Kontaktverbot im Frühjahr verfassungswidrig – Amtgericht Weimar mit sensationellen Urteil

Weimar – Das Amtsgericht Weimar hat in einem Urteil entschieden, dass ein zentrales Element des Lockdowns aus dem Frühjahr in Thüringen nicht rechtmäßig war: das Kontaktverbot.

Das Amtsgericht Weimar hat entschieden: das Kontaktverbot im Frühjahr war nicht rechtmäßig.

Das Amtsgericht Weimar hat entschieden: das Kontaktverbot im Frühjahr war nicht rechtmäßig.

Dessen damalige Anordnung sei „in mehrfacher Hinsicht verfassungswidrig“ gewesen, heißt es in einer Mitteilung des Gerichts vom Mittwoch. 

Es sei damit „nichtig“ gewesen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Ob die Stadt Weimar Rechtsmittel gegen die Entscheidung einlegen wird, ist derzeit noch unklar.

Hintergrund für das Urteil ist nach Angaben des Gerichts ein Bußgeldverfahren. Ein Mann hatte von der Stadt Weimar einen Bußgeldbescheid erhalten, nachdem er im April 2020 mit sieben weiteren Personen im Hof eines Wohnhauses in Weimar einen Geburtstag gefeiert hatte.

Damals habe sich der Mann nach der Corona-Verordnung des Landes vom 18. April 2020 aber nur mit höchstens einer haushaltsfremden Person treffen dürfen.

Gegen den Bußgeldbescheid wehrte sich der Beschuldigte juristisch, das Verfahren landete vor dem Amtsgericht. Dort wurde er mit dem Urteil vom Vorwurf, gegen die Verordnung verstoßen zu haben, freigesprochen.
Kontaktverbot verstößt gegen Menschenwürde

Das Gericht argumentiert der Mitteilung zufolge unter anderem, die damalige Corona-Verordnung sei verfassungswidrig gewesen, weil das Infektionsschutzgesetz keine ausreichende Rechtsgrundlage für solch weitreichende Regelungen wie das Kontaktverbot gebildet habe.

Das Gesetz ist inzwischen als Reaktion auf derartige, schon in der Vergangenheit vorgetragene Kritik präzisiert worden. Zudem habe die Anordnung des Kontaktverbots gegen die Menschenwürde verstoßen und sei nicht verhältnismäßig gewesen, begründet das Gericht seine Entscheidung.

Auch habe es zum besagten Zeitpunkt im Frühjahr in Deutschland keinen Gesundheitsnotstand gegeben, bei dem der Zusammenbruch des Gesundheitssystems gedroht hätte, und der gegebenenfalls mit einem Eingriff in die Menschenwürde vereinbar gewesen wäre.

Quelle: Tag24.de

Bild: Unsplash – Bill Oxford

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