Neuer Ärger für Jan Böhmermann
Von Kai Rebmann
Neuer Ärger für Jan Böhmermann und das ZDF.
Nach der Affäre um die Entlassung von Ex-BSI-Chef Arne Schönbohm durch Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD), bei welcher der TV-Clown wohl ebenfalls eine zweifelhafte Rolle gespielt hat, ermittelt jetzt offenbar der Staatsschutz gegen Jan Böhmermann. Dabei soll es um die Verbreitung von Informationen gehen, an die ein Mitarbeiter des Satiremagazins auf illegalem Wege gelangt sein soll. Der fragliche Beitrag ist demnach am Freitagabend im „ZDF Magazin Royale“ gesendet worden.
Veranstalterin des Seminars war die international renommierte Psychotherapeutin Michaela H. Im Rahmen ihrer Arbeit kommt die Expertin regelmäßig mit Menschen in Kontakt – sowohl Therapeuten als auch Patienten –, die in Zeugenschutzprogrammen untergebracht sind. Letztere etwa als Aussteiger aus der organisierten Kriminalität oder Sekten.
Vorwurf: ‚Illegal erschlichene Teilnahme‘ und ‚Vertrauensbruch‘
Von Verschwiegenheit war beim Satire-Magazin im ZDF denn auch keine Spur. Zunächst wurde am Freitag via X, dem ehemaligen Twitter, die Werbetrommel für die bevorstehende Sendung gerührt: „In geheimen satanischen Ritualen sollen Menschen missbraucht und psychisch manipuliert worden sein. Stimmt das wirklich?
Das ist per se freilich keine sensationell neue Erkenntnis. Im betreffenden Tweet wurde jedoch die Frage aufgeworfen, ob es so etwas wie eine „organisierte rituelle Gewalt“ gibt und welche Macht Therapeuten dabei über ihre Patienten ausüben könnten.
Stunden später hörte sich das bei Jan Böhmermann in politisch völlig korrektem Gender-Sprech dann so an: „Es gibt eine regelrechte Therapeut:innen-Szene, die Menschen einredet, dass sie Opfer von Teufelsanbetern geworden sind. Dass sie rituelle satanistische Gewalt erfahren haben. Und diese Therapeut:innen glauben das wahrscheinlich sogar selber.“
Mit anderen Worten: Der ZDF-Clown wirft Michaela H. und anderen Therapeuten vor, den von ihnen behandelten Patienten deren Leiden nur einzureden – um letztendlich davon zu profitieren.
Ob das zutrifft oder nicht, kann und soll an dieser Stelle nicht geklärt werden. Vielmehr geht es um die Frage, woher Böhmermann seine diesbezüglichen Informationen hat und auf welchem Wege er an selbige gekommen ist. Die Anwälte von Michaela H. sprechen im Zusammenhang mit dem im Juni von ihrer Mandantin veranstalteten Online-Seminar von einer „illegal erschlichenen Teilnahme“ und „Vertrauensbruch“, weshalb sie Strafanzeige sowohl gegen Jan Böhmermann als auch dessen Mitarbeiter erstattet haben.
Durchsuchung der Redaktionsräume möglich
Bereits Mitte der Woche hat die Polizei Köln auf Betreiben des Staatsschutzes ihre Ermittlungen aufgenommen. Zunächst soll der Böhmermann-Mitarbeiter gegenüber Michaela H. per E-Mail noch damit geprahlt haben, „dass die Redaktion in einer der kommenden Ausgaben der ZDF-Satiresendung Inhalte der Weiterbildung einschließlich der persönlichen Details der dort beispielhaft besprochenen Patientenfälle – sie unterliegen der gesetzlichen Schweigepflicht – zu veröffentlichen gedenke.“
Dann hat der betreffende Journalist anscheinend aber doch noch „kalte Füße“ bekommen und sich deshalb an das Landeskriminalamt Nordrhein-Westfalen gewandt. Das ZDF sei dem Bericht zufolge am 6. September darüber in Kenntnis gesetzt worden.
Weiter schreibt „Clap“ über die Hintergründe: „Aufgrund der besonderen Stellung der Seminar-Veranstalterin hat sich nach eigenen Angaben parallel der Staatsschutz eingeschaltet und ein Verfahren gegen Böhmermann zur Gefahrenabwehr eingeleitet.“
Doch das dicke Ende kommt womöglich erst noch. Den Angaben zufolge drohen dem ZDF und Böhmermann die Durchsuchung der Redaktionsräume des „Magazin Royale“. Wie sinnvoll bzw. erfolgversprechend eine solche Aktion ist, wenn sie im Vorfeld mehr oder weniger angekündigt wird, muss natürlich dahingestellt bleiben.
Pikant: Dem ZDF sind bei der ganzen Causa offenbar die Hände gebunden. Der Sender soll seinen Chef-Satiriker mit einem „Exklusivvertrag mit besonderen Freiheiten“ ausgestattet haben. Das ZDF darf Böhmermann demnach „die Ausstrahlung einzelner Inhalte der Sendung ‚Magazin Royale‘“ nicht verbieten.
Quelle Reitschuster.de
Bild: Radio Qfm
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