Erzähl uns deine Geschichte 14.07.2020

Schwerbehinderte Kinder und das gesundheitsamt

Mein Umgang mit meinen Mitmenschen

Ich habe eine dringende Frage an euch.

Meine Situation ist die, dass ich durch den Corona-Wahnsinn und diese geistesgestörten Politiker, welche sich all den Zwang unter Aushebelung unserer Grundgesetze ausgedacht haben, vor der Entscheidung stehe, meinen schwerbehinderten Sohn aus Wohnheim und Werkstatt – also der Arbeit komplett nach Hause zu holen, wenn ich konsequent bin.

Er sowie wir als anhängende Familie, mit denen mein Sohn natürlich am Wochenende Kontakt hat, sind dort nicht vor Eingriffen und Tracking des Gesundheitsamtes geschützt inklusive Zwangstests und eventuell Zwangsquarantaine, sollte dort auch nur ein Verdachtsfall auftreten.

Solche Einrichtungen stehen ganz bsd. unter den Auflagen des Staates. Meine Frage an euch und eventuell hier vertretene Anwälte, und vielleicht weiß auch jemandd was zu Ralf Ludwigs Vereinigung, ob dazu etwas gesagt wurde oder wo man diese Frage stellen kann:

Verstößt das nicht gegen das Grundgesetz? Wie kann ich einen Zwangstest verweigern? Es ist ja vielleicht noch so, wenn jemandd in seiner Wohngruppe tatsächlich nachgewiesen Covid bekommt, danach umsichtig zu sein, ihn als Mitbewohner direkt nach Hause zu holen und vorsichtshalber abzuwarten, ob was auftritt, aber ich möchte die Entscheidung selbst haben, wie und wo und mit wem ich behandle, wenn er überhaupt was bekommt und ob ich testen lasse, insbesondere wenn keine Symptome auftreten.

Auf welcher Grundlage geschieht so etwas wie in Gütersloh?!

Wie kann man sich dagegen wehren? Danke wenn jemand etwas weiß

Bild: Unsplash – alireza-attari