EU beschließt Verbot von Bargeldzahlungen über 10.000 Euro –das sind die waren Gründe…
Die Europäische Union hat beschlossen, ab 2027 Bargeldzahlungen über 10.000 Euro zu verbieten, offiziell um Geldwäsche zu bekämpfen. Doch ein weiterer Grund scheint die Förderung des digitalen Euros zu sein.
Am Freitag wurde bekannt, dass sich die EU-Unterhändler von EU-Rat und Europaparlament auf diese neue Regelung geeinigt haben. Nationale Regierungen dürfen sogar strengere Höchstgrenzen für Barzahlungen festlegen.
Die EU rechtfertigt diese Maßnahme mit der Notwendigkeit, Geldwäsche effektiver zu bekämpfen.
Diese neue Obergrenze ist Teil eines umfassenderen Anti-Geldwäsche-Pakets der EU-Kommission und soll erstmals die Geldwäsche-Regeln europaweit harmonisieren und nationale Schlupflöcher schließen, so die Mitgliedsstaaten.
In Wirklichkeit jedoch verbirgt sich hinter der Entscheidung ein weiterer Schritt der EU, Bargeldzahlungen unattraktiver zu machen und die Nutzung digitaler Zahlungsmethoden, insbesondere des digitalen Euros, zu fördern. Dies würde eine bessere Einsicht und Kontrolle über wesentliche Finanztransaktionen ermöglichen.
Bargeldgrenze und neue Behörde
Es ist ein drastischer Schritt, den die EU-Mitgliedsstaaten mit dem Vorwand, gegen Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zu kämpfen, einleiten. Sobald die Reform von allen europäischen Institutionen formell bestätigt wird, was als Formsache gilt, tritt ab 2027 in allen Mitgliedsstaaten eine pauschale Grenze von 10.000 Euro für Bargeldzahlungen in Kraft. Zusätzlich werden weitere Regeln gegen Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung eingeführt.
Diese Maßnahme geht weit über die Bekämpfung von Terrorfinanzierung hinaus. In Deutschland gab es bisher keine Grenze für Bargeldgeschäfte – ab 10.000 Euro war lediglich eine Ausweispflicht erforderlich. Wer, wo, wie und wie viel Bargeld ausgegeben wurde, war für den Staat bislang irrelevant – das ändert sich nun. Geschäfte über 10.000 Euro mit Bargeld sind ab 2027 generell verboten. Ab dieser willkürlichen Grenze müssen Zahlungen digital erfolgen, ausgenommen sind nur Geschäfte zwischen Privatpersonen. Zur Überwachung der neuen Vorschriften zur Bekämpfung der Geldwäsche wird in Frankfurt zudem eine neue Behörde, die AMLA, eingerichtet.
Hintergründe der Reform
Neben der Bargeldobergrenze sieht die Reform vor, dass Anbieter von Kryptowährungen ihre Kunden künftig umfassend „kontrollieren“ müssen, ähnlich wie es bei Banken bereits der Fall ist. Transaktionen ab 1000 Euro werden künftig überprüft, was zu mehr Kontrolle führen soll. Auch Juweliere, Jachtverkäufer und Kunsthändler unterliegen ab 2027 verschärften Meldevorschriften. Diese müssen „bestimmte Details“ ihrer Kunden erfassen und überprüfen. Ab 2029 sollen diese Geldwäscheregeln auch für Erstliga-Fußballklubs und Spieleragenten gelten.
Der angebliche Zweck, Geldwäsche zu bekämpfen, scheint vorgeschoben…
Es ist fraglich, wie ein pauschales Verbot hoher Bargeldzahlungen die Kriminalität eindämmen kann. Viele Beobachter weisen darauf hin, dass Geldwäsche zunehmend im digitalen Raum stattfindet und eine Bargeldobergrenze kaum Wirkung hätte. Bayerns Finanzminister Albert Füracker (CSU) bezeichnete die Maßnahme gegenüber dem Handelsblatt als unverhältnismäßig:
„Der Zwang zu digitalem Bezahlen führt nicht automatisch zu weniger Kriminalität. Das zeigt sich auch an der Cyberkriminalität, die im Zweifel gänzlich ohne Bargeld auskommt.“
Auffällig ist auch, dass bereits viele Maßnahmen zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorfinanzierung eingeführt wurden. Seit dem 1. Januar 2020 müssen Registrierkassen und normale Kassen im Einzelhandel eine technische Sicherheitseinrichtung haben.
