Auch das noch – fehlerhafte Gebühren für ARD und ZDF!

Der Westdeutsche Rundfunk (WDR) steht inmitten eines Skandals.

Wie die FAZ berichtete, befand sich das Ehepaar „Müller“ (echter Name aus Gründen der Anonymität verändert) in einem Rechtsstreit mit dem WDR, weil die Rundfunkanstalt trotz einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts von 2019 zur Befreiung von Zweitwohnungsgebühren, jahrelang Zahlungen leisten musste.

Trotz Anträgen und einer Vielzahl von Bescheinigungen seitens des Ehepaars, sah sich der Beitragsservice von ARD und ZDF nicht veranlasst, die Müllers von der Gebührenpflicht zu entbinden. Das Verfahren zog sich hin und endete schließlich 2023 vor dem Verwaltungsgericht Arnsberg, nachdem das Ehepaar rechtliche Schritte einleiten musste.

Doch da hört der Skandal nicht auf: Der Westdeutsche Rundfunk erklärte sich während des Gerichtsverfahrens im Juni 2023 bereit, sämtliche entstandene Kosten zu übernehmen, einschließlich der Anwaltskosten des Ehepaars. Diese Zusage erfolgte, um ein potenzielles Urteil zu vermeiden, das dieselben Kosten für den WDR feststellen würde. Schon das war Vermeidungstaktik des WDR, um bloß keine Aufmerksamkeit auf den Fall zu ziehen.

Weiter ging es dann trotzdem ohne Kooperationsbereitschaft des Senders: Obwohl der WDR später tatsächlich die zu viel gezahlten Beiträge zurückerstattete, verweigerte er dennoch plötzlich die Erstattung der Anwaltskosten. Das Ehepaar Müller stand so alleine vor den Anwaltskosten und sah sich dann zum zweiten Mal gezwungen, rechtliche Schritte gegen die Rundfunkanstalt einzuleiten. Mit zunehmendem Frust.

Zwangsvollstreckung damit der WDRhandelt

Dann kam es zu einem Beschluss des Verwaltungsgerichts im Januar 2024, der den WDR nochmals zur Zahlung der Anwaltskosten verpflichtete, de facto an die Pflicht erinnerte. Dazu kamen nun Zinsen, wenn sich der WDR weiterhin warten würde. Und so geschah es: Trotz des Beschlusses zahlte der WDR weiterhin nicht. Am 2. April, beinah ein Jahr nach dem Gerichtsprozess, sahen sich die Müllers gezwungen, einem Zwangsvollstreckungsauftrag gegen den WDR stattzugeben. Es bedarf also tatsächlich einen Gerichtsvollzieher, um den WDR zum Zahlen zu bewegen – die Kosten für das ganze, übernimmt der WDR – und somit der Beitragszahler.

Gegenüber der FAZ gab der WDR an, dass interne Abstimmungsfehler zu der Verzögerung der Kostenüberweisung geführt hätten. Auf die Gesamtzahl der Zwangsvollstreckungsverfahren gegen den WDR sowie die entstandenen Kosten könne man ebenfalls nicht eingehen, heißt es von der Rundfunkanstalt.

Text: Apollo News Bild: Radio Qfm

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