10/01

Ärztliche Atteste – Oberverwaltungsgericht kippt neue Anforderungen

Es stehe absolut in Frage, ob dieser datenschutzrechtliche Eingriff durch das Infektionsschutzgesetz eine ausreichende rechtliche Grundlage habe, erklärten die Richter. „Eine konkrete Diagnose würde dann an nicht öffentlichen Stellen wie Geschäften, öffentlichen Verkehrsmitteln, bei Demonstrationen oder religiösen Veranstaltungen zu offenbare“. Dabei handele es sich jedoch um gesundheitsbezogene Daten, die einem...