Zürcher Bezirksgericht “erfindet” einen neuen Tatbestand – “nicht zeitgerechte Ansichten”

Ein neuer Podcast von Bruce Wayne für Radio Qfm.network

Eine neue Dimension der „Juristischen Willkür“ hat sich nun wohl am Züricher Bezirksgericht ereignet, dort wurde ein Fall verhandelt und auch mit einem Urteil abgeschlossen, der folgende Thematik zum Inhalt hat:

Am diesjährigen Pride-Umzug – für Deutsche und Österreicher – das ist die Züricher Version des Christopfer Street Days – stellte sich ein 63-jähriger Lehrer und gläubiger Christ mitten unter die bunte Teilnehmerschar.

Er zitierte mit lauter Stimme jene Bibelstellen, welche die Homosexualität als Sünde brandmarkten.

Der Verkünder des Evangeliums wurde damals von der Polizei abgeführt. Und sah sich bald in ein Strafverfahren verwickelt. Jetzt erging das Urteil des Bezirksgerichts:

Es lautete auf 15’200 Franken Busse bedingt und auf Übernahme der Gerichtskosten.

Der Richter begründete das Urteil damit, dass der Beschuldigte die gesetzliche Erweiterung der Rassismus-Strafnorm verletzt habe…

….nämlich das Diskriminierungsverbot.

Der Beschuldigte wehrte sich mit dem Argument, er habe nichts getan als aus der Heiligen Schrift  – Der Bibel zitiert.

Damit kam er aber beim rot-grün beherrschten Bezirksgericht in Zürich nicht gut an – Ideologen und die Bibel – das verträgt sich nicht gut.

Bemerkenswert ist die dann noch der zweite Teil der Urteilsbegründung,

die der Richter laut „Tele Züri“ gegen den lautstark bekennenden Christen ins Feld führte:

Der Richter  – am rot-grüne geprägten Bezirksgericht – ist nämlich der Meinung  – und das geht aus seiner „Urteilsbegrünung“ unzweifelhaft

hervor – dass:

„Die Ansichten, die der Angeklagte vertritt, im Jahr 2022 in Mitteleuropa nicht zeitgerecht“

Neuerdings ist also die jeweilige „Zeitgerechtigkeit“ für unseren Rot-Grünen ein neues, justiziables Maß für Strafurteile.

Merke:

„Die christliche Botschaft hat laut dem „grün-rot geprägten Bezirksgericht Zürich  – im Jahr 2022 in Mitteleuropa nichts mehr verloren“.

Wer sie dennoch vertritt oder gar äußert, wird mit einer Busse von 15’200 Franken bestraft.

Quelle: Tele Züri

Quelle: Die Weltwoche

Bild: kyle-glenn-gcw_unsplash

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