Dieses System verwendet ein Verkettungsprinzip, bei dem jede Transaktion eine elektronische Signatur, einen Signaturzähler und einen Zeitstempel erhält. So wird sichergestellt, dass Änderungen an der Transaktionskette nachträglich nicht möglich sind, ohne dass dies nachweisbar wäre. Diese technische Sicherheitseinrichtung kann vom Finanzamt mit Prüfsoftware auf Manipulation, Lücken und Veränderungen überprüft werden.
Braucht es wirklich noch ein pauschales Bargeldverbot ab 10.000 Euro?
Ein solcher Eingriff scheint für viele Beobachter unverhältnismäßig. Hans-Jürgen Papier, ehemaliger Präsident des Bundesverfassungsgerichts, sprach von „nicht gerechtfertigten Eingriffen in Freiheitsrechte, nämlich in die Vertragsfreiheit und Privatautonomie“ bei einer Bargeldobergrenze.
Die Obergrenze zwingt zu digitalen Zahlungen bei hohen Summen und macht anonyme Bargeldtransaktionen unattraktiv, was der EU entgegenkommt. So lenkt die EU die Bürger hin zu digitalen Zahlungen und weitet langfristig den Überblick über alle wesentlichen Finanzgeschäfte der EU-Bürger aus.
Dieses Vorgehen passt zu einer Entwicklung der EU, die seit einiger Zeit läuft. Seit 2021 fördern die Spitzen der Europäischen Union aktiv die Einführung eines digitalen Euros, der das Bargeld langfristig verdrängen soll.
Auf einer Konferenz in Brüssel im November 2022 betonte die Präsidentin der Europäischen Zentralbank, Christine Lagarde, die Notwendigkeit, dem digitalen Euro den Status eines gesetzlichen Zahlungsmittels zu verleihen, vergleichbar mit dem Status des Bargelds. EZB-Direktoriumsmitglied Fabio Panetta erklärte 2022 offen, dass der digitale Euro mit dem Bargeld in Konkurrenz treten soll. Nach Testphasen und Machbarkeitsstudien plant man für 2027 die Einführung des digitalen Zahlungsmittels.
Damit der digitale Euro Anwendung findet, ist anonyme Bargeldzahlung der EU ein Dorn im Auge. Bargeld ermöglicht absolut anonyme Transaktionen, ohne dass nachvollziehbar ist, welche Stückelung verwendet wurde oder welche Güter und Dienstleistungen zu welchem Preis gehandelt wurden. Diese Freiheit ist enorm, da keine Institution Kontrolle ausüben kann – weder Geschäftsbanken noch Regierungen.
Die EU strebt jedoch nach mehr Kontrolle und Übersicht über die Finanzgeschäfte der EU-Bürger: Der digitale Euro wäre Zentralbankgeld, das unmittelbar von der EZB geschöpft wird. Privatpersonen hätten dann faktisch ein Konto direkt bei der EZB und nicht mehr bei Geschäftsbanken. Die Kontrolle und Überwachung könnten damit zentralisiert werden. Obwohl die EZB strenge Datenschutzvorschriften zusichert, bleibt offen, ob diese im Zweifel eingehalten werden.
Technisch hätten die Regierungen durch den digitalen Euro ungeahnte Möglichkeiten, die bis zum Ausschluss aus dem Zahlungsverkehr reichen könnten.
Die Zahlungen der Bürger wären dann einsehbar und kontrollierbar.
Damit diese Vision gelingt, sagt die EU dem Bargeld den Kampf an.
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