Baden-Württemberg, du grünes Paradies der Selbstgerechtigkeit, wo die Mühlen der Bürokratie so langsam mahlen, dass selbst ein Schneekönig vor Langeweile erfrieren würde!
In dieser idyllischen Landschaft, wo der „Amtsschimmel“ nicht nur wiehert, sondern galoppiert, spielt sich eine Posse ab, die selbst Kafka in den Wahnsinn getrieben hätte:
Der Prozess gegen Michael Ballweg, den „gefährlichen“ Querdenker, der mit nichts als einem Megafon und ein paar kritischen Gedanken die Republik ins Chaos zu stürzen drohte. Oder auch nicht.
Aber wer fragt schon nach Fakten, wenn Ideologie das Ruder übernimmt?
„Das Finanzamt-Pingpong“.
Eine gerichtlich angeordnete Steuerprüfung – ja, genau, die Art von Prüfung, die normalerweise schneller erledigt ist als ein Kaffee bei Starbucks – hat ergeben, dass dem armen Mann nicht nur keine Steuerschulden angelastet werden können, sondern dass das Finanzamt ihm tatsächlich 200.000 Euro zurückzahlen muss!
Das passt doch nicht ins grüne Narrativ!
Neun Monate! Das ist länger, als manche grüne Wahlkampagne braucht, um das Klima zu retten!
Warum? Weil man in der grünen Idologie von Baden-Württemberg nicht einfach aufgibt, wenn es darum geht, einen Mann zu zerstören, der es gewagt hat, gegen Corona-Maßnahmen zu demonstrieren.
Schon 2024 hatte ein Gericht klargestellt, dass dieses Zuständigkeits-Pingpong nicht zulässig ist.
Da sitzt ein Mann, der neun Monate unschuldig in Haft war, dessen Steuerprüfung ergab, dass er Geld vom Staat zurückbekommt, und dennoch wird der Prozess weitergezerrt wie ein alter Kaugummi unter einem Schuh.
Weil er es gewagt hat, „Querdenken“ zu gründen, eine Bewegung, die in den Augen der grünen Eliten nichts weiter ist als eine Horde verwirrter Bürger, die es wagen, Fragen zu stellen.
Menschenverachtung?
Oh, das ist hier kein Nebenprodukt, das ist die Hauptzutat!
„Schieben wir die Zuständigkeit nach Peine!“
Und während Ballweg weiter durch die Mühlen der Justiz gedreht wird, können wir uns nur vorstellen, wie die grünen Strippenzieher in ihren Büros sitzen, Akten hin- und herschieben und sich gegenseitig auf die Schulter klopfen:
Zeit schinden, den „Staatsfeind“ mürbe machen, die Querdenker verhöhnen und zeigen, wer hier das Sagen hat. Rechtsstaat?
Pfft, das ist was für naive Träumer.
Am Ende bleibt nur eine bittere Erkenntnis:
Und irgendwo in Peine sitzt ein Finanzbeamter, der sich fragt, warum er plötzlich für einen Stuttgarter Prozess zuständig sein soll.
Willkommen in der Bundesrepublik, wo der Rechtsstaat zur Lachnummer wird und die Ideologie die Feder führt.
Quelle: Querdenken711
querdenken-711 Zitat:
Was dieser Fall zeigt
Dieses Zuständigkeits-Wirrwarr ist mehr als ein Versehen. Es ist Teil eines größeren Problems:
Eine Verwaltung, die handelt, aber sich später nicht verantwortlich zeigt. Ein Verfahren, das auf angeblich fehlenden Steuerunterlagen basiert – obwohl die Erklärungen längst eingereicht wurden. Und ein Ministerium, das lieber auf Imagepflege setzt als auf Aufklärung.
QUERDENKEN-711 dokumentiert weiter. Für Wahrheit. Für Freiheit. Für Rechtsstaatlichkeit.
Anfrage von Michael Ballweg an das Finanzamt Stuttgart IV
An das
Finanzamt Stuttgart IV
Postfach 10 60 52
70049 Stuttgart Steuernummern: 93009/XXXXX, 93009/XXXXX Datum: 17.06.2025 Anfrage zu Pfändungen und Abrechnungsbescheiden – media access GmbH i. L. Sehr geehrte Damen und Herren, ich wende mich als ehemaliger Geschäftsführer der media access GmbH i. L. an Sie. In steuerlichen Fragen werde ich von der Burberg Steuerberatungsgesellschaft mbH vertreten, möchte aber ergänzend persönlich Auskunft einholen. Bitte teilen Sie mir mit: 1. Auf welche Steuerarten, Zeiträume und Forderungen sich die Pfändungs- und Einziehungsverfügungen vom 05.06.2023 (107.879,72 €) und vom 13.07.2023 (23.956,55 €) konkret beziehen. 2. Ob zu diesen Forderungen bereits Abrechnungsbescheide erteilt wurden oder erteilt werden können. Ich verweise auf die Verfügung des Landgerichts Stuttgart vom 27.05.2025 (Az. 10 KLs 3 Js 15816/22), die das Finanzamt ausdrücklich zur Neuberechnung der steuerlichen Positionen der media access GmbH i. L. aufgefordert hat – darunter Umsatzsteuer, Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer 2020. Diese gerichtliche Anordnung zeigt, dass auch für die media access GmbH i. L. wesentliche steuerliche Fragen derzeit streitig sind. Vor diesem Hintergrund halte ich die Ausstellung eines Abrechnungsbescheids für geboten. Ich bitte um zeitnahe Rückmeldung. Mit freundlichen Grüßen Michael Ballweg
Quelle: Querdenken-711
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