Bundesregierung änderte Zugangsbedingungen für Corona-Hilfen

Zehntausende von Anträgen für die Corona-Hilfen sind mit einem Mal ungültig und müssen neu gestellt werden. Die Bundesregierung änderte das Kleingedruckte. Voraussetzung ist nun etwa, dass ein Unternehmen tatsächlich Verlust machen muss, um Hilfen zu bekommen.

„Mit Wumms“ wollte Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) Anfang Juni 2020 „aus der Krise kommen“. Groß angekündigt wurde das „Rettungsprogramm“ für Unternehmen. „Novemberhilfen“ und „Dezemberhilfen“ sollten an alle Unternehmen gezahlt werden, die während des Lockdowns einen deutlichen Umsatzrückgang verkraften und gleichzeitig Kosten decken mussten. Die Realität sieht oft anders aus.

Von den insgesamt veranschlagten 15 Milliarden Euro wurden nach Angaben des Handelsblatts bislang nur 1,2 Milliarden ausgezahlt – „weil die Bundesregierung mit der Programmierung der IT zur Auszahlung der Hilfsgelder nicht hinterherkam“. Tatsächlich gibt es zu dem von Politik und Medien groß verkündeten „Hilfsprogramm“ eine Menge Kleingedrucktes. Einen Teil davon änderte die Bundesregierung erst im Dezember, nachdem bereits zahlreiche Unternehmen einen Antrag eingereicht hatten. Die Anträge wurden somit ungültig und müssen neu verfasst werden

Ende November genehmigte die EU-Kommission die „Bundesregelung Fixkostenhilfe 2020“ der Bundesregierung. Die Genehmigung machte allerdings Änderungen notwendig. Daher veränderte das Bundeswirtschaftsministerium im Dezember im Kleingedruckten einen entscheidenden Punkt für die sogenannte Überbrückungshilfe II.

Unter dem Punkt 4.16, einem Kriterienkatalog des Bundeswirtschaftsministeriums, heißt es nun, die Überbrückungshilfe sei ein „Beitrag zu den ungedeckten Fixkosten eines Unternehmens“. Das bedeutet, ein Unternehmen braucht ungedeckte Fixkosten, es muss einen Verlust gemacht haben, um die Überbrückungshilfe zu erhalten.

Das Handelsblatt berichtet von der Empörung der Steuerberater, „dass die Bundesregierung ihre Vorgaben einfach still und heimlich änderte, statt dies offen zu kommunizieren“. Damit müssen nicht nur bereits eingereichte Anträge neu erarbeitet werden. Es droht auch eine Rückzahlungswelle. Das Bundeswirtschaftsministerium schreibt:

„Wird im Nachhinein bekannt, dass die entsprechenden beihilferechtlichen Bedingungen nicht erfüllt waren, erfolgt eine Korrektur im Rahmen der Schlussabrechnung.“

Viele Firmen müssen demnach jetzt die Überbrückungshilfe II zurückzahlen, weil davon auszugehen ist, dass ihnen durch die Novemberhilfe ein Gewinn entsteht. Gleichzeitig bleiben sie auf den Steuerberaterkosten für die Beantragung sitzen. Die kann zu einem sprunghaften Anstieg von Insolvenzen führen. Laut Handelsblatt stieg die Zahl der eröffneten Regelinsolvenzen im Dezember 2020 im Vergleich zum Vormonat um 18 Prozent.

Für eine Hilfsleistung aus dem Budget des Bundeswirtschaftsministeriums wird zudem überprüft, ob ein Unternehmen bereits einen Kredit aus der staatlichen Förderbank KfW erhalten habe. Damit würde das Unternehmen für einen erneuten Kredit ausfallen.

Deutliche Kritik übt die FDP. Ihr stellvertretender Vorsitzender der Bundestagsfraktion, Christian Dürr, betont:

„Es ist eine große Sauerei, dass die Bedingungen für die Inanspruchnahme der Hilfen nachträglich geändert wurden. Die Große Koalition muss sich nicht wundern, wenn die Akzeptanz für die Einschränkungen langsam schwindet.“

Quelle: RT-Deutsch

Bild: Pixabay – Geralt

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