Bundeswehrgericht schützt Soldaten vor Impfnötigung

Ein neuer Podcast von Bruce Wayne über die bemerkenswerte Entscheidung des Truppengerichts Süd

Es gibt viel Neues in der Aufklärung im das inszenierte Corona-Lügengebilde

Und Es geht Schlag auf Schlag.

Florida rät – ganz offiziell – Männern unter 40 davon ab, sich mit den mRNA-Impfstoffen impfen zu lassen.

Der Grund: erhöhtes Risiko für herzbedingte Todesfälle.

Und in Deutschland entschied ein Truppengericht zugunsten eines impfunwilligen Soldaten.

Die Begründung hat es in sich… dazu später mehr ..

Von zwei Ereignissen werden Sie in den etablierten Medien vermutlich kaum etwas lesen. 

Zu sehr haben sich die Institutionen und die .. gesponserten Protagonisten von Politik und Mainstream-medien in ihre Lügen verstrickt. Statt sich ihnen zu stellen, opfern sie lieber noch ein paar Kinder auf dem Altar der Wirklichkeitsverleugnung. 

Aber wie lange noch?

Ereignis Nummer eins:

In Florida rät der Generalarzt des Bundesstaates, Dr. Joseph A. Ladapo, jungen Männern unter 40 offiziell davon ab, sich mit mRNA-Impfstoffen impfen zu lassen. Eigene Analysen haben ergeben, dass herzbedingte Todesfälle bei Männern im Alter von 18 bis 39 Jahren innerhalb von 28 Tagen nach einer mRNA-Impfung um 84 Prozent ansteigen.

Dr. Joseph Ladapo sagt dazu: „Der Sicherheit wurde weit weniger Aufmerksamkeit geschenkt und die Bedenken vieler Menschen wurden abgetan – dies sind wichtige Erkenntnisse, die den Bürgern Floridas mitgeteilt werden sollten.“

Die offizielle Erklärung findet sich hier.

Nummer zwei:

Noch deutlicher wird der deutsche Richter der 5. Kammer des Truppendienstgericht Süd in einem aktuellen Beschluss (Siehe oben aktuelle Anmerkung). 

Er setzt die Vollstreckung einer Disziplinarbuße in Höhe von 2.250 Euro aus, nachdem diese einem Soldaten wegen vorsätzlicher Nichtherbeiführung des Impfstatus entgegen anders lautendem Befehl seiner Kompaniechefin auferlegt wurde.

Der Wortlaut des Beschlusses lässt Hoffnung auf eine Rückkehr und Wiederherstellung rechtsstaatlicher Grundsätze aufkeimen. Im Folgenden ein Auszug. Man beachte, dass der Richter völlig zu Recht die Fürsorgepflicht anmahnt.

Zweifel an der Verbindlichkeit des erteilten Befehles resultieren insbesondere daraus, dass dessen Befolgung wegen möglicher Gesundheitsgefahren für den zu impfenden Soldaten durch Impfnebenwirkungen unzumutbar sein könnte. Die Gesundheit eines Soldaten ist – zumindest in Friedenszeiten – ein hohes Gut, das… nicht vorschnell durch den Einsatz risikobehafteter, in ihren Langzeitfolgen unkalkulierbarer genbasierter Impfstoffe aufs Spiel gesetzt werden darf.

Ein Soldat als Staatsbürger in Uniform und damit Grundrechtsträger… muss sich bei bestehender Fürsorgepflicht des Dienstherrn und der Vorgesetzten grundsätzlich nicht in ein „Experimentierfeld“ mit für ihn nicht einigermaßen kalkulierbarem Ausgang begeben, wenn dadurch nicht tatsächlich, also nachweisbar, überragende Gemeinschaftsgüter geschützt werden. Das ist bei einer Impfung mit ihrer zurzeit bekanntlich eingeschränkten Wirkung wohl kaum der Fall. …

„Zivilcourage statt blindem Folgen gefragt“

Es erstaunt, dass Vorgesetzte, die gegenüber unterstellten Soldaten zuvörderst zur Fürsorge verpflichtet sind (vgl. § 10 Abs. 3 SG), leichtfertig deren Gesundheit durch entsprechende Befehle aufs Spiel zu setzen bereit sind , ohne sich anscheinend einmal näher mit den Rechtswidrigkeits- (§ 10 Abs. 4 SG) und Unverbindlichkeitsgründen (insbesondere § 11 SG) auseinandergesetzt zu haben. 

Auch wenn derzeit die Covid-19-Schutzimpfung im Impfkatalog der verbindlichen Impfungen aufgeführt ist, haben sie bei einer Umsetzungsbefehlsgebung selbständig die vorgenannten Gründe zu prüfen.  Von dieser Verantwortung werden sie nicht entbunden.

Dabei sollten bei gewissenhafter Dienstausübung, soweit nicht vollständige Ignoranz gegenüber Fakten und inzwischen auch wissenschaftlichen Studien herrscht, sich objektiv aufdrängende Gefahrenaspekte dieser Impfung sowie deren fehlende Wirksamkeit zur Kenntnis genommen und dann in die maßgeblichen rechtlichen Kategorien der Unzumutbarkeit bzw. Unverhältnismäßigkeit eingeordnet werden.

Sich dieser eigenen rechtlichen Verantwortlichkeit mit Hinweis auf rechtliche Bindungen (wie z.B. den Impfkatalog) bewusst entziehen zu wollen, stellte für einen Soldaten oder hier eine Soldatin – eine bemerkenswerte Verantwortungslosigkeit – in für das Leben und die Gesundheit von unterstellten Soldaten – entscheidenden Fragen dar. 

Jeder vermeidbare gesundheitliche Schaden, den ein Soldat durch einen unverhältnismäßigen bzw. unzumutbaren Impfbefehl erleidet, geht „auf das Konto“ solcher in dieser Hinsicht  – „bequemen“ Vorgesetzten, da befehlsempfangene Soldaten eine Auseinandersetzung mit ihren Vorgesetzten und Nachteile für ihre Karriere fürchtenden mit denen sie in der der Zukunft leben müssen.

Auch hier ist „Zivilcourage“ im militärischen Bereich gefragt und nicht blindes Folgen.

Den Original-Beschluss können sie hier aufrufen.

Das Truppendienstgericht Süd entschied übrigens schon einmal in diese Richtung. Am 8. Juli 2022 beschloss es, dass ein Soldat die Impftauglichkeitsprüfung bezüglich der Corona-Impfstoffe nicht dulden müsse.

Der Wortlaut dieses Beschlusses lässt an Klarheit nichts zu wünschen übrig. 

 

Ich darf Ihnen als einer derjenigen, der den Corona-Wahnsinn von Anfang an und die folgende Covid-Impfkampagne als die bisher größte Fehlleistung der Medizingeschichte kritisiert hat, versichern, dass die Verantwortlichen irgendwann deswegen juristisch zur Rechenschaft gezogen werden. 

Allein in Deutschland mussten wegen Unfähigkeit, Behördenversagen, Amtsverletzung, Nötigung, Täuschung und Vertuschung mutmaßlich eine hohe fünfstellige Zahl an Opfern sterben, und solche Todesfälle geschehen weiter.

Die meisten dieser Opfer waren in keiner Weise relevant bedroht von Covid-19 und würden heute noch leben, als Schwestern, Brüder, Kinder oder Eltern.

Verbrechen gegen die Menschlichkeit sind von der Verjährung ausgeschlossen.

Quelle: Podcast von Bruce Wayne für Radio Qfm.network

Quelle: Achgut.com

Bild: bundeswehr-12019 Pixabay

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