Die Schweiz und das Recht auf Bargeld…

Als erstes Land der Welt schickt sich die Schweiz an, ein Recht auf Banknoten und Münzen in die Verfassung zu schreiben.

Noch gibt es Hürden zu überwinden.

Am 15. Februar 2023 wurde ein historischer Schritt für den Erhalt des Bargelds getan: Die Freiheitliche Bewegung Schweiz (FBS) hat in der Hauptstadt Bern der Bundeskanzlei 136.767 gültige beglaubigte Unterschriften für die Volksinitiative „Bargeld ist Freiheit“ übergeben.

Damit wurden die geforderten 100.000 Unterschriften, die für die Zulassung zur Volksabstimmung notwendig sind, weit überschritten.

Das Schweizer Volk hat es nun selbst in der Hand, als erster Staat weltweit das Bargeld in der Verfassung zu verankern und ihm gesetzlichen Schutz zu geben.

Welche Leistung es bedeutet, 136.767 gültige Unterschriften zu sammeln und beglaubigen zu lassen, wird einem erst dann richtig bewusst, wenn man diese Summe auf die Einwohnerzahl Deutschlands umrechnet.

In Deutschland würde das 1,3 Millionen Unterschriften entsprechen — wohlgemerkt, beglaubigte Unterschriften!

Bis es letztendlich zur Volksabstimmung kommt, wird es jedoch noch lange dauern. Denn der Schweizer Bundesrat macht von der Möglichkeit Gebrauch, einen Gegenvorschlag zur Volksinitiative auszuarbeiten. Somit wird es mindestens zwei Jahre dauern, bis die Volksabstimmung tatsächlich stattfindet. Die Bargeldinitiative ist so gestaltet, dass es dem Bargeld einen Grundschutz gibt. Dort heißt es beispielsweise:

„Der Bund stellt sicher, dass Münzen oder Banknoten immer in genügender Menge zur Verfügung stehen.“

Diese Formulierung wird allerdings nicht ausreichen, um das Bargeld langfristig zu schützen. Es ist jedoch ein wichtiges Fundament, auf dem man aufbauen kann. Wegen der kurzen und einfachen Formulierung gibt es wenig Angriffsfläche und somit hohe Chancen auf breite Zustimmung in der Bevölkerung. Die Chancen auf Erfolg sind hoch.

Aufbauend auf dieser Volksinitiative hat die FBS am 21. März 2023 eine zweite Bargeldinitiative eingereicht.

Die Bargeldinitiative II trägt den Namen „Wer mit Bargeld bezahlen will, muss mit Bargeld bezahlen können (Ich zahle bar)“. Die neue Volksinitiative hat es in sich. Sie wird der Lobby der Anti-Bargeld-Interessengruppen gar nicht schmecken.

Denn diese Initiative packt das Übel der Bargeldabschaffung an der Wurzel an. Sie nimmt die Wirtschaft, den Gesetzgeber, aber auch die Finanzindustrie in die Pflicht. So muss Bargeld überall angenommen werden, darf nicht schlechter behandelt oder in der Höhe beschränkt werden, durch Gesetze und Steuerrecht benachteiligt oder der Geldfluss elektronisch verfolgt werden.

Ich habe an der Formulierung des Gesetzestextes (1) beratend mitgewirkt und kann mir eine bessere Formulierung kaum vorstellen. Auch wenn Gesetzestexte bekanntlich nicht leicht zu lesen und zu verstehen sind, möchte ich hiermit den Wortlaut weitestgehend originalgetreu wiedergeben:

Der Bund stellt sicher, dass an folgenden Orten an einer genügenden Anzahl von Kassen mit Münzen oder Banknoten bezahlt werden kann:

  • a. bei den öffentlichen Diensten, insbesondere beim Nah- und Fernverkehr am Ort des Fahrtantrittes oder im Verkehrsmittel;
  • b. im Detailhandel; und
  • c. bei allen anderen Dienstleistern, bei denen ein Produkt oder eine Dienstleistung an einem Verkaufspunkt mit elektronischen Währungen, Giralgeld oder anderen Zahlungsmitteln direkt bezogen werden kann.

Wer nach Absatz 1 zur Annahme von Münzen oder Banknoten verpflichtet ist, darf nicht:

  • a. Kundinnen oder Kunden abweisen, weil sie mit Münzen oder Banknoten bezahlen möchten;
  • b. eine bargeldlose Bezahlung gegenüber der Bezahlung mit Münzen oder Banknoten rabattieren, belohnen oder mittels eines Förderprogramms begünstigen;
  • c. die Bezahlung mit Münzen oder Banknoten mit Gebühren belasten;
  • d. sonstige Hindernisse für Leistungsempfänger oder Schuldner schaffen, um ihnen das Bezahlen mit Münzen oder Banknoten zu verkomplizieren.

