Offener Brief und Pressemitteilung von Querdenken-711 Stuttgart

Präsident Prof. Dr. Harbarth, bitte treten Sie zurück!

Stuttgart/07.04.2021

Richter und Richterinnen, insbesondere die des Bun­desverfassungsgerichtes (BVG), haben dafür Sorge zu tragen, dass sie in ei­ner Verfahrenssache kein persönliches Interesse an dessen Ausgang haben.

Seit mindestens 1984 legt das BVG die Befangenheitsvorschriften für die Richter viel zu großzügig aus. Bei möglicher Befangenheit eines Richters oder einer Richterin des BVG hat der Senat seit 1993 die Möglichkeit, eine Beschwerde ohne Begründung schlichtweg nicht zuzulassen. Damit wird möglicherweise ein höchst umstrittener oder gar befangener Richter prak­tisch willkürlich geschützt. Wir sehen bei einem Richter am BVG einen Inte-ressenskonflikt und fordern ihn zum Rücktritt auf.

Der Wahlkampf der Regierung ist offenbar in vollem Gange:

Die maximale Beschädigung der politischen Unabhängigkeit und Glaubwür­digkeit des deutschen Bundesverfassungsgerichts, als unparteiliches Rechts­staatsorgan, zeigte sich derweil für uns in jüngster Zeit durch ein Interview eines hochumstrittenen und einflussreichen CDU-Mitglieds:

Am 02.04.2021 im Deutschlandfunk und einen Tag vor der Demonstration in Stuttgart – wel­che durch die Bürgerinitiative Querdenken organisiert wurde und bei der eine große breite Masse der demokratischen Bürgerschaft der gesamten Republik auf die Straße gegangen ist, um für die Wiederherstellung ihrer Grundrechte einzustehen und gegen die wissenschaftlich fragwürdigen und unverhältnis­mäßigen Corona-Maßnahmen zu protestieren – outete sich Herr Prof. Dr. Ste­phan Harbarth, CDU-Mitglied, Richter und seit kurzem Präsident des Bundes­verfassungsgerichts, für viele Beobachter als gesinnungstreuer Parteige­nosse, sowie als politischer Verteidiger und scheinbarer Busenfreund der An­gela Merkel.

Dass es zudem ein indirektes negatives Statement zu unserer, nur einen Tag daraufhin folgenden Demonstrationen war, ist zu vermuten.

Seine Kanzlei hatte außerdem einst die Firma VW beim Diesel-Skandal vertre­ten.

Es gab daher viel Streit um seine möglichen Interessenskonflikte und die Gefahr seiner politischen Einflussnahme auf die deutsche Rechtsprechung, noch bevor er das Amt als Richter antrat.

Nun verteidigte er die autokrati­sche Vorgehensweise der Kanzlerin und die seit über 13 Monaten anhaltende Aushebelung der zivilen Grundrechte. Mitgehangen, mitgefangen, so scheint’s, immerhin wurde er von Frau Merkel zum Amt des obersten Rich­ters der Republik vorgeschlagen.

Und so sprach er als Fürsprecher für seine Mentorin, verteidigt sie, wie es sich für einen Parteigenossen der ersten Stunde gehört und äußerte sich zu Gunsten der Kanzlerin, oh Wunder, kurz nachdem ihr die Vertrauensfrage gestellt worden war. Und das tat er, welch‘ Überraschung, offen und dreist – im öffentlich-rechtlichen Rundfunk:

https://www.deutschlandfunk.de/covid-19-verfassungsgerichts-praesident-harbarth-verteidigt.1939.de.html?drn:news id=1244281

Die Schlagzeile lautet:

„ Verfassungsgerichts-Präsident Harbarth verteidigt Corona-Management“

Damit meint er Kanzlerin Merkel und Gesundheitsminister Jens Spahn, bei­des seine CDU-Parteigenossen.

