Mittels PCR-Tests läßt sich nur das Vorhandensein von SARS-CoV-2-Erbguts feststellen, nicht, ob aktuell vermehrungsfähiges Virenmaterial und damit ein Krankheitserreger tatsächlich vorhanden ist und eine Infektion im Sinne des deutschen Infektionsschutzgesetzes besteht. Um dies festzustellen, bedürfte es weiterer Tests, die aber regelmäßig nicht durchgeführt werden. Ob man aus einem (ordnungsgemäß zustandegekommenen)...
14/09