Es ist etwas faul im Staate… diesmal in Deutschland
In der Bevölkerung ist eine zunehmende Ablehnung der politischen Entscheidungen zu erkennen. Ursache sind nicht nur gebrochene Versprechen der Politiker, sondern vor allem deren Entscheidungen und Handlungen. Noch nie brachten so viele Menschen ihre Ablehnung auf der Straße zum Ausdruck. Und es scheinen immer mehr zu werden. Die Ursache muß grundsätzlicher Natur sein.
Um dieser Ursache nachzugehen, sind zunächst das Grundgesetz (GG Art. 20) und die Prinzipien der Gewaltenteilung hilfreich.
Was ist Gewaltenteilung?
Die Gewaltenteilung gehört zu den Prinzipien der Demokratie. Die staatliche Gewalt ist aufgeteilt in die Legislative (gesetzgebende Gewalt: Bundesrat und Bundestag), die Exekutive (vollziehende Gewalt: Bundesregierung und Organe) und die Judikative (Recht sprechende Gewalt: Bundes und Landesgerichte). Sie sollen sich gegenseitig kontrollieren und die staatliche Macht begrenzen. Das funktioniert, wenn eine Gewaltenteilung auch tatsächlich existiert.
Eine solche Gewaltenteilung wird jedoch so nicht praktiziert
Das wird erst bei genauerer Betrachtung offensichtlich. Allein die Tatsache, daß Mitglieder der Regierung (Exekutive) im Bundestag (Legislative) abstimmen können, macht eine Gewaltenteilung unwirksam. Im Klartext heißt das, die Mitglieder der Bundesregierung als Exekutive stimmen über ihre eingebrachten Gesetze im Bundestag (Legislative) selbst mit ab, obwohl nach den Grundsätzen der Gewaltenteilung Mitglieder der Bundesregierung (Exekutive) im Bundestag (Legislative) nichts zu entscheiden haben.
Die Gewaltenteilung wird auch völlig abgeschafft,
indem ein Bundeskanzler gleichzeitig Vorsitzender einer im Bundestag vertretenen Partei sein kann. Abgeordnete, die nach ihrem Gewissen abstimmen sollen, sind dem Fraktionszwang unterworfen, der durch den Fraktionsvorsitzenden dieser Partei in Abstimmung mit eben diesem Parteivorsitzenden (oft der Bundeskanzler oder ein Minister), durchgesetzt wird. Das ist noch lange nicht alles: Eine Bundeskanzlerin hebelt die Gewaltenteilung aus, indem sie eine Wahlentscheidung im Thüringer Landtag für obsolet erklärt, weil ihr das Wahlergebnis nicht recht war. In einem ordentlichen Gesetzgebungsverfahren erarbeiten Ministerien (Exekutive) Gesetze und legen diese dem Bundestag (Legislative) zur Beratung und Beschlußfassung vor. Bei bestimmten Gesetzen muß der Bundesrat angehört werden und zustimmen. Der Bundespräsident ist die letzte Instanz, die das Gesetz prüft und mit einer Unterschrift und Veröffentlichung im Bundesanzeiger diese in Kraft setzt. Wohingegen die Judikative, also die Gerichte diesen Prozeß überwachen sollen. Vom Grunde her ein gutes System.
Ohne strikte Gewaltenteilung ist die “Parteiendominanz” jedoch nicht aufzuhalten.
Wie kann ein Bundespräsident ein vom Bundestag verabschiedetes Gesetz unbefangen prüfen, wenn er durch Mitglieder des Bundestages ins Amt gewählt wurde? Die Richter am Bundesverfassungsgericht sollen Gesetze auf Vereinbarkeit mit dem GG prüfen, obwohl alle 16 Richter desselben durch den Bundestag und Bundesrat berufen wurden. Wen werden diese Gremien wohl berufen, die Fähigen oder die Lenkbaren? Auch wenn man davon ausgehen kann, daß das Bundesverfassungsgericht und der Bundespräsident rechtskonform urteilen wollen, kann die Befangenheit nicht ausgeschlossen werden. Erst recht nicht, wenn Frau Merkel als Bundeskanzler ein Kaffeekränzchen mit Prof. Dr. Harbarth hält, um ihn danach als obersten Bundesverfassungsrichter vorzuschlagen.
Die Dominanz der Parteien durchzieht alle Institutionen des Staates.
Kritiker nennen das “Parteiendiktatur”
Denn nachdem sich die Parteien durch eine Koalition im Bundestag ein Mehrheitsverhältnis geschaffen haben, setzt sich dieses Mehrheitsverhältnis in der Regierung und den Ministerien fort, um sich schließlich auch bei der Wahl des Bundespräsidenten sowie im BVG zu entfalten. Dadurch ist die Parteienallmacht nicht mehr aufzuhalten. Wir bekommen es täglich zu spüren. Warum wird das nicht von den Medien thematisiert? Staatsrechtler kritisieren, wenn überhaupt, nur zurückhaltend. Wenn die öffentliche Meinung dem gewollten Narrativ nicht genehm ist, hat sie auch keine Lobby. Und genau deshalb gehen Menschen auf die Straße.
Das GG Art. 20 Abs. 4 legitimiert das ausdrücklich wie folgt: „Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.“
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