Berlin – Verwaltungsgericht entscheidet gegen Klage von Michael Ballweg…

Am 13. Februar 2025 hat das Berliner Verwaltungsgericht drei Klageverfahren gegen die Auflösung bzw. Untersagung von Versammlungen der Querdenken-Bewegung abgewiesen.

Michael Ballweg, der Gründer von Querdenken, zeigte sich nach der Entscheidung enttäuscht.

Sein Rechtsanwalt, Ralf Ludwig, kritisierte die Urteilsbegründung des Richters scharf und bezeichnete sie als eine „Märchenstunde“.

Im Detail entschied das Gericht, dass die Auflösung zweier Querdenken-Demonstrationen und eines Protestcamps im Sommer 2020 rechtmäßig war.

Die Richter unter dem Vorsitz von Vizepräsident Wilfried Peters argumentierten, dass die Maßnahmen aufgrund von Verstößen gegen Auflagen gerechtfertigt waren, darunter das Tragen von Mund-Nasen-Masken und das Einhalten von Mindestabständen.

Anwalt Ludwig sah in der Urteilsbegründung des Gerichts eine politische Entscheidung, die nicht auf wissenschaftlichen Erkenntnissen basierte.

Er betonte, dass das Robert-Koch-Institut bereits damals Informationen hatte, dass Masken unter freiem Himmel wenig nützen.

Er warf dem Richter vor, kein Vertrauen in den Rechtsstaat und die Funktionsweise der Behörden zu haben, da die Polizei in Berlin diese Informationen hätte erhalten können.

Außerdem kritisierte er, dass der Richter das Urteil mit der Begründung rechtfertigte, es habe damals noch keine Corona-Impfung gegeben, was Ludwig im Jahr 2025 als unangemessen ansah.

Ballweg selbst äußerte sich nach der Urteilsverkündung  ernüchtert, da seiner Ansicht nach keine tatsächlichen Beweise vorgelegt wurden.

Er hatte erwartet, dass die Gegenseite sich für ihr Verhalten rechtfertigen müsste, was jedoch nicht der Fall war. Ballweg, sein Anwalt und viele Zuschauer verließen den Gerichtssaal noch während der Urteilsbegründung.

Ballweg kritisierte auch die fehlende Kooperationsbereitschaft der Polizei.

Er wunderte sich, warum die Polizei ihn nicht aufgefordert hatte, Einfluss auf die Menge der Versammlungsteilnehmer zu nehmen, obwohl er über Lautsprecheranlagen und Videoleinwände verfügte und 500 Ordner mit Funkgeräten im Einsatz hatte.

Stattdessen sei die Polizei zur Bühne gekommen und habe ihm mitgeteilt, entweder die Veranstaltung selbst aufzulösen oder dass die Polizei dies tun würde.

Zu Querdenken

Die Querdenken-Bewegung, die sich im Rahmen der Corona-Pandemie formierte, organisierte zahlreiche Demonstrationen in ganz Deutschland gegen staatliche Maßnahmen zur Eindämmung des Virus. 

Ballweg selbst wurde dann in einem wohl politische motivierten Prozess erst 9 Monate in Untersuchungshaft gelassen und nun läuft ein Prozess wegen versuchten Betrugs in 9.450 Fällen vor Gericht gestellt, da er angeblich mehr als eine Million Euro an Spenden für private Zwecke genutzt haben soll.

Die Staatsanwaltschaft warf ihm vor, die Spender bewusst getäuscht zu haben, indem er suggerierte, das Geld würde ausschließlich für die Querdenken-Bewegung verwendet werden.

Der momentane Verlauf des Prozesses deutet darauf hin, das es weder Beweise für eine Unterschlagung von Geldern durch Ballweg noch irgendeine Täuschungsabsicht gab.

Michael Ballweg bestritt von Anfang an diese Vorwürfe und betonte, dass er mehr Geld für Querdenken ausgegeben habe, als er eingenommen habe. Nach dem momentanen Stand der Verhandlung scheint es bewiesen, dass Ballweg weder Geld veruntreut noch jemals die Absicht dazu gehabt hat –

Das Gegenteil scheint der Fall:

Ballweg war ein wohlhabender Unternehmer und er hat wohl mehr Geld in die Organisation von Querdenken gesteckt als jemals durch Spenden gesammelt wurden

Sein Anwalt, Reinhard Löffler, kritisierte die Untersuchungshaft Ballwegs als grundlos und betonte, dass der Prozess die Unschuld seines Mandanten beweisen würde.

Bilder: Querdenken

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