„Aus dem Umstand, dass möglicherweise bei anderen Versammlungen in Berlin der jüngeren Zeit (CSD-Aufzug und Mietendeckel-Protest) Abstände nicht eingehalten und Masken nicht durchgängig getragen wurden, könne der Antragsteller nicht ableiten, selbst von einem Verbot verschont zu werden“, hieß es in einer Mitteilung des Gerichts.
01/08