Stuttgart, 20. Oktober 2024
Am dritten Verhandlungstag im Strafprozess gegen Michael Ballweg konnte der Hauptbelastungszeuge der Staatsanwaltschaft keine belastbaren Zahlen oder konkreten Ermittlungsergebnisse vorlegen.
Das Verteidigerteam kritisierte das Vorgehen der Ermittlungsbehörden scharf und sieht in der schwachen Beweislage einen deutlichen Hinweis auf Fehlentscheidungen, die zur neunmonatigen Untersuchungshaft führten.
Am dritten Verhandlungstag im Strafprozess gegen Michael Ballweg stand der Hauptbelastungszeuge der Staatsanwaltschaft im Fokus – der polizeiliche Ermittler und Hauptsachbearbeiter der Ermittlungsgruppe „Kreuz“.
Rechtsanwalt Ralf Ludwig erklärte dazu: „Heute war ein spannender Tag, weil der Hauptbelastungszeuge der Staatsanwaltschaft geladen war. Es wurden jedoch keinerlei belastbare Zahlen präsentiert, und es gab erneut keine schlüssige Erklärung für die Anklage, die Michael Ballweg vorgeworfen wird.”
Normalerweise, so Ludwig weiter, würde erwartet, dass die Polizei die Einnahmen aus allen Quellen und sämtliche zweckentsprechenden Ausgaben gegenüberstellt. Und im Falle eines Deltas sollte schlüssig erklärt werden, welche Ermittlungsergebnisse belegen, was Michael Ballweg strafwürdig mit dem Geld gemacht haben soll.
Rechtsanwalt Gregor Samimi präzisierte: „Es scheint, als sei Michael Ballweg Opfer der Umstände geworden: zu wenig Mitarbeiter, keine klare Aufgabenverteilung, keine Überprüfung der Arbeitsergebnisse, kein 4-Augen-Prinzip und die Angst, dafür verantwortlich zu sein, jemanden wie Michael Ballweg laufen zu lassen. Die Polizei interpretierte seine gepackten Koffer als Anzeichen einer geplanten Flucht, obwohl er lediglich eine Reise nach Costa Rica plante.”
Samimi betonte außerdem: „Die Ermittlungsbehörden konnten keine belastbaren Zahlen präsentieren und verwiesen stattdessen stets auf eine spätere Hauptverhandlung. Wir müssen uns noch weiter mit den Motiven der Staatsanwaltschaft für den Haftbefehl auseinandersetzen.“
Überraschend war für das Verteidigerteam auch, dass ein Beamter des polizeilichen Staatsschutzes an die Ermittlungsgruppe „Kreuz“ ausgeliehen wurde, um diese zu unterstützen.
Rechtsanwalt Hans Böhme kritisierte das Vorgehen der Ermittlungsbehörden scharf: „Es gibt keinen Grund, jemanden neun Monate in Untersuchungshaft zu halten, wenn Alternativen wie der Entzug von Reisedokumenten oder die Sicherstellung von Vermögenswerten möglich gewesen wären. Die Entscheidung, Michael Ballweg festzusetzen, war eine Fehlentscheidung, die jetzt versucht wird, nachträglich zu rechtfertigen.“
Der Prozess wird am 6. November 2024 mit weiteren Zeugen fortgesetzt. Das Verteidigerteam kündigt an, an diesem Tag Nachweise für die Unschuld von Michael Ballweg zu präsentieren.