Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat in einem Eilverfahren die Verabschiedung des umstrittenen Heizungsgesetzes im Bundestag, die für Freitag geplant war, gestoppt.
Das bedeutet, dass die zweite und dritte Lesung des Gesetzes nicht wie geplant in der aktuellen, letzten Sitzungswoche stattfinden dürfen.
Das oberste Gericht der Bundesrepublik teilte dies am Mittwoch mit.
Der Eilantrag wurde vom CDU-Bundestagsabgeordneten Thomas Heilmann gestellt.
Er forderte, dass dem Bundestag die Beratung und Abstimmung untersagt wird, wenn der Gesetzentwurf den Abgeordneten nicht mindestens 14 Tage vor der geplanten Abstimmung schriftlich vorliegt.
Heilmann argumentierte, dass seine Rechte als Abgeordneter durch das Gesetzgebungsverfahren erheblich verletzt wurden.
Er sagte laut der Nachrichtenagentur dpa:
“Die Ampel ruiniert die Wärmewende mit einem Last-minute-Gesetzespaket und einem verfassungswidrigen Verfahren”.
Durch die stark verkürzten Beratungen zur Novelle des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) im Parlament könnten keine konzeptionellen Schwächen des Gesetzespakets erkannt und geändert werden.
Das Gericht erklärte nun laut dpa, dass Heilmanns Antrag im Organstreitverfahren mit Blick auf sein Recht auf gleichberechtigte Teilhabe an der parlamentarischen Willensbildung gemäß Artikel 38 des Grundgesetzes weder von vornherein unzulässig noch offensichtlich unbegründet erscheine.
Das Interesse an der Vermeidung einer irreversiblen Verletzung der Beteiligungsrechte wiege schwerer als der Eingriff in die Verfahrensautonomie des Bundestages, der das Gesetzgebungsverfahren lediglich verzögere, so das Gericht laut dem Bericht.
Die Entscheidung des Gerichts stellt eine deutliche Kritik an der Vorgehensweise der Ampel-Koalition dar.
Die Koalition konnte sich lange Zeit nicht auf das Gesetz einigen und versuchte nun, es in Eile vor der Sommerpause durch das Parlament zu bringen. Leider ist eine ähnliche undemokratische Vorgehensweise nicht neu.
Erfahrene Abgeordnete berichten, dass dies immer häufiger vorkommt.
Sie sprechen von einem Verfall demokratischer Normen und klagen darüber, dass sie ihre Aufgaben als Legislative nicht mehr effektiv erfüllen können, sondern nur noch dem Namen nach.
Daher ist die heutige Nachricht überraschend, dass Karlsruhe diese fragwürdige Praxis in diesem Fall unterbindet.
Obwohl das Gericht eher regierungsfreundlich eingestellt ist, seit Angela Merkel ihren Vertrauten Stephan Harbarth als Präsidenten eingesetzt hat, lässt sich nicht davon ausgehen, dass Karlsruhe seinen Kurs gegenüber der Regierung grundsätzlich ändert.
Vielmehr ist der Verstoß gegen demokratische Grundsätze hier einfach zu offensichtlich.
Da es sich jedoch um eine vorläufige Eilentscheidung handelt, kann man später dann doch wieder auf Regierungslinie einschwenken.
Bilder: the-federal-constitutional-court-Pixabay – Endzeiter
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