Dr. Reiner Füllmich – Gründer des Corona-Ausschusses – Göttinger Staatsanwaltschaft erhebt Anklage…

Die Staatsanwaltschaft in Göttingen hat offiziell Anklage gegen Reiner Fuellmich, den Anwalt und Gründer der „Stiftung Corona-Ausschuss“, erhoben.

Die Anklage lautet auf gewerbsmäßige Untreue in 18 Fällen und wurde vor der Wirtschaftskammer des Landgerichts Göttingen eingereicht.

Diese Mitteilung erfolgte am Mittwoch, dem 20. Dezember.

Fuellmich, der zuvor in Göttingen gelebt hatte, wurde bereits im Oktober verhaftet und befindet sich seitdem in Untersuchungshaft.

Der Anwalt, der früher als Co-Bundesvorsitzender und Kanzlerkandidat der „Querdenker“-Partei „dieBasis“ tätig war, ist einer von vier Geschäftsführern der „Stiftung Corona-Ausschuss“, die sich durch Spenden finanziert.

Gemäß der Satzung der Organisation sollten die Mittel ausschließlich für die definierten Zwecke verwendet werden, und den Geschäftsführern war es untersagt, finanzielle Zuwendungen zu erhalten.

Die Anklage behauptet, dass Fuellmich zwischen dem 19. März 2021 und dem 4. Juli 2022 insgesamt 16 Überweisungen im Wert von 357.000 Euro auf sein Kanzleikonto veranlasst habe, die nicht den satzungsmäßigen Zwecken entsprachen und überwiegend zum Nachteil der Gesellschafter erfolgten.

Des Weiteren wird ihm vorgeworfen, Beträge in Höhe von 200.000 Euro und 500.000 Euro aus der Vermögensmasse der Vorgesellschaft als Liquiditätsreserven auf sein Privatkonto überwiesen zu haben.

Diese Gelder plante er angeblich für persönliche Ausgaben, darunter die Umgestaltung seines privaten Gartens durch einen Landschaftsbauunternehmer zu einem Betrag im sechsstelligen Bereich.

Diese Vorwürfe wurden offenbar auch umgesetzt.

Nun liegt es an der Wirtschaftskammer des Landgerichts Göttingen zu entscheiden, ob das Hauptverfahren eröffnet wird.

Für gewerbsmäßige Untreue sieht das Strafgesetzbuch eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren vor.

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