Bertram Schramm diente neun Jahre lang als Richter am Internationalen Strafgerichtshof (IStGH).
Nun scheidet er ohne einen Nachfolger aus, und Deutschland steht erstmals seit der Gründung des Gerichtshofs ohne eigenen Richter da.
Eine entscheidende Rolle spielte dabei Annalena Baerbocks Bemühung, eine Frau in das Richtergremium des Strafgerichtshofs zu bringen.
Seit 2015 war Bertram Schmitt Richter am IStGH. Seine Amtszeit endete am heutigen Montag nach rund neun Jahren. Schmitt war der einzige deutsche Richter am Gerichtshof. Es stellte sich heraus, dass Schmitt ohne einen Nachfolger ausscheiden wird. Die von der Bundesregierung unterstützte Kandidatin erreichte nicht die erforderliche Mehrheit. Ute Hohoff erhielt im siebten Wahlgang lediglich 16 von 120 gültigen Stimmen der Mitgliedsstaaten und wird daher Richterin am Bundesgerichtshof bleiben.
Für Deutschland ist dieses Ergebnis eine Blamage.
Obwohl kein Staat ein formelles Anrecht auf einen der 18 Richterposten am IStGH hat, war Deutschland seit der Gründung der Institution immer vertreten. Deutschland ist nach den USA der zweitgrößte Beitragszahler für das Gericht. Die Bundesregierung hatte daher das Ziel, weiterhin im IStGH vertreten zu sein.
Das Abstimmungsergebnis ist teilweise auf die wachsende Bedeutung afrikanischer und insbesondere asiatischer Staaten zurückzuführen. Ein Großteil des Scheiterns der Bundesregierung liegt jedoch wohl an ihr selbst. Die Blamage hätte möglicherweise vermieden werden können, wenn das Außenministerium unter der Leitung von Annalena Baerbock (Grüne) nicht darauf bestanden hätte, unbedingt eine Frau zu nominieren.
Frankreich ging pragmatischer vor.
Paris nominierte den international angesehenen Nicolas Guillou. Das Advisory Committee des Strafgerichtshofs bescheinigte ihm im Vorfeld eine bessere Eignung als Hohoff. Im Gegensatz zur deutschen Kandidatin wurde Nicolas Guillou im sechsten Wahlgang gewählt.
Quelle: Apollo-News
Bilder: Telegram Screenshot Satire
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