Trotz Verurteilung wurde Green-Deal-Ursula wiedergewählt!

Ursula von der Leyen wurde für weitere fünf Jahre zur Kommissionspräsidentin der Europäischen Union gewählt. Am Donnerstagmittag waren die 720 Mitglieder des EU-Parlaments aufgerufen, ihre Stimme abzugeben. Hätten sich die Abgeordneten gegen die Christdemokratin ausgesprochen, wäre die Kommission zunächst ohne Präsidenten geblieben, da es keinen zweiten Kandidaten für das Amt gab. Das EU-Parlament verhinderte dies schließlich. 707 Abgeordnete gaben ihre Stimme ab, wobei 401 für und 284 gegen von der Leyen stimmten. Damit übertraf die 65-Jährige die erforderliche Mindestanzahl von 361 Stimmen und kann nun ihre seit 2019 andauernde Amtszeit um eine weitere Legislaturperiode verlängern. Dass die CDU-Politikerin wiedergewählt werden würde, war nicht vollkommen sicher, obwohl die meisten Abgeordneten von einer zweiten Amtszeit von der Leyens ausgingen. Die notwendige Mehrheit dürfte die ehemalige Bundesministerin auch mithilfe der Grünen-Fraktion im EU-Parlament erreicht haben. Diese hatte sich im Vorfeld für die Kandidatin der Europäischen Volkspartei (EVP) ausgesprochen. Neben den Stimmen der EVP galten zudem auch zahlreiche Stimmen der SD-Fraktionen, der Sozialisten und Demokraten sowie der liberalen Renew Europe als sicher. Die EVP ist derzeit mit 188 Mandaten die größte Fraktion im Europaparlament. Darauf folgt die SD-Fraktion mit 136 Sitzen. Renew Europe kommt auf 77 Mandate, die Grünen sind mit 53 Abgeordneten vertreten. Auf X teilte die Grünen-Fraktion am Donnerstagmittag mit, man werde größtenteils für von der Leyen stimmen und sehe sich „als Teil der Vier-Parteien-Mehrheit“. Gemeinsam kommen diese Fraktionen auf 454 Sitze im EU-Parlament. Mit ihrer Unterstützung für von der Leyen erhoffen sich die Grünen weitreichende Zugeständnisse beim Green Deal, zum Beispiel die Durchsetzung des Verbrenner-Verbots ab 2035. Obwohl dies in der EU eigentlich beschlossene Sache ist, hatte von der Leyen vor der EU-Wahl am 9. Juni angekündigt, die Verordnung noch einmal zu überprüfen. Jetzt wird sich zeigen, ob diese Aussage nur Wahlkampf war. Von der Leyens Wahl ist derzeit von einer Gerichtsentscheidung des Europäischen Gerichtshofs überschattet, die im Parlament jedoch keine Rolle zu spielen scheint. Der EuGH entschied am Mittwoch wegen mangelnder Transparenz und unzureichender Information, dass die Europäische Kommission zu Unrecht den Zugang zu wichtigen Dokumenten im SMS-Skandal mit Pfizer verweigert hat. Im Frühjahr 2021 soll von der Leyen per SMS Covid-Impfstoffverträge mit Pfizer ausgehandelt und sich im Namen der EU verpflichtet haben, für 1,8 Milliarden Impfdosen über 35 Milliarden Euro zu zahlen. Der Vorfall wird neben der Europäischen Staatsanwaltschaft (EPPO) auch von deutschen Behörden untersucht. Text: Radio Qfm. Bild: Radio Qfm.

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