Hintergrund und Rechtsstreit
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig beschäftigt sich erneut mit der obligatorischen COVID-Impfung für Soldaten. Im Mittelpunkt steht ein Beschwerdeverfahren eines Oberstabsbootsmanns, der die Entscheidung der ehemaligen Verteidigungsministerin Anne Kramp-Karrenbauer aus November 2021 anfechtet. Diese hatte angeordnet, die COVID-Impfung ins Basisimpfschema der Bundeswehr aufzunehmen. Unklarheit besteht darüber, ob diese Anordnung mündlich oder schriftlich und wem gegenüber erteilt wurde.
Die Anwälte des Soldaten argumentieren, dass die Entscheidung rechtswidrig war, da die COVID-Impfstoffe zu dieser Zeit nur vorläufig zugelassen waren. Sie sehen die Soldaten als Versuchskaninchen und stellen in Frage, ob die Befehle zur Impfung rechtmäßig waren.
Entwicklung und Auswirkungen
Am 28. Mai entschied Bundesverteidigungsminister Boris Pistorius (SPD), dass die COVID-Impfung für Soldaten zukünftig nicht mehr obligatorisch ist, sondern nur noch empfohlen wird. Diese Entscheidung gilt jedoch nicht für Soldaten, die in der NATO Response Force dienen sollen, hier bleibt die Impfpflicht bestehen.
Die Bundeswehr hat bereits mitgeteilt, dass die COVID-Impfpflicht für Soldaten nicht mehr obligatorisch sein wird, was die Anwälte des Soldaten als Erfolg verbuchen.
Dies könnte dazu führen, dass betroffene Soldaten wieder ohne wehrstrafrechtliche Konsequenzen in ihren Dienst zurückkehren können.
Daten und Kritik
Datenanalyst Tom Lausen kritisiert die COVID-Impfpflicht seit Jahren. Er weist darauf hin, dass die Impfungen keinen positiven Nutzen gezeigt hätten und viele Soldaten nach der Impfung an COVID erkrankt seien. Seit Einführung der Impfpflicht seien 103.000 von 183.000 Soldaten positiv getestet worden und aus dem Dienst gefallen.
Das Bundesverwaltungsgericht hat dem Verteidigungsministerium auferlegt, die Wirksamkeit der COVID-Auffrischungsimpfungen weiter zu beobachten und bei veränderter Sachlage die Impfpflicht zu überprüfen. Das Ministerium soll zudem ungeschwärzte Evaluationsberichte vorlegen.
Wehrmedizinischer Beirat und Umsetzung
Der Wehrmedizinische Beirat des Bundesverteidigungsministeriums hat empfohlen, die Impfpflicht herabzustufen und nur noch eine Empfehlung auszusprechen. Verteidigungsminister Pistorius hat diesem Vorschlag zugestimmt, und die Umsetzung wird nun eingeleitet.
Entlassungen und Disziplinarmaßnahmen
Bis Mai letzten Jahres wurden 70 Soldaten aus der Bundeswehr entlassen, weil sie die Impfung verweigerten. Weitere Disziplinarmaßnahmen wurden nicht umfassend erfasst.
Zukünftige Schritte
Die Entscheidung im laufenden Gerichtsverfahren steht noch aus. Das Bundesverwaltungsgericht hat Fristen für die Einreichung weiterer Schriftsätze gesetzt, danach wird entschieden, ob eine weitere mündliche Verhandlung notwendig ist oder ob ohne Verhandlung entschieden werden kann.
Insgesamt zeigt sich, dass die Frage nach der Rechtmäßigkeit der Impfpflicht noch nicht abschließend geklärt ist und das Verfahren weiterhin Spannung birgt.
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