Das Oberverwaltungsgericht schloss sich am Samstag der Vorinstanz an und ergänzte noch, dass Verstöße gegen allgemeine rechtliche Vorgaben nicht als Teil des Protests gegen die staatlichen Corona-Maßnahmen von der Versammlungsfreiheit gedeckt seien, wenn sie zugleich Gefahren für die Gesundheit und das Leben von Menschen begründeten. Der Beschluss sei "unanfechtbar", hieß...
01/08