Das Ganze wird serviert mit dem Untertitel:

„Der Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Harbarth, hat angesichts wachsender Kritik an der deutschen Corona-Politik um Verständnis für die Verantwortlichen geworben.“

Aha, so sieht er das also? Wie kann er von uns erwarten, dass wir Verständnis für die Politik derer haben sollen, die seit über einem Jahr die Grundrechte von mehr als 83 Millionen Menschen beschneiden, unbescholtene Bürger durch Parks beim Joggen nachjagen, sie einsperren, isolieren, schikanieren und nötigen, tausende von Existenzen ruinieren, von Privilegien reden, wenn sie Grundrechte meinen, von Infektionen reden, wenn Sie positiv Getestete meinen, von Ansteckungsverdächtigen reden, wenn sie Gesunde meinen?

Und die schon jetzt viele Menschen durch Sanktionen zur Impfung drängen, die freie Wirtschaft durch Lockdowns dabei ruinieren, während sie als Parla­mentsabgeordnete unser Geld in Anspruch nehmen?

Ist es denn nicht eher so, dass wir Bürger vom Bundesverfassungsgericht Schutz für unsere Grund-, Freiheits-, und Abwehrrechte gegenüber den Verantwortlichen und Verständ­nis erwarten dürfen? Und dass wir eben gerade keine Werbeveranstaltung für die Politik der CDU und für die Pharmaindustrie durch einen Richter im staatlich finanzierten Sender ertragen müssen?

Doch was sagt er stattdessen dazu?

Zitat;

„Zur Kritik an den Konferenzen der Regierungschefs von Bund und Ländern, sagte Harbarth, die Notwendigkeit einer raschen Reaktion auf neue Entwicklungen erfordere auch Handlungsspielräume für die Regie­rungen. „Sind die Zuständigkeiten zwischen Regierung und Ländern aufge­teilt, so führt bei lebensnaher Betrachtung kein Weg an einem Koordinati­onsgremium vorbei.“

Hier erzählt ein Richter, der möglicherweise über die Verfassungsmäßigkeit der Konferenzen entscheiden muss, wie er zu den Regierenden steht, nämlich wohlwollend und unterstützend. Mehr Einmischung in Tagespolitik und Wer­bung für die aktuelle Regierung geht nicht. Und was erklärt er uns noch:

„Frankreich kennt keinen Föderalismus und kommt mit seinem zentral­staatlichen Ansatz bisher schlechter durch die Krise als Deutschland.“

Diese Aussage stellt einen Affront gegenüber den französischen Nachbarn dar.

Ob Deutschland besser durch die Krise komme, kann man erst bewerten, wenn man den wissenschaftlichen Gesamtüberblick und Abstand dazu hat. Er aber wirbt für die Politik der aktuellen Regierung und versucht offensichtlich das ramponierte Image der CDU während des Wahlkampfjahres aufzupäp­peln und den Vorwurf des politischen Versagens von der Kanzlerin abzu­schmettern. Zuletzt äußert er:

„Doch möge es Konstellationen geben, in denen ein bundesweit einheitli­ches Vorgehen sinnvoller sein könne als föderale Vielfalt, räumte Harbarth ein“ und bläst damit ins Horn der Kanzlerin und gegen die Autonomiebestre­bungen der Ministerpräsidenten der einzelnen Bundesländer.

Frau Merkel erklärte kurz zuvor einer schier um Antwort bettelnden Anne Will – die sich übrigens im Interview mit ihr in beinahe journalistischer Selbst­kastration und Devotheit erging – wann sie denn endlich beabsichtige noch härter gegen die Bevölkerung vorzugehen, wie sie den Föderalismus im spe­ziellen bei den Freiheitseinschränkungen auszuhebeln gedenke und wie lange sie das Volk noch einzusperren plane, nachdem sie sich einerseits ent­schuldigte, um danach die gesamte Verantwortung an die Ministerpräsiden­ten der Bundesländer abzuwälzen versuchte.

„L’etat est moi“ hätte sie einfach sagen können, bei diesem Possenspiel im staatlich finanzierten Sender-Theater. Damit wäre alles gesagt gewesen. Denn wie wir aus Davos und der Merkel-Rede aus dem WEF (World Economic

Forum) wissen: Erst wenn 7 Milliarden Menschen weltweit geimpft sind, soll laut Frau Merkel der Lockdown vorbei sein, ganz im Sinne von Bill Gates.

