Der 2. Senat des Bundesverfassungsgerichts hat die Verfassungsbeschwerde von Michael Ballweg gegen den Haftfortdauerbeschluss des Oberlandesgericht Stuttgart vom
Januar 2023 zurückgewiesen.
Das Verfassungsgericht hat die Verteidigung aufgefordert, zunächst Gehörsrüge an das Oberlandesgericht zu erheben.
Das Oberlandesgericht soll vorab prüfen, ob es mit seiner Entscheidung, Michael Ballweg in Haft zu lassen, nicht möglicherweise dessen rechtliches Gehör in verfassungswidriger Weise verletzt hat.
Zudem müssen nach Ansicht des Bundesverfassungsgerichts Dokumente durch die Polizei vorgelegt werden, die bisher nicht ausreichend berücksichtigt worden seien.
Die Verteidigung wird diese unbefristete Gehörsrüge morgen nachholen.
Mit einer Entscheidung des Oberlandesgerichts ist innerhalb einer Woche zu rechnen.
Sollte das Oberlandesgericht weiterhin an seiner Haftfortdauerentscheidung festhalten, wird die Verfassungsbeschwerde dann erneut eingereicht.