FALL AUS BELGIEN
Europäischer Gerichtshof: Kopftuchverbot ist rechtens
Beamten darf das Tragen eines Kopftuches verboten werden. Das hat der Europäische Gerichtshof bestätigt. Auch in der Privatwirtschaft darf Frauen das Tragen der religiösen Kopfbedeckung verboten werden.
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat entschieden, dass Behörden ihren Beschäftigten das Tragen eines Kopftuchs oder anderer sichtbarer Zeichen religiöser Überzeugung am Arbeitsplatz untersagen dürfen. Das Gericht urteilte, dass eine solche Regelung nicht diskriminierend sei, vorausgesetzt, sie diene der Schaffung eines „vollständig neutralen Verwaltungsumfelds“ und werde „allgemein und unterschiedslos auf das gesamte Personal“ angewandt. Es sei jedoch erforderlich, dass die Regelung sich auf das „absolut Notwendige“ beschränke.