Willkommen zur Tagesschau – Willkommen zum Heute- Journal
«Ich hinterfrage die Berichterstattung von ARD und ZDF in Krisenzeiten»
Wo bleibt die…
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Inhaltliche Ausgewogenheit und journalistische Sorgfalt (…)?
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unabhängig und frei von kommerziellen Interessen oder staatlichem Einfluss.
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Diese Unabhängigkeit ist das höchste Gut für unsere journalistische Arbeit (…)
Wenn ein aufmerksamer Zuschauer diese findet, dann hat er oder sie wohl ein anderes Programm gesehen
Selbst das Bundesverfassungsgericht fordert:
- Gebot der Vielfaltssicherung
- Einbeziehung von Personen mit möglichst unterschiedlichen Perspektiven
- Beachtung des Gebots der Staatsferne
Leitsätze zum Urteil des Ersten Senats vom 25. März 2014 - 1 BvF 1/11 -
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Die Zusammensetzung der Aufsichtsgremien der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten ist gemäß Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG am Gebot der Vielfaltsicherung auszurichten. Danach sind Personen mit möglichst unterschiedlichen Perspektiven und Erfahrungshorizonten aus allen Bereichen des Gemeinwesens einzubeziehen.
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Der Gesetzgeber hat dafür zu sorgen, dass bei der Bestellung der Mitglieder dieser Gremien möglichst unterschiedliche Gruppen und dabei neben großen, das öffentliche Leben bestimmenden Verbänden untereinander wechselnd auch kleinere Gruppierungen Berücksichtigung finden und auch nicht kohärent organisierte Perspektiven abgebildet werden.
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Zur Vielfaltsicherung kann der Gesetzgeber neben Mitgliedern, die von gesellschaftlichen Gruppen entsandt werden, auch Angehörige der verschiedenen staatlichen Ebenen einbeziehen.
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Die Organisation des öffentlich-rechtlichen Rundfunks muss als Ausdruck des Gebots der Vielfaltsicherung dem Gebot der Staatsferne genügen. Danach ist der Einfluss der staatlichen und staatsnahen Mitglieder in den Aufsichtsgremien konsequent zu begrenzen.
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Der Anteil der staatlichen und staatsnahen Mitglieder darf insgesamt ein Drittel der gesetzlichen Mitglieder des jeweiligen Gremiums nicht übersteigen.
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Für die weiteren Mitglieder ist die Zusammensetzung der Aufsichtsgremien des öffentlich-rechtlichen Rundfunks konsequent staatsfern auszugestalten. Vertreter der Exekutive dürfen auf die Auswahl der staatsfernen Mitglieder keinen bestimmenden Einfluss haben; der Gesetzgeber hat für sie Inkompatibilitätsregelungen zu schaffen, die ihre Staatsferne in persönlicher Hinsicht gewährleisten.
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Quelle: BVerfG, 1 BvF 1/11 vom 25.3.2014, Absatz-Nr. (1 - 135)
Staatsferne – Da stimmt was nicht?
Ein öffentlich-rechtlicher Sender, der von Gebühren, d.h. vom Volk finanziert wird, muss allen journalistischen Grundsätzen genügen:
- Ausgewogen und staatsunabhängig
- Vielfalt
- Sachgerechtigkeit
Ich frage: Ausgewogenheit?
Das heisst ausgewogen und fair berichten, keine Schlagseite haben:
- nicht der Politik,
- der Wirtschaft oder
- den Eigeninteressen den Vorrang geben.
Das ist der Unterschied zu den privaten Medienhäusern.
- Die sind abhängig sind von Werbung und Quote.
- Deshalb zahlen wir alle die GEZ Gebühren.
- Damit wir keine tendenziöse Berichterstattung zu haben.
Ich frage: Vielfalt?
- Medienunternehmen müssen die Öffentlichkeit in Krisenzeiten informieren,
- Die Journalisten müssen aber vielfältig berichten, andere Meinungen zulassen, Diskussionen wagen, Widersprüche und auch unbequeme Sachverhalte aufdecken
- Die öffentlichen Medien sind der Wachhund der Demokratie, so formulierte es vor einigen Jahren ein englisches Gericht.
- Seit Monaten sind sie nicht mehr der Wachhund der Demokratie, sie sind der Wachhund der Regierung.
- Wer das in Frage stellt, ist ein Verschwörer.
- Egal ob Experte, Lehrer, Professor, Jurist oder einfach nur Mensch: Fragen stellen ist verboten, das Verbot wird durch ARD und ZDF diktiert – anhand sogenannter Faktenchecker.
Ich frage: Sachgerechtigkeit?
Sachgerechtigkeit heisst:
- umfassend zu informieren,
- Alles zu hinterfragen.
- Es ist die Aufgabe eines Journalisten: Recherche, Recherche, Recherche und nochmals Recherche… Das versteht man unter Journalismus.
- Stattdessen werden Zahlen über Krankheit und das Sterben des RKI und aus anderen Ländern unreflektiert und ohne Erklärung ohne Hintergrund ohne kritische Fragen gesendet.
- Damit wachen wir auf, damit gehen wir zu Bett.
- Angst verkauft sich gut, ja, liebe ARD und ZDF Ihr verkauft Angst.
- Angst mach nicht frei – lässt den Menschen nicht mehr an das Gute, das Schöne, das Wahre glauben.
- Es werden wissenschaftliche Expertisen nicht hinterfragt. Hunderte andere Wissenschaftler werden als Fake-News abgetan. Fehler dieser Wissenschaftler ist es, Expertisen, Zahlen und Fakten zu hinterfragen. Sind Verschwörer, Verwirrte, Rechtsextreme und gewaltbereite Kohorten.
https://www.ard.de/home/die-ard/fakten/Journalistische_Kompetenz_in_der_ARD/4126834/index.html
Text: Radio Qfm
Bild: Radio Qfm
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