Anhörung zur Corona-Lage

Anhörung zur Corona-Lage

Die FDP und die Grünen möchten das die Corona-Verordnungen nicht oder nur durch das Gesundheitsministerium aufgehoben werden können.

Faktisch sollen die Corona-Verordnungen damit zur Dauereinrichtung werden

Somit werden die FDP und die Grünen als „nicht vorhandene Opposition“ im deutschen Bundestag vorgeschoben um die Wut der Menschen nicht weiter auf die Regierungsparteien zu lenken.

Auf der Seite des Bundestages heißt es:

Die Corona-Situation in Deutschland ist Thema einer öffentlichen Anhörung des Gesundheitsausschusses am Mittwoch, 9. September 2020. Zur Diskussion stehen ein Gesetzentwurf (19/20042) sowie ein Antrag der FDP (19/20046). Beide Vorlagen fordern, die am 25. März 2020 vom Bundestag festgestellte epidemische Lage von nationaler Tragweite aufzuheben. Darüber hinaus wird ein Antrag der Grünen (19/20565) beraten, in dem ein Pandemierat als wissenschaftliches Beratungsgremium während der Corona-Krise gefordert wird. 

Die Sitzung unter der Leitung von Erwin Rüddel (CDU/CSU) beginnt um 14 Uhr im Anhörungssaal 3.101 des Marie-Elisabeth-Lüders-Haus und dauert eineinhalb Stunden. Ein persönlicher Besuch der Sitzung ist nicht möglich.

Die Sitzung wird im Internet auf www.bundestag.de am Mittwoch, 9. September, ab 20.30 Uhr zeitversetzt übertragen.

Gesetzentwurf der FDP

Die FDP-Fraktion will die Feststellung einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite durch den Bundestag aufheben, ohne dass zugleich die in der Folge erlassenen Rechtsverordnungen und Anordnungen außer Kraft treten.

Zu den weiterhin erforderlichen Regelungen zähle etwa die Unterstützung von medizinischen oder pflegerischen Einrichtungen, heißt es in einem Gesetzentwurf der Fraktion (19/20042).

Die Regelungen seien außerhalb einer epidemischen Lage vom Parlament zu treffen. Für ein solches Gesetzgebungsverfahren müsse eine Übergangsregelung geschaffen werden, mit der die Rechtsverordnungen und Anordnungen bis zum 30. September 2020 in Kraft blieben.

Die Abgeordneten schlagen vor, den Passus im Gesetz, wonach die Rechtsverordnungen und Anordnungen mit Aufhebung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite ebenfalls außer Kraft treten, befristet bis zum 30. September zu streichen. Die Rechtsverordnungen und Anordnungen blieben bis dahin in Kraft, sofern sie nicht vom Bundesgesundheitsminister aufgehoben würden. 

Antrag der FDP

Die Voraussetzungen für die Feststellung einer epidemischen Lage lägen nicht mehr vor, heißt es auch in einem Antrag (19/20046) der Fraktion. Laut Gesetz hebe der Bundestag die Feststellung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite wieder auf, wenn die Voraussetzungen dafür nicht mehr vorlägen. Daraus ergebe sich die Pflicht des Parlaments, die Voraussetzungen der Feststellung regelmäßig zu überprüfen.

Die Gefahr einer Destabilisierung des Gesundheitssystems bestehe nicht mehr. Statt einer dynamischen Entwicklung gebe es ein tendenziell abnehmendes Infektionsgeschehen. Die Infektionszahlen seien insgesamt drastisch zurückgegangen.

Antrag der Grünen

Die Grünen-Fraktion fordert die Gründung eines Pandemierates als wissenschaftliches Beratungsgremium während der Corona-Krise. Um wirksam und differenziert auf ein Wiederanstieg der Infektionszahlen reagieren zu können und die gesundheitlichen, sozialen und ökonomischen Auswirkungen der Pandemie gering zu halten, brauche es eine koordinierte interdisziplinäre Strategie, heißt es in einem Antrag (19/20565) der Fraktion.

Ein unabhängiger Pandemierat könne die Versachlichung befördern und die Transparenz der Debatte rund um die getroffenen Maßnahmen stärken. Der Pandemierat könne durch eine interdisziplinäre Perspektive dabei helfen, differenzierte Präventionsstrategien zu entwickeln. (ste/31.08.2020)

Liste der geladenen Sachverständigen

Verbände und Institutionen:

  • Akkreditierte Labore in der Medizin e. V. (ALM)
  • Bundesärztekammer (BÄK)
  • Bundesverband der Ärztinnen und Ärzte des öffentlichen Gesundheitsdienstes e. V. (BVÖGD)
  • Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände (BVkom)
  • Deutsche Gesellschaft für Infektiologie e. V. (DGI)
  • Deutsche Gesellschaft für Public Health e. V. (DGPH)
  • Deutsche Gesellschaft für Sozialmedizin und Prävention
  • Deutsche Gesellschaft für Epidemiologie
  • Deutsche Interdisziplinäre Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin (DIVI)
  • Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG)
  • Deutscher Richterbund (DRB)
  • Gesellschaft für Virologie e. V.
  • GKV-Spitzenverband
  • Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV)
  • Verband der privaten Krankenversicherung e. V. (PKV)
  • Nationale Akademie der Wissenschaften – Leopoldina

Einzelsachverständige:

  • Prof. Dr. Christian Drosten, Charité Berlin
  • Prof. Dr. jur. habil Michael Elicker, Universität des Saarlandes
  • Prof. Dr. Thorsten Kingreen, Universität Regensburg
  • Franz Knieps, BKK-Dachverband
  • Prof. Dr. med. Matthias Schrappe, Universität zu Köln
  • Prof. Dr. Ferdinand Wollenschläger, Universität Augsburg

Bei den Sachverständigen ist niemand aus den Reihen des Widerstandes alle geladenen „Sachverständigen“ arbeiten für die Regierung

Quelle: Deutscher Bundestag

Bild: Unsplash – raphael-nogueira