Debatte über die Einschränkung von Grundrechten nach dem neuen Infektionsschutzgesetz

Der Bundestag debattierte am Freitag das „Dritte Gesetz zum Schutz der Bevölkerung vor einer epidemischen Notlage von nationaler Tragweite“, dieses Gesetz definiert im Gegensatz zu den Vorgängergesetz vom 27 März die Einschränkungen von Grundrechten. Bisher konnten die Grundrechte durch Verordnungen eingeschränkt werden, jetzt wird es wirklich zu einem Ermächtigungsgesetz.

In Paragraf 7 des neuen Gesetzes steht:

„Durch Artikel 1 Nummer 16 und 17 werden die Grundrechte der Freiheit der Person (Artikel 2 Absatz 2 Satz 2 des Grundgesetzes), der Versammlungsfreiheit (Artikel 8 des Grundgesetzes), der Freizügigkeit (Artikel 11 Absatz 1 des Grundgesetzes) und der Unverletzlichkeit der Wohnung (Artikel 13 Absatz 1 des Grundgesetzes) eingeschränkt.“

Viele Verfassungsjuristen hatten ein solches Gesetz gefordert, da sie die Grundrechtseinschränkung auf dem Verordnungsweg für problematisch halten.

Das Gesetz bleibt aber eine Morgelpackung, denn die „epidemische Lage von nationaler Tragweite“ wird wieder nicht genauer definiert und vor allem muss die Regierung keine Kennzahlen beweisen und vorlegen. Kennzahlen zur Bewertung der Covid-19-Lage waren seit März 2020 von der Bundesregierung immer wieder geändert worden: Vom R-Wert, zum so genannten Inzidenzwert, der auf 50 pro 100.000 Menschen innerhalb einer Woche festgelegt wurde.

Baden-Württembergs Innenminister Thomas Strobl schlug sogar vor, so genannte Quarantäneverweigerer zwangsweise in ein geschlossenes Krankenhaus einweisen zu lassen. Eine Maßnahme, so Strobl, zum „Schutz der Mitmenschen“. In einer Vorlage des Ministeriums heißt es, es müsse die Möglichkeit geschaffen werden, „dass Menschen vorübergehend zwangsweise untergebracht werden können“. Strobl schlägt vor, Räume der früheren Klinik St. Blasien im Kreis Waldshut als zentralen Ort der Zwangsunterbringung zu nutzen. Die geforderte Einweisung solle – ähnlich wie bei Psychiatrien – „in einem geordneten gerichtlichen Verfahren“ abgewickelt werden – 

Das hatte wir schon mal, wie wir im Geschichtsunterricht vermittelt bekommen haben.

“Herr Strobl hat offenbar Maß und Mitte vollkommen verloren. Das neuerliche Bekenntnis der CDU, zukünftig bei den Corona-Maßnahmen auf die Verhältnismäßigkeit zu achten, war offenbar nur ein Lippenbekenntnis“, 

kritisiert Baden-Württembergs FDP-Landeschef und Bundestagsabgeordnete Michael Theurer den Vorstoß des CDU-Politikers. 

Die AfD-Landtagsabgeordnete Christina Baum bezeichnete den Innenminister als „unerträglichen Menschenfeind“.

Der CDU-Fraktionschef der Bremischen Bürgerschaft Thomas Röwekamp forderte, für alle die ein Smartphone besitzen die Benutzung der staatlichen Corona-App zur Pflicht zu machen.Wer sich weigert, soll mit einem Bußgeld bestraft werden. Falls wir uns erinnern – Als die Warn-App eingeführt wurde, versicherten alle Politiker unisono, natürlich werde sie freiwillig bleiben.

Den Vogel abgeschossen hat aber der Ministerpräsident von Niedersachsen. Stephan Weil (SPD) fordert die Bürger dazu auf, Verstöße von Mitbürgern gegen die Corona-Auflagen bei staatlichen Stellen zu melden. „Das macht keiner gerne. Aber ehrlich gesagt: Im Moment geht es um richtig viel. Und deswegen können wir eine solche Mithilfe aus der Bevölkerung gut gebrauchen.“

Frau Merkel legte am 07.11 noch einen drauf indem sie sagte:


Merkel: Einschränkungen fallen erst nach Immunisierung der Bevölkerung  – Corona-Einschränkungen wird es nach Angaben von Kanzlerin Angela Merkel solange geben müssen, bis 60 bis 70 Prozent der Bevölkerung immun sind

Das impliziert eine Zwangsimfpung der Bevölkerung

Bild: Pixabay – Sponchia

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