RKI-Anwälte erreichen Verschiebungstermin für „Multipolar“-Verhandlung
Ende April? Mitte Mai? Erst Ende Juli? Oder noch später? Millionen Menschen in Deutschland warten auf die „weitestgehend entschwärzte“ Fassung der RKI-Protokolle.
Das Verwaltungsgericht Berlin hat einer Verschiebung der Verhandlung auf Antrag der RKI-Anwälte zugestimmt.
Ursprünglich sollte die Gerichtsverhandlung über die Entschwärzung der bislang größtenteils geschwärzten RKI-Dateien am 6. Mai 2024 beginnen, und das Urteil sollte wenige Tage später verkündet werden.
Doch nun hat der zuständige Richter am Verwaltungsgericht (VG) Berlin entschieden, dass sich das „Multipolar-Magazin“ und Millionen Interessierte möglicherweise bis Juli gedulden müssen. Das hat das Magazin am 22. April unter Berufung auf seine Kanzlei „Partsch & Partner“ bekannt gegeben.
Paul Schreyer, Mitherausgeber des „Multipolar-Magazins“, besteht darauf, dass die RKI-Protokolle aus der Zeit vom 14. Januar 2020 bis zum 30. April 2021 vollständig und lesbar vorgelegt werden, gemäß dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG). Er fordert außerdem Einblick in sämtliche weiteren Protokolle ab Mai 2021. Die Kanzlei Raue vertritt die Interessen des Robert Koch-Instituts (RKI), das auch nach langwierigen Rechtsstreitigkeiten die ungeschwärzten Protokolle seines RKI-Krisenstabs nicht freigeben möchte.
Kanzlei Raue in Terminproblemen Das VG ist mit seinem aktuellen Beschluss dem Antrag der gegnerischen Rechtsanwaltskanzlei Raue gefolgt, den Termin für die mündliche Verhandlung und Beweisaufnahme zu verschieben, berichtet das „Multipolar-Magazin“. Das Gericht hielt es für glaubwürdig, dass die Kanzlei Raue Terminschwierigkeiten habe.
Raue gab an, dass ihre beiden Anwälte Wolfram Hertel und Arne Dittloff am 6. Mai „verhindert“ seien – wegen Urlaubsabwesenheit und eines anderen Termins. Das Gericht zeigte Verständnis dafür, dass es für die 80-köpfige Kanzlei aufgrund des Umfangs und der Komplexität des Prozessstoffs nicht zumutbar sei, weitere Mitarbeiter in den Fall einzuarbeiten.
Das „Multipolar-Magazin“ erfuhr jedoch, dass die Kanzlei bereits im Januar 2024 von den Verhandlungen ab dem 6. Mai wusste. Trotzdem wurde der Antrag auf Terminverschiebung erst nach der Veröffentlichung des ersten Artikels über die RKI-Dateien am 18. März 2024 gestellt.
Frist für Terminzusage bis zum 2. Mai Das VG hat für den Beginn der mündlichen Verhandlung und Beweisaufnahme das Zeitfenster zwischen dem 1. und 19. Juli 2024 vorgeschlagen. Die Kanzlei Raue muss bis zum 2. Mai angeben, an welchem Termin ihre beiden mit dem Fall betrauten Anwälte in diesem Zeitraum einsatzbereit sind.
Außerdem hat das VG von der Kanzlei Raue gefordert, bis zum 19. Mai konkret mitzuteilen, welche geschwärzten Passagen offengelegt werden sollen, berichtet das „Multipolar-Magazin“.
Lauterbach versprach ungeschwärzte Fassung bis Ende April Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach hatte am 28. März 2024 versprochen, in „vielleicht vier Wochen“ eine „weitestgehend ungeschwärzte“ Version vorzulegen. Die Kanzlei Raue hat jedoch eine längere Frist vorgeschlagen und dem Gericht schriftlich mitgeteilt, dass die Entschwärzung und Bereitstellung der Unterlagen voraussichtlich bis Ende Mai erfolgen wird. Das VG könnte dies jedoch erst Ende Mai ermöglichen, aufgrund der terminlichen Zugeständnisse an die Kanzlei Raue.
Sollten Lauterbach, das RKI oder Raue doch noch weitere Verzögerungen verursachen, könnte es möglicherweise noch länger dauern, bis Millionen von Lesern erfahren, was sich hinter den bislang geschwärzten Passagen verbirgt.
Die Namen der Beteiligten dürften aufgrund von Persönlichkeitsrechten ohnehin geschwärzt bleiben.
Wenn Masken schützen sollen – und die Daten etwas anderes sagen Bereits die „abgespeckte“ Version hatte vor einem Monat für erhebliche Aufregung, insbesondere in den sozialen Medien, gesorgt. Seit ihrer Veröffentlichung steht fest, dass die fehlende Evidenz für einen Schutz durch das Tragen von Masken frühzeitig bekannt war, ebenso wie die möglicherweise schwerwiegenden Auswirkungen von Lockdowns oder das „vermehrte Auftreten von Nebenwirkungen“ bei mRNA-Impfungen. Letztlich geht es bei der Offenlegung der RKI-Dateien also nicht nur darum, wer nach dem Wochenende vom 14. und 15. März 2020 grünes Licht für die Hochstufung des Corona-Risikos gegeben hat und damit den Startschuss für die jahrelangen Grundrechtseinschränkungen und anderen Maßnahmen, sondern auch darum, inwiefern die Politik im Anschluss an die wissenschaftliche Expertise ihres eigenen RKI-Krisenstabs gehandelt hat und warum die Mitarbeiter des RKI und andere Insider dazu geschwiegen haben.
Reaktionen in den Leitmedien verhalten bis abwertend Die Berichterstattung in etablierten Medien oder bei Politikern über die Inhalte der „RKI-Files“ ist nach wie vor spärlich. Der Grünen-Politiker Janosch Dahmen erkannte beispielsweise wenig Brisanz, sah aber den Ausdruck „weiterer Desinformation“. Er vermutete den „Einfluss ausländischer Nachrichtendienste“, um die deutsche Politik in Verruf zu bringen. Das Magazin „Multipolar“ wurde von „Spiegel“, FAZ und „t-online“ sofort als „rechts“ eingestuft.
Dennoch haben die RKI-Dateien ihre Wirkung nicht ganz verfehlt. Seit ihrer Veröffentlichung melden sich immer mehr Politiker, die sich nun doch für eine Aufarbeitung der Corona-Jahre aussprechen. Eine Bitte um Verzeihung für eigene Versäumnisse und Fehler oder gar persönliche Konsequenzen waren bislang jedoch nicht zu hören.
Derzeit wird bei SPD, FDP, Grünen und CDU lediglich darüber diskutiert, welches Gremium – eine Enquete-Kommission, ein Bürgerrat oder beide – sich mit der Angelegenheit befassen soll. Es herrscht Einigkeit darüber, dass nicht nach Schuldigen gesucht werden sollte, sondern dass der Blick nach vorne gerichtet werden muss. Der Tenor lautet: Man hätte es nicht besser wissen können. Lediglich die AfD, das BSW oder kleinere Splitterparteien wie DieBasis bestehen auf einer Aufarbeitung, die für die Verantwortlichen zumindest theoretisch juristische Konsequenzen haben könnte – zum Beispiel durch einen Untersuchungsausschuss.
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