Die Dorint Hotels haben aufgrund unzureichender Entschädigungen Verfassungsbeschwerde mit sechs Hauptanträgen und zwei Eilanträgen eingereicht.
Ein weiteres Mal wehrt sich die Branche des Gastgewerbes gegen die Corona-Politik der Regierung: Nun hat die Hotelgruppe Dorint beim Bundesverfassungsgericht mehrere Eilanträge gegen die aus ihrer Sicht unzureichende Entschädigung für die Corona-Maßnahmen gestellt. Die nicht zeitgerecht ausgezahlte Entschädigung führe zur Existenzgefährdung einer ganzen Branche, teilte die Hotelgesellschaft mit 4500 Mitarbeitern und Sitz in Köln dieser Tage dazu mit.
„Eingriff in die Berufsfreiheit“
Bei einem Schaden von 14,3 Millionen Euro im Vergleich zum November 2019 sei zunächst als Entschädigung nur eine Abschlagszahlung von 10 000 Euro geplant. Der Maximalbetrag sei zudem auf eine Million Euro gedeckelt – darüber hinausgehende Hilfen müssten angeblich erst mit der EU abgestimmt werden. Die Entschädigungen seien verpflichtend und damit auch zeitgerecht und angemessen zu zahlen, so Aufsichtsratschef Dirk Iserlohe. Schließlich sei das Beherbergungsverbot ein Eingriff in die Berufsfreiheit. Deswegen habe man eine Verfassungsbeschwerde mit sechs Hauptanträgen und zwei Eilanträgen eingereicht. Viele Unternehmer stünden nun am Scheideweg, so Iserlohe. Entweder entschädige der Gesetzgeber zügig, oder sie müssten ihre Existenzen aufgeben.
Quelle: Hogapage.ch
Bild: Unsplash – felipepelaquim
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