Mit Stoffen, die erst seit kurzem getestet wurden, deren langfristige Nebenwir­kungen wissenschaftlich bisher gänzlich unbekannt sind, die wir als Steuer­zahler finanzieren müssen und die von einer europäischen Arzneimittelbe­hörde namens EMA freigegeben wurden, deren Chefin seit 16.11.2020, Frau Dr. Emer Cooke ist, die bis vor kurzem noch für die verschiedensten Pharma-Unternehmen gearbeitet hatte und bislang Vorsitzende der EFPIA, der größ­ten Lobby-Organisation der europäischen Pharmaindustrie war.

Und: deren Impfstoff-Nebenwirkungsliste von Tag zu Tag erschreckend heranwächst, wie man im Register der EMA nachlesen kann. Wissen Sie, für welche Pharmafir-men diese besagte Chefin viele Jahre konkret gearbeitet hat, bevor sie zur EMA wechselte? Raten Sie mal … Bingo!

Prompt kommt am 05.04.2021 auch noch Ministerpräsident und CDU-Ge­nosse Armin Laschet über einen weiteren öffentlich-rechtlichen Sender zu Hilfe, um wohl die fallende Wählerquote der CDU abzufedern, und erfindet nach einem Lockdown, einem „Lockdown Light“ nun den „Brücken-Lockdown“ und stärkt der Kanzlerin den Rücken:

https://www.tagesschau.de/inland/laschet-will-uebergangslockdown-101.html

Was auch immer die Kanzlerin beabsichtigt, es sind ihre politischen Entschei­dungen in einem Staatsgebilde, welches nach ihrem Gutdünken derzeit mit Hilfe ihrer Parteigenossen und die durch uns finanzierten Staatsmedien zu­sammengeschneidert werden soll und dafür hat sie scheinbar ihre Fürspre­cher überall installiert, z.B. den Präsidenten im Bundesverfassungsgericht und ihre nicht vom Volk gewählte Kommissarin in der EU.

Von Wissenschaft und medizinischen Notwendigkeiten werden diese Entscheidungen jedenfalls nicht maßgeblich geleitet. Doch zurück zu Herrn Harbarth und dem Deutsch­landfunk:

Der Deutschlandfunk beließ es am 02.04.2021 aber nicht nur allein beim In­terview mit Herrn Harbarth, sondern ließ auch noch seinen Parteigenossen Lothar de Maiziere zu Wort kommen, der just und zeitgleich und wie abge­sprochen im Schulterschluss mit dem CDU-Kollegen Harbarth den Vorschlag in die Runde warf, nicht nur gleich die Grundrechte für alle Bürger weiterhin einzuschränken, sondern gleich auch noch das Grundgesetz für die Kanzlerin zu ändern und ihrer Idee anzupassen, um ihre autokratische Vorstellung leichter durchsetzen zu können. Da passt doch ein Präsident des Bundesver­fassungsgerichts, der die Kanzlerin so gut versteht und vorab schon ankün­digt, wie er wohlmöglich zu ihren Gunsten entscheiden würde, ganz gut, nicht wahr?

Noch im November 2020 kritisierte der Deutschlandfunk den Umbau des tür­kischen Rechtsstaates durch das willkürliche Vorgehen des Präsidenten Erdogan, in Form des Einsetzens von gesinnungstreuen Beamten, während Herr Harbarth schon seit Juni 2020, mitten in den Grundrechtseinschränkun­gen, ohne großes Tam-Tam als Präsident des Bundesverfassungsgerichts den Richterstuhl still und leise schon längst erklommen hatte. Dort heißt es dazu:

„Die Gewaltenteilung ist praktisch aufgehoben, die Justiz ist der Exekutive unterworfen. Und selbst das Verfassungsgericht soll ausgehebelt werden.“

 

Quelle: https://www.deutschlandfunk.de/tuerkei-wie-erdogan-die-justiz-um-baut.724.de.html?dram:article id=487077

Tatsächlich? So etwas Verwerfliches geschieht in der Türkei? Dieser böse Erdogan aber auch! Doch auch bei uns scheint eine politische Inzucht der Postenvergaben voranzuschreiten. Wir sollten daher in der Bundesrepublik Deutschland tatsächlich selbst mal ganz genau auf den Umbau des eigenen Rechtsstaates blicken, anstatt über die Türkei zu wettern, denn sonst wachen wir wohlmöglich in der Bananenrepublik Deutschland auf.

