Die Anklage behauptet, dass Fuellmich zwischen dem 19. März 2021 und dem 4. Juli 2022 insgesamt 16 Überweisungen im Wert von 357.000 Euro auf sein Kanzleikonto veranlasst habe, die nicht den satzungsmäßigen Zwecken entsprachen und überwiegend zum Nachteil der Gesellschafter erfolgten. The post Dr. Reiner Füllmich – Gründer des Corona-Ausschusses...
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