Ein sehr überraschendes und geradezu sensationelles Urteil wurde gestern Abend in Lüneburg in Niedersachsen bekannt gegeben.
Das Oberverwaltungsgericht in Lüneburg hat am gestrigen Donnerstagabend die 2G-Regel im Einzelhandel in Niedersachsen gekippt, d.h. die 2 G Regel wurde mit sofortiger Wirkung außer Kraft gesetzt.
Und das Urteil ist nicht anfechtbar.
Das Gericht urteilte, dass die Maßnahme nicht notwendig sein und auch nicht mit dem allgemeinen Gleichheitsgrundsatz vereinbar wäre.
Die Klägerin, die die vom Gericht zu prüfende Normenkontrollklage eingereicht hatte, war eine Frau die eine Geschäft mit Mischbetrieb im Einzelhandel führt.
Sie hatte den Normenkontrolleilantrag beim Gericht zur Prüfung eingereicht.
In Niedersachsen sollten seit Sonntag nur noch Geimpfte oder Genesene Zutritt zu Geschäften haben, wobei es einige Ausnahmen gar. 2 G galt nicht für Geschäfte der Grundversorgung wie zum Beispiel Supermärkte, Drogerien und Apotheken – hier durften auch Ungeimpfte weiterhin einkaufen.
Der Niedersächsische Landtag hatte peinlicherweise zuvor mit den Stimmen der regierenden Parteien für die Einführung der 2 G Regeln gestimmt.
Auszug aus dem nicht anfechtbaren Gerichtsurteil:
„Der Senat habe bereits mehrfach beanstandet, dass verlässliche und nachvollziehbare Feststellungen zur tatsächlichen Infektionsrelevanz des Geschehens im Einzelhandel fehlten“
Der Senat argumentierte:
„Es sei nicht ersichtlich, dass die Erforschung von Infektionsumfeldern auch durch das Land Niedersachsen intensiviert worden wäre, um die Zielgenauigkeit der Schutzmaßnahmen zu erhöhen. Eine schlichte Übertragung von Erkenntnissen zum Geschehen in geschlossenen Räumen von Sport- und Freizeiteinrichtungen – dränge sich angesichts erheblicher Unterschiede zu dem Geschehen im Einzelhandel nicht auf“
Weiter argumentierte der Senat:
„Auch das Robert Koch-Institut sehe in seiner Control-COVID-Strategie zur Vorbereitung auf den Herbst/Winter 2021/22 selbst für die höchste Warnstufe nicht den Ausschluss ungeimpfter Kunden vom Einzelhandel vor“
„Zur Reduzierung eines solchen Infektionsgeschehens leiste die 2-G-Regelung in ihrer konkreten Ausgestaltung nur einen sehr geringen Beitrag. Dieser könne durch eine FFP2-Maskenpflicht auf ein – für das Infektionsgeschehen irrelevantes Niveau – reduziert werden“
„Schwerwiegende öffentliche Interessen, die einer vorläufigen Außervollzugsetzung der 2 G Regel entgegenständen wären – laut Ansicht des Senats – nicht gegeben.
Nach Ansicht des Gerichts ist – schon in der schnellen vorläufigen Prüfung – „voraussichtlich Rechtswidrigkeit der 2G Regelung gegeben und bei der genauen Prüfung werden sich die grundgesetzwidrigen Sachverhalte voraussichtlich nur bestätigen .
Man sollte hier verstehen, dass die 2 G Regel schon in der schnellen Prüfung des Gerichts außer Kraft gesetzt wurde, schließlich handelte es sich hier um einen Eilantrag.
Dieses Urteil kann man wohl als „Klatsche“ für die Politische Klasse und ihr neues Demokratieverständnis in Niedersachsen und auch in Deutschland verstehen.
Auch dürfte Herr Habarth der Präsident des Bundesverfassungsgerichts, mit seinem sehr eigenen Verständnis für Grundrechte und Demokratie, seit gestern mitbekommen haben, dass nicht alle Richter und Gerichte in Deutschland, politisch geleitete Rechtsprechung mittragen.
Quelle: Podcast von Bruce Wayne für Radio Qfm.network
Quelle: Oberverwaltungsgericht Niedersachsen
Bild: Niedersachsen Gericht kippt 2G marjan-blan-marjanblan-unsplash
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