Impfnötigung durch den Arbeitgeber – Tips und Musterschreiben

Der 10. Dezember 2021 war das magische Datum:

Die deutsche Bundesregierung beschließt die sogenannte Impfpflicht im Gesundheitswesen.

Genaugenommen ist es aber nur eine Meldepflicht des Arbeitgebers, welcher dem Gesundheitsamt zum 15.03.2022 mitteilen muss, welche seiner Arbeitnehmer nicht geimpft oder genesen sind. Mehr nicht.

Dennoch gibt es leider (hoffentlich nur selten) Arbeitgeber, welche Ihre Arbeitnehmer dennoch massiv unter Druck setzen und z.B. mit Kündigung u.a. drohen, falls sich Ihre Arbeitnehmer nicht impfen lassen.

Wie sich Arbeitnehmer gegen diesen vorauseilenden Gehorsam wehren können, erklärt Prof. Dr. Jur. Martin Schwab in diesem Interview.

Musterschreiben: Dem Impfdruck im Gesundheitswesen entgegentreten – AfA

Viele Menschen, die im Gesundheitswesen arbeiten, fühlen sich vom Arbeitgeber und vom Gesetzgeber unter Druck gesetzt, sich impfen zu lassen. Dieses Musterschreiben ist für diejenigen, die diesem Druck nicht mehr lange standhalten können.

Prof. Martin Schwab, Mitglied der Anwälte für Aufklärung hat dieses Musterschreiben verfasst, welches Betroffene nutzen können, um sich gegen diesen Druck zur Wehr zu setzen.

Quelle: Dr. Thomas Külken

Bild: Musterschreiben AFA – pexels-andrea-piacquadio-3771097

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