Corona-Justiz – Erste Anzeichen eines halbwegs funktionierenden Rechtsstaates in Sicht…

Gleich mehrfach haben Justizbehörden in der Schweiz jüngst unterschiedliche Corona-Massnahmen der Vergangenheit als widerrechtlich beurteilt und den Kritikern recht gegeben.

Während der Corona-Zeit wurden zivilisatorische Errungenschaften im Eiltempo über Bord geworfen. 

Von der Zertifikatspflicht über die Maskenpflicht bis hin zum Druck auf Ungeimpfte:

Das Corona-Regime stellte einen schweren Eingriff in die Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger dar.

Besonders tragisch: Von Seiten der Justiz war kaum Gegenwehr zu beobachten. Die «Dritte Gewalt» machte sich in den letzten Jahren in ihren Urteilen regelmässig die Argumente der Regierung zu eigen – selbst dann, wenn diese noch so sinnlos waren.

Der Rechtsstaat geriet schwer unter Druck. Doch tot ist er noch nicht. Mit etwas Distanz betrachtet die Justiz die Covid-Politik nun auch kritischer. Dies zumindest zeigen die jüngsten Urteile. Hierzu drei aktuelle Beispiele aus der Schweiz.

Barbara Müller kämpft erfolgreich gegen SBB

Die Thurgauer Kantonsrätin Barbara Müller geriet in der «Pandemie» wiederholt ins Visier der Behörden und der Justiz (siehe hier und hier). Müller leidet an einer Sehbehinderung. Während der starken Einschränkungen trug die Politikerin nie eine Maske.

Deshalb machten ihr die Schweizerischen Bundesbahnen (SBB) mehrfach das Leben schwer. Die SBB-Transportpolizei erstatte 2021 Anzeige gegen Müller, weil sie am 12. Juni 2021 keine Maske getragen und sich geweigert hatte, ihr Attest zu zeigen, als sie in der Region Winterthur mit dem Zug unterwegs war.

Das Statthalteramt des Bezirks Winterthur erliess folglich einen Strafbefehl mit einer Busse gegen Müller. Dagegen wehrte sich die Politikerin juristisch. Und zwar erfolgreich. Denn Müller stellte sich auf den Standpunkt, dass das Zugpersonal nicht berechtigt gewesen sei, Atteste zu kontrollieren. Dies hatten ihr schon 2020 hohe SBB-Mitarbeiter schriftlich bestätigt.

Das Statthalteramt meinte zwar, dass die SBB-Transportpolizei davon ausgenommen sei und gemäss dem «Bundesgesetz über die Sicherheitsorgane der Transportunternehmen im öffentlichen Verkehr» über entsprechende Kompetenzen verfüge.

Allerdings habe sich Müller nach Treu und Glauben auf die Aussage der SBB-Kadermitarbeiter abgestützt. Deshalb könne ihr auch kein schuldhaftes Verhalten vorgewiesen werden, heisst es in der Einstellungsverfügung vom März 2023, die Transition News vorliegt.

Auch zwei weitere Verfahren, in denen Müller im Zusammenhang mit dem Nicht-Einhalten von Covid-Massnahmen beschuldigt wurde, sind inzwischen eingestellt worden. Die entsprechenden Dokumente dazu liegen uns ebenfalls allesamt vor.

Widerrechtliche Wegweisung von Demo

Im Oktober 2020 setzte die Stadtpolizei Zürich alle Hebel in Bewegung, um Aktivsten aus der Demokratiebewegung das Leben schwer zu machen. Letztere hatten sich damals auf dem Helvetiaplatz in Zürich versammelt und gegen die Corona-Politik der Regierung protestiert. Dabei wies die Stadtpolizei viele Demonstranten weg, die keine Maske getragen hatten – darunter auch solche, die über ein gültiges Arzt-Attest verfügten.

Auch dagegen hat sich ein Betroffener juristisch gewehrt, der über eine von einem Arzt ausgestellte medizinische Maskentragdispens verfügte. Mit Erfolg. Dessen Wegweisung stuft das Verwaltungsgericht als unverhältnismässig ein. Denn «für eine massgebliche Reduktion der Gefährdungslage hätte es genügt, die keine Gesichtsmaske tragenden Demonstrierenden ohne Maskentragdispens wegzuweisen». Dies stellte das Verwaltungsgericht jüngst fest, wie der Tages-Anzeiger am Dienstag berichtete.

Das Vorgehen der Polizei sei deshalb widerrechtlich gewesen. Die Stadtpolizei begründete ihre Wegweisungen damit, dass an der bewilligten «Demonstration für Frieden, Freiheit und Demokratie» der Gruppierung «Covid-19 Parade» sehr viele Personen ohne Maske und ohne Wahrung des Mindestabstands vor Ort gewesen seien. Die Weggewiesenen durften danach die Stadtkreise 1, 4 und 5 während 24 Stunden nicht mehr betreten.

Covid-Zertifikat an Uni-Fribourg war unverhältnismässig

Wer 2021/2022 eine Hochschule besuchen wollte, der benötigte ein Zertifikat. Ungeimpfte Studenten mussten sich regelmässigen Tests unterziehen, um ein Zertifikat zu erhalten. Im Kanton Fribourg verabschiedete der Staatsrat im September 2021 eine entsprechende Verordnung.

Dagegen wehrten sich 22 Studenten. Sie reichten Beschwerde ein und zogen diese bis ans Bundesgericht. Ebenfalls erfolgreich. Denn ein Ende letzte Woche veröffentlichtes Urteil des obersten Schweizer Gerichts kommt zum Schluss: Die Zertifikatspflicht war unverhältnismässig und verfassungswidrig, wie die SDA berichtete. Die persönliche Freiheit der Betroffenen sei verletzt worden.

Verstörend ist jedoch die Argumentation: Das Bundesgericht stellte in seinem Urteil die Testpflicht nicht generell in Frage. Im Gegenteil: Es rechtfertigte diese mit dem Argument, dass ein öffentliches Interesse daran bestanden hätte. Das Bundesgericht kritisierte lediglich, dass die Tests ab Oktober 2021 kostenpflichtig wurden.

Da keine Regelung zur finanziellen Unterstützung für Covid-Tests für Studenten mit wenig Geld bestanden habe, sei die Zugangsbeschränkung unverhältnismässig gewesen, so das Fazit des Gerichts. «Welch ein Hohn!», kommentierte Rechtsanwalt Philipp Kruse das Urteil unlängst.

Die Fribourger Kantonsregierung ist mit dem Urteil des Bundesgerichts ganz und gar nicht glücklich und erwägt ein Revisionsbegehren, wie das Bundesgericht am Freitagnachmittag mitteilte. Es ist also noch unsicher, ob es sich in dieser Sache um den letzten Richterspruch handelt.

Kommentar Transition News

Die “Freude” über die jüngsten Urteile wird rasch einmal durch den leisen Verdacht getrübt, dass die Justiz möglicherweise bestrebt ist, ihr Antlitz wieder aufzupolieren. Denn nach dem desaströsen Versagen während der «Pandemie» ist das Image des Rechtsstaats angeschlagen. Es gilt, nun wieder den Schein zu erwecken, dass die «Dritte Gewalt» noch unabhängig ist – dies zumindest ist das Bild, das sich einem dabei aufdrängt. 

Trotzdem: 

Wir bleiben optimistisch und beobachten genau, in welche Richtung sich der Justizapparat bewegen wird.

Quelle: Transition-news.org

Bilder: justice-Pixabay – bookdragon

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