Die Aussagen dieses Richters, als Präsident des Bundesverfassungsgerichts und als Repräsentant eines „unabhängigen“ Grundrechtsorgans, sind aus un­serer Sicht ein rechtsstaatliches Fiasko und schlagen all denen ins Gesicht, die als Bürger Verfassungsbeschwerden wegen der aktuellen Corona-Politik und gegen die Regierung zum Schutz ihrer bürgerlichen Abwehr- und Frei­heitsrechte eingereicht haben und die zum großen Teil immer noch unbeant­wortet in Karlsruhe liegen.

Herr Harbarth stand noch im Jahre 2013, als Parteigenosse der CDU, Seite an Seite auf Wahlplakaten neben Kanzlerin Merkel, war Mitglied des Bundes­tages und wurde, so munkelt man, von der Kanzlerin höchstpersönlich durch ihren Einfluss in sein Amt als Präsident des Bundesverfassungsgerichts ge­hievt, was schon im Sommer 2020 zu großen Diskussionen und Protesten führte. Gegen seine Benennung als Richter gab es sogar Petitionen von Juris­ten, der Aufschrei der Empörung war groß. Selbst der polnische Außenminis­ter Czaputowicz sah in der Ernennung Harbarths als Präsident des Bundes­verfassungsgerichts die Gefahr einer „politischen Einflussnahme“ auf die deutsche Rechtsprechung.

Tja, jetzt haben wir den Beweis, dass all die Skeptiker und Kritiker dieses fragwürdigen und leisen Vorgangs von möglicher Kumpanei und Seilschaften der Karriereleiter eines Parteigenossen der Kanzlerin scheinbar Recht behal­ten hatten. Und wenn Herr Harbarth am 03.04.2021 in den Medien, gleich ei­nem Ping-Pong-Spiel, die spätere politische Aussage des CDU-Genossen Seite 5 von 12 07.04.2021

Spahn dahingehend vorbereitet und ebnet, Geimpften mehr „Freiheiten“ bei Reisen zu gewähren und damit an Grundrechte Bedingungen knüpfen will und sie zu Privilegien macht, dann stellt sich uns die Frage, was Herr Harba­rth in Karlsruhe eigentlich tatsächlich macht? Parteipolitik aus dem Präsiden­tenstuhl des Bundesverfassungsgerichts heraus?

Quelle, Harbarth, 03.04.2021: https://deutsche-wirtschafts-nachrich-

ten.de/510961/Grundrechte-nur-nach-Impfung-Praesident-des-Bundesver-

fassungsgerichts-sorgt-mit-Aussage-fuer-Eklat

Quelle, Spahn, 04.04.2021: https://www.handelsblatt.com/politik/deutsch-land/corona-pandemie-spahn-kuenftig-mehr-freiheiten-fuer-geimpfte-lauter-bach-und-fdp-befuerworten-vorschlag/27066834.html?ticket=ST-2563555-j2ogqcE2iLgGdffEpXdm-ap6

Dass das Volk zur Impfung genötigt und erpresst werden soll, bevor der Lockdown beendet würde, sehen viele Zivilisten, Verfassungsrechtler und Me­diziner kritisch:

Sarah Luzia Hassel-Reusing äußert sich auf ihrer Online-Seite als Menschen­rechtsverteidigerin im Sinne der Uno-Resolution 53/144, die die Einreichung einer Strafanzeige in Den Haag vorbereitet, dass die Methoden der Regierung zur Instrumentalisierung der Angst dienen sollen.

Sie sagt: „Schon seit über einem Jahr wird die Bevölkerung mit Schockpropaganda, Isolation und immer drastischer räumlich und zeitlich ausgeweiteten Maskenpflichten gepeinigt und wird auch dadurch klarer, dass, wie es die Kanzlerin in der Bundespressekonfe­renz zugegeben hat, die Corona-Maßnahmen politisch motiviert sind. Das ist mit der Menschenwürde (Art. 1 Abs. 1 GG) und dem grundrechtsgleichen Wahlrecht (Art 38 GG) unvereinbar und überschreitet in vielen Fällen die Grenze zur psychischen Folter und vor allem beim Maskentragen über lange Zeiträume und bei starker körperlicher Belastung sogar die zur körperlichen Folter. Die Folter ist in Deutschland gleich mehrfach völkerrechtlich verboten und strafbewehrt*. Art. 2 der Anti-Folter-Konvention (CAT) der Uno wird sehr deutlich […]

