Es ist zwingend unerlässlich, dass die bereits eingereichten Klagen per Zwangsvollstreckungsmaßnahmen durchgesetzt werden,
da zB die bisherigen Klagen und auch dieses Schreiben keine Beachtung gefunden haben.
Offensichtlich wird solches erst dann beachtet, wenn entsprechende Zwangsdurchsetzungen erfolgen.
Es ist zwingend unerlässlich, dass die bereits eingereichten Klagen per Zwangsvollstreckungsmaßnahmen durchgesetzt werden,
da zB die bisherigen Klagen und auch dieses Schreiben keine Beachtung gefunden haben.
Offensichtlich wird solches erst dann beachtet, wenn entsprechende Zwangsdurchsetzungen erfolgen.