Stuttgart Querdenken-713 Heilbronn Querdenken-7171 Schwäbisch Gmünd Querdenken-7261 Sinsheim Querdenken-743 Balingen Querdenken-761 Freiburg Querdenken-763 Markgräflerland Querdenken-775 Waldshut-Tiengen Querdenken-791 Schwäbisch Hall Querdenken-794 Öhringen Querdenken-8041 Bad Tölz Querdenken-861 Traunstein

Ansprechpartner presse@querdenken-711.de

Bitte nutzen Sie für Presse-/Interview-Anfragen dieses Formular: https://bit.ly/3d98Cyg

Weitere Informationen www.querdenken-711.de

One Comment

  1. Christine Pia Röder

    Hat dieser Brief auch die Badische Zeitung in Freiburg erreicht? Ich würde es mir wünschen . . . .

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