Gleichzeitig werden für unser Immunsystem wichtige Ausdrucksformen der Liebe wie Lächeln, Umarmungen und Küssen mit Bußgeldern bekämpft, denn Liebe ist stärker als Angst und steht Bestrebungen, mit Angst zu herrschen, im Weg. Sport und Kultur sowie ganze Branchen werden durch Shutdowns zer­stört und die Einnahmebasis von Staatshaushalt und Sozialversicherungen im­mer akuter gefährdet. Dass PCR-Tests allein keine Infektionen feststellen kön­nen, hat am 20.01.2021 nun auch die WHO bestätigt. Die ganze „Testpande-mie“ gemäß dem Strategiepapier für das Innenministerium „Wie wir Covid-19

unter Kontrolle bekommen“ vom 22.03.2020 passt zum Geständnis der Kanz­lerin in der Bundespressekonferenz, dass die Maßnahmen politisch motiviert sind.“ (Quelle: https://unser-politikblog.blogspot.com/)

(Korrektur: Im Ursprungsbrief stand fälschlicherweise Psychiaterin, anstatt Psychologin mit Zulassung zur Psychotherapie nach dem HPG. Wir bitten die­ses Missverständnis zu entschuldigen.)

Die Aussagen des Herrn Harbarth sind in Anbetracht seiner neutralen und unabhängigen Aufgabe als Richter eine Ungeheuerlichkeit und ein waschech­ter politischer Skandal.

Das Bundesverfassungsgericht ist das höchste Gericht der Bundesrepublik Deutschland. Es hat das Grundgesetz und die bürgerlichen Abwehr- und Frei­heitsrechte vor der Staatsgewalt zu verteidigen, die Machtbegrenzung der Le­gislative vorzunehmen und gilt als die Judikative, Rechtsspruchkörper und als 3. Gewalt im Staat, die innerhalb der Gewaltenteilung zwischen Legisla­tive und Exekutive als das wichtigste Kontrollorgan, seit 1949 und der Ein­führung die Grundgesetze, eine politische Gleichschaltung und ein Regime zu verhindern hat. Das Bundesverfassungsgericht hat die Aufgabe die Politik dieser Republik in Form von korrigierenden Urteilen in seine Schranken zu weisen, die Bürger vor staatlicher Willkür zu schützen und dem deutschen Volke zum Wohle gerecht zu dienen sowie deren Würde zu achten und zu wahren. Dabei hat es sich auf keinen Fall in Tages- und Parteipolitik einzumi­schen. Die Verhaltensleitlinien, denen die Richter und Richterinnen unterwor­fen sind, werden daher deutlich definiert:

https://www.bundesverfassungsgericht.de/DE/Richter/Verhaltensleitli-nie/Verhaltensleitlinien_node.html

Im Allgemeinen Verhaltensgrundsatz der Richter und Richterinnen ist daher zu lesen:

„1. Die Richterinnen und Richter des Bundesverfassungsgerichts verhalten sich innerhalb und außerhalb ihres Amtes so, dass das Ansehen des Ge­richts, die Würde des Amtes und das Vertrauen in ihre Unabhängigkeit, Un­parteilichkeit, Neutralität und Integrität nicht beeinträchtigt werden. (…)

  1. Die Mitglieder des Gerichts üben ihr Amt in Unabhängigkeit und Unpar­teilichkeit aus, ohne Voreingenommenheit im Hinblick auf persönliche, ge­sellschaftliche oder politische Interessen oder Beziehungen. (…)
  1. Nichtspruchrichterliche Tätigkeit
  1. Die Wahrnehmung der nichtspruchrichterlichen Tätigkeit darf die Erledi­gung der spruchrichterlichen Tätigkeit nicht beeinträchtigen. Das gilt ins­besondere für wissenschaftliche Veröffentlichungen, Vorträge, Reden so­wie die sonstige Teilnahme an Veranstaltungen und die damit verbundenen Reisen. (…)“

An die Verhaltensleitsätze der „Unabhängigkeit, Unparteilichkeit, Unvoreinge­nommenheit, im Hinblick auf persönliche, gesellschaftliche und politische Inte­ressen oder Beziehungen“ sieht sich Herr Harbarth offenbar, und wie wir le­sen können, seit Kurzem scheinbar nicht mehr gebunden?