Der Bund stellt sicher, dass:

  • a. alle vier Jahre oder bei jeder Halbierung der Kaufkraft der Betrag, bis zu welchem Münzen oder Banknoten angenommen werden müssen, an den letztmals errechneten Median des jährlichen verfügbaren Äquivalenzeinkommens in Erwerbshaushalten angepasst wird;
  • b. Münzen oder Banknoten keine geringere Kaufkraft als elektronische Währungen oder Giralgeld haben.

Er stellt sicher, dass die Annahme von Münzen oder Banknoten weder durch Maßnahmen von der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht unterstellten Finanzinstituten noch durch Gesetze, Steuern, Abgaben oder Repressionen gegenüber der Annahme von elektronischen Währungen, Giralgeld oder anderen Zahlungsmitteln benachteiligt wird.

Er schafft bei jeder durch Inflation bedingten Halbierung der Kaufkraft die Münze oder Banknote mit dem niedrigsten Wert ab und gibt eine neue Banknote mit mindestens dem doppelten Wert der Banknote mit dem höchsten Wert aus. Andere Abschaffungen von Münzen oder Banknoten sind nicht erlaubt.

Er stellt sicher, dass wie folgt Möglichkeiten zum Bezug von Banknoten zur Verfügung stehen:

  • a. in Städten: alle 2 km;
  • b. ausserhalb von Städten:
  • 1. bei Gemeinden mit 1000 oder mehr Einwohnerinnen und Einwohnern: innerhalb der Gemeinde;
  • 2. bei Gemeinden mit weniger als 1.000 Einwohnerinnen und Einwohnern: innerhalb von 15 Minuten mit dem Auto oder öffentlichen Verkehrsmitteln.

Wer rechtmäßig in den Besitz von Münzen oder Banknoten gelangt, gilt als Eigentümerin oder Eigentümer.

 

Es ist verboten, Münzen oder Banknoten mit einer Technologie zu versehen, die eine Ortung der Münzen oder Banknoten oder die Identifikation der Eigentümerin oder des Eigentümers ermöglicht.

 

Dieses Gesetz gebietet den vielzähligen Angriffen auf das Bargeld Einhalt. Der Abbau von Bankomaten und das Schließen von Bankschaltern wird erschwert, die Ablehnung von Bargeld in Geschäften und im öffentlichen Verkehr verhindert, ebenso die Möglichkeit, die Barzahlung durch eine Gebühr unattraktiv zu machen.

Die neue, zweite Bargeldinitiative sorgt dafür, dass der Geldkreislauf von keiner Bank, keinem Wirtschaftsteilnehmer und auch der Notenbank nicht unterbrochen werden kann.

Wenn die zweite Bargeldinitiative Erfolg hat, wird die Schweiz ein Vorbild für alle Länder in Europa und überall auf der Welt sein — dafür, wie man Banknoten und Münzen gesetzlich schützen kann. Ein Hoffnungsschimmer für das Bargeld und unsere Freiheit, die ich kaum noch erhofft hatte. Eine einmalige Chance, die wir alle unterstützen und nutzen sollten.

Aber! Die zweite Bargeldinitiative wird die Finanzindustrie und viele andere mächtige Gegner auf den Plan holen.

Denn sie wird die Pläne der Interessengruppen hinter der Bargeldabschaffung durchkreuzen — ja, die Bargeldabschaffung sogar verhindern!

Es ist zu erwarten, dass die zweite Bargeldinitiative großen Gegendruck und Anfeindungen bekommen wird. Es wird dem Kampf Davids gegen Goliath gleichen. Denn die FBS ist ein Verein, der sich nur durch Spenden finanziert. Er bekommt keine Fördergelder, geschweige denn kann er auf Millionen- oder Milliardenbudgets zugreifen, wie es in der Finanzindustrie den Banken möglich ist.

Und die Gegenseite wird mit Sicherheit ihren Einfluss geltend machen. Entscheidend wird daher sein, dass die FBS genügend Spenden erhält, damit sie für die Unterschriftensammlung und später auch für die Aufklärung der Bürger bei der Volksabstimmung genügend Geld zur Verfügung hat. Das Geld ist leider knapp. Daher ist die FBS für jede Unterstützung sehr dankbar.

Helfen Sie mit, denn wenn die Schweiz das Bargeld gesetzlich verankert, erhöhen sich auch bei uns in Europa die Chancen, dass Bargeld gesetzlichen Schutz bekommt.

Mehr Infos finden Sie auf fbschweiz.ch. Schweizer Bürger können die Initiative auch mit ihrer Unterschrift unterstützen.

Oder helfen Sie bei der Aufklärung mit. Unter bargeldverbot.info finden Sie viele spannende Artikel, aber auch Lösungen zum Erhalt des Bargeldes.

Quellen und Anmerkungen:

(1) https://www.fedlex.admin.ch/eli/fga/2023/705/de

Quelle: apolut.net

Bilder: Schweiz das recht auf Bargeld Pixabay – moritz320

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