“Operation AFD-Banning in good old Germany” oder wie man die Demokratie abschafft?

Marco Wanderwitz, der ehemalige Ostbeauftragte der Bundesregierung, möchte der Demokratie eine

„Verschnaufpause“ vor der AfD verschaffen.

Aktuell treibt der sächsische CDU-Bundestagsabgeordnete Marco Wanderwitz einen Antrag für ein Verbotsverfahren der AfD beim Bundesverfassungsgericht voran. Als positives Beispiel für ein Parteienverbot sieht Wanderwitz Griechenland.

Dort wurde die rechtsextreme Partei Goldene Morgenröte 2020 verboten. Gegenüber der Frankfurter Rundschau sagte Wanderwitz dazu: „Das Gros der Wählerinnen und Wähler hat sich wieder bei den demokratischen Parteien einsortiert, nachdem sie die rote Karte einmal deutlich vors Gesicht gehalten bekommen haben.“ Um diese rote Karte zeigen zu können, müssen entweder die Bundesregierung, der Bundesrat oder 5 Prozent der Bundestagsabgeordneten einen Antrag auf ein Verbotsverfahren beim Bundesverfassungsgericht stellen und dieses muss letztendlich zustimmen.

Allerdings: Die inhaltlichen Hürden sind geringer als viele denken. Um die Erfolgschancen eines Verbotsverfahrens gegen die AfD genauer beurteilen zu können, muss man einen Blick in das letzte Parteiverbotsverfahren der Bundesrepublik werfen. Denn die NPD hat diese Verfahren zwar gewonnen und wurde nicht verboten, dies lag jedoch nicht an ihrer Gesinnung, sondern schlichtweg an ihrer Irrelevanz und der damit nicht festgestellten Gefahr für die Freiheitlich demokratische Grundordnung. Dieses Argument würde bei Werten über 30 Prozent in Ostdeutschland bei einem möglichen AfD-Verbotsverfahren zweifelsohne wegfallen. Es würde also reichen, der AfD eine konsistente Verfassungsfeindlichkeit zu unterstellen – dafür setzte das Bundesverfassungsgericht beim NPD-Verfahren die Hürden allerdings relativ niedrig.

DAS ERBE DES NPD-VERFAHRENS, DAS JETZT GEGEN DIE AFD VERWENDET WERDEN KÖNNTE

Der NPD attestierte das Bundesverfassungsgericht die Verfassungswidrigkeit insbesondere aufgrund des ethnisch definierten Begriffs der Volksgemeinschaft, der ethnisch Nicht-Deutsche ausschließt und damit gegen Artikel 1 des Grundgesetzes verstößt. Im Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum NPD-Verbot allerdings extrem brisant: Auch die Äußerungen von Anhängern, also Personen, die nicht Parteimitglieder sind, aber als deren Unterstützer auftreten, können als Argument für ein Verbot herangezogen werden.

In der Pressemitteilung zum NPD-Verbotsurteil schreibt das Bundesverfassungsgericht: „Dass eine Partei die Beeinträchtigung oder Beseitigung der freiheitlichen demokratischen Grundordnung anstrebt, muss sich aus den Zielen oder dem Verhalten ihrer Anhänger ergeben.[…] Anhänger sind alle Personen, die sich für eine Partei einsetzen und sich zu ihr bekennen, auch wenn sie nicht Mitglied der Partei sind. […] Bei Äußerungen oder Handlungen einfacher Mitglieder oder von Anhängern, die nicht der Partei angehören, ist entscheidend, dass in deren Verhalten der politische Wille der Partei erkennbar zum Ausdruck kommt.“

SCHNELLORDA UND DER „ETHNOPLURALISMUS“

Während bei der NPD die parteilosen Anhänger, Mitglieder freier Kameradschaften und sonstige Neonazis waren, ist die Situation bei der AfD komplexer. Die AfD hat sich über die Jahre ein vielschichtiges politisches Vorfeld aufgebaut, was auch sehr medial aktiv ist und dadurch ihre ideologischen Standpunkte für jeden zugänglich macht. Zu diesem Vorfeld gehören unter anderem die Identitäre Bewegung und das Institut für Staatspolitik in Schnellroda. Diese beiden genannten Organisationseinheiten sind im Verfassungsschutzbericht 2022 in der Kategorie rechtsextremer Verdachtsfall erwähnt.

Der Identitären Bewegung und dem Institut für Staatspolitik wird insbesondere der sogenannte „Ethnopluralismus“ vorgeworfen. „Ethnopluralismus“ ist von den Organisationen selbst verwendet Begriff, wonach es förderlich sei, wenn verschiedene Ethnien sich unter sich fortpflanzen würden. Damit einher geht ein ethnisch-abstammungsmäßig definierter Volksbegriff. Genau das hat im Urteil des Bundesverfassungsgerichtsurteil zum NPD-Verbot allerdings schon gereicht, um der NPD eine Verfassungsfeindlichkeit zu unterstellen.

Während die Identitäre Bewegung offiziell auf der Unvereinbarkeitsliste der AfD steht, was jedoch in der Praxis wenig Relevanz hat, wird das Institut für Staatspolitik regelmäßig von führenden AfD-Größen besucht. Alice Weidel, Björn Höcke und Alexander Gauland sind nur ein paar der prominenten AfD-Größen, die beim Institut für Staatspolitik auftraten. Besonders Maximilian Krah, seines Zeichens Spitzenkandidat der AfD zur kommenden Europawahl, scheint eine enge Verbindung zum Institut für Staatspolitik zu haben. Neben etlichen Auftritten in Schnellroda hat Krah beim Antaios Verlag, dem Verlag des Instituts für Staatspolitik, sogar ein Buch veröffentlicht. Text: Apollo News Bild: Radio Qfm.

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