Dort stehen dazu auch nur folgende Richternamen:

Voßkuhle, Kirchhof, Eichberger, Schluckebier, Masing, Paulus, Huber, Her­manns, Baer, Britz, Müller, Kessal-Wulf, König, Maidowski, Langenfeld, Ott. Herr Harbarth selbst findet sich nicht darunter.

Herr Kirchhof, ehemals stellvertretender Präsident am Bundesverfassungs­gericht, äußerte klare Worte und warnt vor der Aushebelung des Parlaments sowie vor der Verfassungswidrigkeit der Einschränkungen und zeigt sich da­mit politisch unabhängig, korrektiv, neutral und integer:

https://www.judid.de/ex-bverfg-richter-neuer-lockdown-unzulaessig/

https://www.evangelisch.de/inhalte/184539/02-04-2021/ex-verfassungsrich-

ter-bundestag-mehr-corona-politik-beteiligen

Hans-Jürgen Papier, ehemals Präsident des Bundesverfassungsgerichts, teilt die Erkenntnis, dass die Corona-Maßnahmen sinngemäß möglicherweise will­kürlich und damit verfassungswidrig seien, und zeigt sich damit politisch kor­rektiv, unabhängig, neutral und integer:

https://rsw.beck.de/aktuell/daily/meldung/detail/papier-kritisiert-neues-corona-gesetz-als-persilschein-fuer-regierung

Herr Papier setzt noch einen drauf und äußerte: „Verfassungsrechtler Papier: Die Deutschen sind keine Untertanen“

Quelle: https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/121810/Verfassungsrechtler-Papier-Die-Deutschen-sind-keine-Untertanen

Schon im Jahre 2018 warnte der erfahrene Verfassungsrechtler vor der schleichenden Erosion des Rechtsstaates mit seinem Buch „Die Warnung“, die sich seit 2015 abspiele:

https://www.ardmediathek.de/video/tele-akademie/prof-dr-hans-juergen-pa-

pier-die-warnung-ueber-die-schleichende-erosion-des-rechtsstaats/swr-fern-

sehen/Y3JpZDovL3N3ci5kZS9hZXgvbzEyMTIzMzM/

Und nicht nur Herr Papier und Herr Kirchhof beschweren sich über totalitäre Tendenzen durch übergriffige Einflussnahme das Kanzleramt in den unab­hängigen Rechtsstaatsapparat. Viele Verfassungsrechtler halten die derzei­tige Vorgehensweise der Regierung für nicht mehr verfassungskonform. Nicht so das CDU-Mitglied Harbarth: Er zeigt sich stattdessen lieber offen, die Legislativperiode von 4 auf 5 Jahre hochzusetzen, um den deutschen Bür­gern die politische Selbstbestimmung noch länger zu entziehen.

Und natürlich ist wieder der Deutschlandfunk mit von der Partie und beruft sich dabei auf die mächtige Funke-Mediengruppe:

https://www.deutschlandfunk.de/bundestagswahlen-verfassungsgerichts-praesident-harbarth.1939.de.html?drn:news id=1245136

Wir haben all die Warnungen der unabhängigen Verfassungsrechtler und ehemaligen Richter sehr wohl verstanden: Die Aussagen des Herrn Harbarth sind aus unserer Sicht nicht nur eine Frechheit gegenüber dem deutschen Volk, sondern auch ein Fauxpas gegenüber den richterlichen Kollegen und Kolleginnen in Karlsruhe, die er damit sichtbar unter öffentlichen Druck setzt sich seiner politischen Vorstellung anzuschließen, noch bevor die Beschwer­den zu den Themen auf deren Tischen liegen.

Sehr geehrter Herr Harbarth,

ein Richter des Bundesverfassungsgerichtes, der sich in dieser Weise für viele Leser sichtbar tendenziös und voreingenommen in den Medien zur Regie­rungspolitik äußert, der eine Resolution des Europarates (Nr. 2361, 27.01.2021) zum Verbot der Benachteiligung von Nicht-Geimpften ignoriert und die übergriffige Staatsgewalt gegenüber den Bürgern verteidigt, hat das Vertrauen der Bürger und Bürgerinnen in den politisch unabhängigen Rechtsstaat unwiederbringlich verspielt.

