Dr. Reiner Füllmich in U-Haft – Presse-Erklärung der Verteidigung…

PRESSEERKLÄRUNG DER VERTEIDIGUNG

Die Staatsanwaltschaft Göttingen hat am 17.11..2023 Anklage gegen Dr. Reiner Füllmich erhoben auf der Grundlage einer Strafanzeige ehemaliger Gesellschafter, ohne dass die Verteidigung zuvor Akteneinsicht in alle Bände der Ermittlungsakte oder Gelegenheit zur Stellungnahme hatte.

Eine Beschuldigtenvernehmung nach § 163a StPO wurde auch nicht vor Anklageerhebung durchgeführt.

Ebenso wurden die überwiegend in der Anklageschrift benannten Zeugen nicht vernommen.

Zum einen geht es um die Summe von 700.000 €, die bereits Gegenstand des Haftbefehls ist.

Grundlage für die Auszahlung der 700.000 € waren jedoch zwei, auch von Viviane Fischer unterzeichnete Darlehensverträge (einer vom 06.11.2020 über 200.000 € und einer vom 14.05.2021 über 500.000 €).

 

Die Staatsanwaltschaft nahm bei Anklageerhebung fehlerhaft an, dass bei beiden Darlehensverträgen unzulässige Insichgeschäfte vorlägen.

Ausweislich des vollständigen Gründungsprotokolls vom 09.07.2020 waren jedoch alle vier Gesellschafter zu Geschäftsführern mit Alleinvertretungsbefugnis bestellt, sodass Viviane Fischer bei beiden Darlehensverträgen die Corona-Ausschuss-Vor-UG wirksam allein vertreten konnte.

Zum damaligen Zeitpunkt kursierten Gerüchte über Kontenpfändungen bei MWGFD, tatsächlich kam es zu Kontenpfändungen bei dem prominenten Mitglied Prof. Dr. Hockertz, sowie in der Folge bei weiteren Ärzten, die strafrechtlich zur Thematik der Corona-Maßnahmen verfolgt wurden, sowie schließlich als prominentestes Beispiel bei Michael Ballweg, welcher ebenfalls 9 Monate lang in Untersuchungshaft saß.

Die Spendengelder sollten daher in nachhaltigen Wertspeichern, wie z.B. Gold oder Immobilien investiert werden. So kaufte der Corona-Ausschuss im Wert von ca. 1 Mio. Gold, welches bis heute gesichert bei der Firma Degussa aufbewahrt wird.

Für die Darlehenssumme von insgesamt 700.000 € war als Gegenwert die Immobilie von Reiner Füllmich vorgesehen.

Im Zeitpunkt des Verkaufs am 03.10.2022 war die Immobilie lastenfrei und die 700.000 € sollten aus dem Kaufpreis in Höhe von 1.345.000 € an den Corona-Ausschuss zurückgeführt werden. 

Durch den erst am 18.11.2022, also anderthalb Monate später, erfolgten – nach hiesiger Auffassung rechtswidrigen – Eintrag einer Grundschuld und zur Auszahlung eines Betrages in Höhe von 1.158.250 € zugunsten des Anzeigenerstatters Marcel Templin wurde dies jedoch bis heute verhindert. Dieses Geschehen gilt es aufzuklären, auch von Seiten der Staatsanwaltschaft.

Unerheblich ist dabei, ob Beträge in die Neugestaltung des Gartens der Immobilie flossen, da dies der Werterhöhung und damit der Erzielung eines höheren Kaufpreises direkt zugutekam.

Weiterer Vorwurf der Anklage sind Auszahlungen des Corona-Ausschusses an die Kanzlei von Reiner Füllmich in Höhe von 25.000 € monatlich zzgl. Mehrwertsteuer im Zeitraum vom 01.01.2021 bis 31.07.2022. Ausweislich der Anklage wurden diese Gelder für Lohn-und Gehaltszahlungen und Sozialversicherungsbeiträge der Mitarbeiter seiner Kanzlei aufgezehrt.

Die Staatsanwaltschaft verkennt dabei, dass die Mitarbeiter der Kanzlei Füllmich für diese monatlichen Zahlungen eine Gegenleistung für den Corona-Ausschuss erbracht haben. Diese waren zwei Jahre lang fast ausschließlich damit beschäftigt, die Anfragen an den Corona-Ausschuss zu beantworten. Über 300.000 Emails wurden beantwortet, hunderte bis tausende von Telefonaten geführt und tausende von Briefen beantwortet. Wegen der Fülle an Emails musste zudem eine neue IT angeschafft werden.

In Berlin am Sitz des Ausschusses wurde diese für den Fortbestand des Ausschusses zwingend notwendige Arbeit nicht erbracht.

Die Kommunikation mit den Unterstützern des Corona-Ausschusses umfasste die rechtliche Erstberatung von Hilfesuchenden, Akquise von Interviewpartnern, Selektion von Wissenschaftlern und anderen Experten, welche schließlich in den wöchentlichen Sitzungen zu Wort kamen.

Wäre diese Kommunikation nicht erfolgt, hätte der Corona-Ausschuss bereits kurze Zeit nach seinem Entstehen seine Arbeit wieder einstellen können.

Die durch die Mitarbeiter der Kanzlei Füllmich erbrachten Leistungen standen daher im Gesellschaftszweck des Ausschusses. 

Die von der Staatsanwaltschaft bisher in der Anklageschrift zu diesem Tatkomplex benannten Zeugen wurden vor Anklageerhebung nicht vernommen, was ungewöhnlich ist.

Quelle: Stellungnahme Presserklärung Dr. Reiner Füllmich

Bilder: Screenshot – Bitchute / Bittel.tv

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