Stadt Freiburg verbeitet schon genehmigte Demonstration 1 Stunde vor Beginn

Die Stadt Freiburg hat eine schon genehmigte Demonstration eine Stunde vor ihrem Beginn verboten. Damit verstößt die Stadtverwaltung ganz klar gegen geltendes Recht, denn diese Entscheidung muss Zeit für eine Überprüfung beim Verwaltungsgericht bekommen. Aus diesem Grund ist es zwingend vorgeschrieben, dass eine Ablehnung so früh erfolgen muss, dass der Veranstalter eine gerichtliche Überprüfung anberaumen kann.
Es scheint so als ob vom Oberbürgermeister Martin Horn bis zu den Vollstrecker der Auflagen Herrn Geugelin vom Ordnungsamt und Herrn Bernhard Ortlieb von der Polizeidirektion Nord, Gesetze dazu da sind sie möglichst weitläufig zu umgehen. So wie es scheint haben die Demonstranten zu Recht Sorgen um Recht, Gerechtigkeit und unsere demokratische Grundordnung

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