Sie haben offensichtlich einen Interessenskonflikt zwischen ihrer Parteimit­gliedschaft und ihrem Amt! Bürger und Bürgerinnen, die gegenwärtig in die­sem Zusammenhang Beschwerden zu deren Schutze vor der Übergriffigkeit der Staatsgewalt beim Bundesverfassungsgericht einreichen, können nicht mehr mit Ihrer Unabhängigkeit, Unparteilichkeit und Integrität rechnen, wenn es um die politischen Interessen der CDU und die derzeitige Politik rund um die höchst umstrittenen Corona-Maßnahmen geht.

Bürger und Bürgerinnen, welche die freiheitlich demokratischen Grundrechte zurückerlangen wollen, die derzeit für über 83 Millionen Menschen einge­schränkt sind, damit durch den Lockdown ein unverzeihlicher Kollateralscha­den an Menschen und Wirtschaft angerichtet wird und bei dem es gleichzei­tig in den Büros der Abgeordneten vor Lobbyisten, Sippschaften und Günst­lingen nur so wimmelt, können Ihnen unter diesen Umständen nicht mehr vertrauen. Bitte treten Sie zurück und machen Sie den Weg für einen Verfas­sungsrechtler frei, der sich an die Verhaltensleitlinien des Bundesverfas­sungsgerichtes hält und parteiunabhängig agiert. Sie sind für dieses Amt aus unserer Sicht denkbar ungeeignet und haben scheinbar deutliche und sicht­bare parteipolitische Interessen.

Daher nehmen wir als Bürger und Bürgerinnen unser Recht auf wirksame Be­schwerde nach Art. 17 GG und Art. 13 EMRK wahr und wenden uns mit unse­rem offenen Brief an die Öffentlichkeit. Jeder, der sich über die Voreingenom­menheit des Repräsentanten des Bundesverfassungsgerichts als Volks-Sou­verän verletzt sieht und sich darüber beschweren möchte, hat die Gelegen­heit sich an bverfg@bundesverfassungsgericht.de zu richten. Wir sind nicht seine Untertanen und nicht die Steuerzahler und Finanziers seiner Parteige­nossen. Und auch wir sprechen ebenso im Namen des Volkes, wenn auch in ziviler Weise. Jedenfalls spricht Herr Harbarth nicht für uns und nicht für ei­nen erheblichen Teil der Bevölkerung. Er sollte bedenken, dass Art. 1 GG, Art. 3 Abs. 3 GG und Art. 20 GG von dieser Regierung bei all deren Bemühungen bisher durch das 3. IfSG noch nicht verboten, bzw. eingeschränkt werden konnte. Wir arbeiten daran, dass dies nicht nur so bleibt, sondern auch, dass wir unsere Grund- und Freiheitsrechte ohne einschränkende und erniedri­gende Bedingungen vollumfänglich wiedererlangen, wie es uns als Menschen zusteht.

Hinweis:

Wir bitten die freien Medien gemäß des Pressekodex entsprechend unabhän­gig, neutral, sorgfältig und wahrheitsgetreu zu berichten und danken allen, die das Berufsethos stetig einhalten und die guten Sitten wahren.

Die Bun­desrepublik Deutschland hat es in Zeiten wie diesen dringend nötig. Es wird sich nachträglich niemand herausreden können es nicht gewusst zu haben oder nur Befehle und Anweisungen befolgt zu haben.

