Pressestelle der Staatskanzlei Bayern

Sehr geehrte Frau Tanja Sterian, sehr geehrter Herr Wolfgang Wittel,

wenn Sie schon die Pressearbeit für unseren nicht mehr ganz so innig geliebten Herrn Ministerpräsidenten Söder übernommen haben, können Sie mir sicherlich weiterhelfen.

Schon seit Ausbruch der Pandemie im März letzten Jahres suche ich verzweifelt eine zertifizierte und durch wissenschaftliche Studien belegten Schutz aufweisende FFP2 Maske, welche gegen diesen tödlichen Virus hilft.

Nach einer Anfrage bei mittlerweile mindestens 100 Apotheken im In- und Ausland bin ich selbst nach 10 Monaten nicht fündig geworden. Masken welche über das CE Prüfzeichen verfügen sind stets mit dem Zusatz versehen „wirkt nicht gegen Covid“, „kein Schutz vor Covid“ oder nicht geeignet sich vor Covid zu schützen.

Da Sie, bzw. Ihr über allen Dingen stehender Chef,

ab Montag eben diese Masken als verpflichtend bei der Nutzung des ÖPNV und beim Betreten des Einzelhandels vorschreiben, wäre ich ihnen sehr dankbar, wenn Sie mir eine Bezugsquelle (eine einzige Bezugsquelle würde mir schon reichen) für eine FFP2 Maske mit belegtem Virenschutz gegen Covid und dessen auch schon im Umlauf befindlichen Mutationen nennen würden.

Außerdem wäre es wohl angebracht, eine derartige Maske der Bevölkerung zur Verfügung zu stellen. Die von uns entrichteten Steuern müssten doch vollkommen ausreichend für diesbezügliche Beschaffungen seitens der Landesregierung sein!

Des weiteren erwarte ich auch eine Stellungnahme bezüglich der Aussage des RKI, dass eine FFP2 Maske nur nach ärztlicher Untersuchung getragen werden soll. Wer wird im gegebenen Fall die Kosten dafür übernehmen?

Sollten Sie mir dies nicht übermitteln können, oder ich keine Antwort auf diese eMail erhalten, gehe ich davon aus, dass es eine solche FFP2 Maske nicht käuflich zu erwerben gibt. Als Schlussfolgerung dessen werde ich dann davon ausgehen, dass Sie unseren allwissenden Herrn Ministerpräsidenten falsch verstanden haben und die Anordnung somit hinfällig ist. Etwaige Bußgeldbescheide oder Anhörungen werde ich zur Bearbeitung in eigener Zuständigkeit an Sie übersenden.

Ich erwarte eine fundierte Stellungnahme bis spätestens 17.01.2021.

Mit freundlichen Grüßen

R.Freund

Quelle: Telegramm Markus Haintz

Bild: Pixabay – christianpackenius

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