Friedhofsruhe

Lasst die Toten ruhen – und uns Lebendige auch

Aber unsere geliebten Leitmedien finden immer wieder neue Muster, die uns aus der Fassung bringen.

Der Spiegel ist der Erste, der sich entrüstet gibt, wenn jemand deutsche Politiker beleidigt oder gar im Netz „bedroht“. Als eine 75-jährige Rentnerin in einem geschlossenen Chat fabuliert hat, sie wollen Lauterbach entführen, hat der Spiegel über ihre Verhaftung gejubelt. Aktuell zeigt der Spiegel sein Unverständnis darüber, dass ein Gericht sich geweigert hat, einen Mann wegen Beleidigung zu verurteilen, der Sawsan Chebli als „dämliches Stück Hirn-Vakuum in der Politik“ bezeichnet hat.

Wie würde der Spiegel wohl reagieren, wenn jemand an das Grab der Eltern von Bundeskanzler Scholz (oder Annalena Baerbock oder Karl Lauterbach etc.) gehen und dort einen Zettel mit folgender Aufschrift ablegen würde (bleiben wir bei dem Beispiel Scholz):

„Eltern eines Wahnsinnigen, nehmt ihn zu euch. Er hat so viel Schmerz und Leid verursacht, dass die ganze Welt um seinen Tod bittet. Tod für Scholz. Ihr habt einen Freak und einen Mörder großgezogen.“

Die Person, die den Zettel an dem Grab abgelegt hat, wird von einer Überwachungskamera aufgezeichnet und identifiziert. Anschließend besucht die Polizei diese Person und dann erhebt der Staatsanwalt Anklage, denn potenzielle Anklagepunkte gibt es genug. Zunächst einmal dürfte das den Tatbestand der Störung der Totenruhe erfüllen, denn die Absätze 1 und 2 des § 168 StGB lauten:

„Ebenso wird bestraft, wer eine Aufbahrungsstätte, Beisetzungsstätte oder öffentliche Totengedenkstätte zerstört oder beschädigt oder wer dort beschimpfenden Unfug verübt.
Der Versuch ist strafbar.“

Dass es sich bei einem solchen Zettel auf einem Grab mindestens um „beschimpfenden Unfug“ handelt, dürfte klar sein.

Hinzu kommt, dass es sich bei einem solchen Text auch um eine öffentliche Aufforderung zu Straftaten nach § 111 StGB handeln dürfte. Der Paragraf lautet:

„Wer öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten eines Inhalts zu einer rechtswidrigen Tat auffordert, wird wie ein Anstifter bestraft.
Bleibt die Aufforderung ohne Erfolg, so ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe.“

Der Spiegel und andere deutsche Medien würden es als gerechtfertigt empfinden, wenn jemand einen Zettel mit einer Beschimpfung und einer Forderung nach dem Tod eines deutschen Politikers auf dem Grab der Eltern des Politikers ablegt, dafür bestraft würde. Und das nicht nur, weil es hier um das neue Modewort „Hassrede“ geht, sondern weil ganz konkrete Verstöße gegen das Strafgesetzbuch erfolgt sind.

Anders liegt die Sache für den Spiegel, wenn so etwas in Russland passiert und ein Zettel mit oben zitiertem Text auf dem Grab der Eltern des russischen Präsidenten abgelegt wird. Dann ist die Forderung nach dem Tod eines Politikers für die Spiegel-Redaktion plötzlich ein Akt der Zivilgesellschaft.

Das ist kein Scherz, denn am 26. März ist im Spiegel ein Artikel mit der Überschrift „Russische Zivilgesellschaft – Post für Putins Eltern“ erschienen, in dem es exakt um so einen Fall ging. Schon die Einleitung des Artikels zeigt, wie viel Verständnis der Spiegel hat:

„Irina Tsybanjewa hat sich nie kritisch über Präsident Putin geäußert. Dann schrieb sie ein paar Sätze auf einen Zettel und ging an das Grab von Wladimir Putin und Maria Putina. Nun steht sie vor Gericht.“

Auf den Spiegel-Artikel im Detail einzugehen, macht wenig Sinn, denn das Prinzip ist klar: Dem Spiegel-Leser wird erklärt, dass Russland ein Unterdrückungsstaat ist, in dem jede Kritik an Putin streng verboten ist und schon ein harmloser Zettel, den eine eigentlich unpolitische Rentnerin quasi im Affekt auf das Grab von Putins Eltern gelegt hat, brutal bestraft wird. Ein Beispiel dafür aus dem Spiegel-Artikel:

„Und so wurde der Fall Irina Tsybanjewas ein weiteres Beispiel dafür, wie absurd eng mittlerweile der Raum in Russland für abweichende Meinungen und Kritik am Krieg geworden ist: Man kann sie nicht einmal im Stillen gegenüber Toten äußern.“

Ich kann Ihnen leider nicht empfehlen – sondern rate ausdrücklich davon ab -, das mal in Deutschland zu versuchen und Ihre „abweichenden Meinungen und Kritik“ auf diese Weise „im Stillen gegenüber Toten“, zum Beispiel am Grab der Eltern von Olaf Scholz, Angela Merkel, Frank-Walter Steinmeier oder anderen führenden deutschen Politikern, zu äußern.

Übrigens ist der Paragraf über Störung der Totenruhe, nach dem die Frau angeklagt wurde, in Russland fast identisch mit dem deutschen Paragrafen, das gilt auch für das mögliche Strafmaß. Für ihre Kritik an Putin oder dafür, ihm den Tod zu wünschen, wurde die Frau hingegen nicht angeklagt.

Aber das muss der Spiegel-Leser ja nicht wissen.

Text: Antispiegel

Bild: Radio Qfm

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