Auch der Medienstaats­vertrag verpflichtet die öffentlich-rechtlichen Medien sich an den Maßstäben des deutschen Pressekodex zu orientierten. Dazu gehört die Wahrheits- und Sorgfaltspflicht (Ziffer 1 und 2), sowie das Verbot von Wahlkampfwerbung ohne dessen Kennzeichnung, das Verbot der Werbung mit medizinischen Be­richten und das Verbot von Vergünstigungen durch Lobbyisten oder Politiker (Ziffer 7, 14, 15). Aber das ist ein weiteres, heikles Thema, welches einmal an anderer Stelle erzählt werden wird…

Weitere Quellenbezüge:

Europarat, Resolution vom 27.01.2021 zur Corona-Impfung, Nr. 2361:

https://pace.coe.int/en/files/29004/html Pressekodex: https://www.presserat.de/pressekodex.html

Erschreckende Impfnebenwirkungen, EMA: https://www.epochtimes.de/meinung/ana-lyse/erschreckende-statistik-impfnebenwirkungen-jetzt-amtlich-a3483981.html

Dr. Emer Cooke, ehemals Lobbyistin der Pharmaindustrie: https://www.who.int/blue-print/about/emer-cook/en/

Dr. Emer Cooke, Leiterin der EMA: https://www.ots.at/presseaussen-dung/OTS 20210401 OTS0032/fpoe-hauser-ema-direktorin-hat-ihr-ganzes-arbeitsleben-mit-lobbying-fuer-die-pharmaindustrie-verbracht

Dr. Emer Cooke, Leiterin der Lobby-Organisation europäischer Pharmaindustrie:

https://www.efpia.eu

EMA: https://www.ema.europa.eu/en/news/emer-cooke-takes-office-head-ema

Statistik Impfnebenwirkungen: https://2020news.de/erschreckende-statistik-impfnebenwir-kungen-jetzt-amtlich/?fbclid=IwAR2q7vACvqlB4Tk32neELSqbQG 3z LyE-nIKU6ck1 tAsqtcGyMMBVGDnWM

Dr. Emer Cooke: https://de.wikipedia.org/wiki/Emer Cooke

Rede, Kanzlerin Merkel, WEF: https://www.bundeskanzlerin.de/bkin-de/aktuelles/rede-von-bundeskanzlerin-merkel-anlaesslich-des-davos-dialogs-des-world-economic-forum-am-26-januar-2021-videokonferenz–1844594

Dr. Harbarth, CDU-Mitglied, Merkels Mann für das Bundesverfassungsgericht:

https://www.welt.de/debatte/kommentare/article183830806/Hoechstes-deutsches-Gericht-Merkels-Mann-fuer-Karlsruhe-ist-der-richtige.html

Gemeinsamer CDU-Wahlkampf, Merkel und Harbarth: https://www.cdu-wiesloch.de/lo-kal 1 1 160 Wahlaufruf-Es-geht-um-Ihre-Zukunft.html

Harbarth, Wahl zum Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts: https://www.badische-zeitung.de/stephan-harbarth-zu-vize-des-bundesverfassungsgerichts-gewaehlt–160358100.html

Reaktion des Juristenverbandes: https://archiv.handels-blatt.com/document/HB 413D590C-564D-4088-9DCA-

257C9F340CEF%7CHBPM 413D590C-564D-4088-9DCA-257C9F340CEF/hitlist/0?all=&ti-cket=ST-85904-Df7enaDPJbA7MZaSeFvn-ap3

Petition gegen die bevorstehende Wahl Harbarths: https://www.dr-stoll-kollegen.de/news-urteile/abgasskandal/online-petition-gegen-die-bevorstehende-wahl-stephan-harbarths-zum

Widerstand der deutschen Juristen gegen Harbarth: https://www.lto.de/recht/nachrich-ten/n/juristinnenbund-homosexuelle-vertreter-kritisieren-nominierung-stephan-harbarth-praesident-bundesverfassungsgericht/

Problem Harbarth: https://www.spiegel.de/politik/stephan-harbarth-sein-vorgaenger-igno-rierte-es-wenn-jemand-sitzenblieb-a-00000000-0002-0001-0000-000161911775

Verfassungsbeschwerde von Juristen gegen Ernennung als Richter am Bundesverfas­sungsgericht: https://www.presseportal.de/pm/105254/4514110

Polens ehemaliger Außenminister Czaputowicz zur Ernennung Harbarths:

https://www.handelsblatt.com/politik/international/jacek-czaputowicz-nord-stream-2-killt-die-ukraine-polens-aussenminister-im-interview/23820652.html

Prof. Dr. Stephan Harbarth, Präsentation auf der Seite des Bundestages, Mitglied der CDU: https://www.bundestag.de/webarchiv/abgeordnete/biografien18/H/harbarth stephan-258436

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