Klage gegen Drosten und die Charite 12

Die zweite Falschbehauptung: Symptomlose Ansteckungsgefahr
Ohne Evidenz und durch geradezu erschreckend schwache Studien unterlegt ist die An¬nahme, ein Mensch könne ganz unbemerkt an COVID-19 erkranken und ebenso unbe¬merkt, weil symptomfrei, das Virus an andere Menschen weitergeben.

Diese falsche Tatsachenbehauptung begann mit einem Fallbericht im New England Journal of Medicine vom 5. März 2020 (NEJM 382;10), in dem Sie und andere behaupteten, eine symptomlose chinesische Geschäftsfrau habe in München vier Mitarbeiter eines dortigen Unternehmens getroffen, die hinterher alle an COVID-19 erkrankt seien. In Wuhan sei diese Dame dann positiv auf SARS CoV-2 getestet worden. Das sei der ultimative Beweis, dass auch symptomlose Menschen ansteckend sein könnten. Dieser Fallbericht war bereits am 30. Januar 2020 als Preprint veröffentlicht worden. Am 3. Februar erschien hierzu ein Kom¬mentar, der darauf hinwies, dass die Dame aus China sehr wohl Symptome hatte und diese lediglich mithilfe von Medikamenten unterdrückte (Kai Kupferschmidt am 3.2.2020 auf https://www.sciencemag.org/news/2020/02/paper-non-symptomatic-patient-trans-mitting-coronavirus-wrong). Dies hatten Gespräche mit dieser Dame ergeben – Gesprä¬che, welche die Autoren des Fallberichts, darunter auch Sie, unterlassen hatten.

Gleichwohl wurde der Fallbericht am 5. März 2020 im New England Journal of Medicine abgedruckt. Es stellt einen glatten Wissenschaftsbetrug dar, dass dieser Fallbericht nach Bekanntwerden des Irrtums nicht sofort zurückgezogen wurde. Eine Folgestudie, die dann, abermals unter Ihrer Mitwirkung, am 15. Mai 2020 in The Lancet erschien (Lancet Infect Dis 2020;20;920-928) und in der das „Ausbruchscluster“ in dem Münchener Unter¬nehmen epidemiologisch nachgezeichnet werden sollte, förderte dann auf einmal die auf¬schlussreiche Erkenntnis zutage, dass die Dame aus China kurz vor ihrer Reise nach Mün¬chen noch Kontakt mit ihren COVID-19-kranken Eltern gehabt hatte – eine Erkenntnis, die im Fallbericht vom 5. März 2020 noch unterschlagen worden war. Die Studie in The Lancet vom 15. Mai 2020 enthält sowohl in sich als auch im Verhältnis zum Fallbericht vom 3. Februar 2020 zahlreiche Ungereimtheiten, die bereits an anderer Stelle aufbereitet worden sind

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht.